Notizen |
- Landmann zu Bach.
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Er wurde am 18.3.1781 in der Untersuchungssache gegen den Schulmeister Johann Anton Pfeiffer zu Hof wegen ?bler Auff?hrung vernommen und sagte damals aus:
"Von dem Schulmeister Pfeiffer wisse er nichts ?bel es, auch sei ihm nicht bekannt, da? er in seinem Haus dem Johannes Stecher von Rennerod aus der Karte geweissagt habe. Derselbe seye ein guter Schulmeister und h?tten die Kinder, als sie solchen noch gehabt, im Lernen sehr zugenommen."
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Der Pr?ceptor Johann August Steup zu Dillenburg, der den Anton Pfeiffer vorgebildet hatte, stellte ihm folgendes Zeugnis aus:
"So kann ich (mit Voraussetzung, da? Er zu dreymalen Sommerzeit jedesmal ungefehr 2 Monate bey mir gewesen) nichts anders als pflichtgem?? bezeugen, da? ich niemal eineNeigung zum Kartenspielen, oder sonsten unanst?ndigen ?ppigkeiten an ihme versp?hrt, sondern jederzeit mit gr??tem Eifer seinem Lernen obgelegen und sich in- und au?erhalb meinem Hause ?berhaupt betragen, da? auch seine Sittsamkeit ?fters von meinen Nachbarn gelobet worden.
Auch habe in seiner Abwesenheit bey jeder Erkundigung nach seiner Auff?hrung niemal anders geh?ret, als da? er in seiner Dienstversehung ger?hmt worden und ein guter Schulmeister seye.
Dillenburg, den 7. Juni 1781
Steup."
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Nach den Zeugenaussagen und dem beigebrachten Beweismaterial wurden die Beschuldigungen der Gemeinde Hof gegen den Schulmeister Pfeiffer als grundlos zur?ckgewiesen. Die Gemeinde war sp?ter mit ihm sehr wohl zufrieden, und es war niemand da, der gegen seinen Flei? und sein Verhalten etwas einzuwenden hatte. (Bericht des Oberkonsistoriums zu Dillenburg vom 29.9.1781 an die F?rstl. Landesregierung daselbst).
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