Adam Steip ist unser Stammvater. Er erscheint in den Jahren 1541 und 1556 - 1564 in Pfuhl und zwar 1541 in einer Niederschrift über die verglichenen Leute auf dem Westerwald und 1556 - 1564 in dem Marienberger Gerichtsbuch für die Jahre 1541-1598. Er war Bauer und freier Vogtmann und um 1515 geboren.

1541 heißt es von ihm:

„Item Contzges schmidsh zur Bach freigen (Veronika) ist eigen. Faudweibßperson gewest. Ist in ein eigen Hof chomen. Darentgegen Margreth Loppenen (Lupp) Dochter Eigen Beilsteinisch gewest in ein Faidhof (Vogthof) zum puel Stipß adams Hof chomen und ein Faidfraw (Vogtfrau) pleiben soll."

Die Erwähnung im Marienberger Gerichtsbuch 1541 u. ff. anno 1556 geschieht durch folgenden Eintrag:

Puell, anno 1556 (S. 143). Steips Adam. Item hat er Weihnanden zum Puell abgelost Merkein Deill zu Nisterberg 3 viertel Felts hinderm greben garten vor 3 Daler".

Die Eintragung bringt später den Beweis dafür, daß Adam Steip der Großvater von Michel Steip (Steup) war. Die Niederschriften in dem Gerichtsbuche betreffen meistens Güterkäufe, Verpfändungen oder sonstige Tausch- und Rechtsgeschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die in kurzer und gedrängter Weise in dem Buche verzeichnet sind.

Daneben wird er in den Beilsteiner Kellereirechnungen vom Jahre 1562 ab in Pfuhl1) erwähnt, woselbst von ihm die herrschaftlichen Geld- und Fruchtabgaben zur Erhebung kommen. So muß er 1562-1564 die Maibede mit 10 Alb. jährlich entrichten, und 1562, 1564 und 1567 wird ein Martin Steip, wahrscheinlich sein ältester Sohn, der vermutlich in 1541 oder 1542 geboren war,  zur Zahlung der Landessteuer von 13 bzw. 14 und 12 Kühen herangezogen. Sie waren die Meistbegüterten in Pfuhl, besaßen einen bedeutenden Viehbestand und hatten als freie Vogtleute die Vogtbede und die sonstigen Abgaben zur Hälfte dem Grafen zu Nassau-Beilstein und zur anderen Hälfte den Herren von Westerburg und Wied zu liefern.

Adam Steip war, wie schon gesagt, vermutlich der Vater von Martin Steip und aller Wahrscheinlichkeit nach auch ein Bruder oder Vetter von Hans (Hanß) Steip zu Hof. Er starb vor 1570. Die Vermutung stützt sich u.a. darauf, daß 1569, 1570 und 1571 von Steups Marcha (Margarete) - vermutlich seiner Witwe - das Kuhgeld von 15 bzw. 14 und 12 Kühen erhoben wird.

Die Tochter Trein (Katharina) der Eheleute heiratete 1573 den Bauer und „Eigenmann" Johann Schneider von Langenbach. Dazu war die Genehmigung der Herrschaft nötig, die erst erteilt wurde, als bereits 2 Kinder aus dem Zusammenleben hervorgegangen waren.

 

 

Anmerkungen:

1) 1545 wird die Grenze für Erhebung des Ober-Zehnten zu Pfuhl wie folgt angegeben: „Der Ober-Zehenden zum Pfuel geht ahn uff dem Zunckernstück in den Stein-Ecken und weg ußen (außen) durch das Dorff zum Pfuhl mit in die Leinenbach. und hinforder wieder das Scharpffe stück, förter hinußen mit wieder das Eschstück oben herab mit wider Kellern wiese".

 

 

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