Willem Karl Philipp Ferdinand Steup wird am 22. August 1835 in Den Haag (ehemals 's-Gravenhage) geboren, als Sohn des in Berlin geborenen Ferdinand Carl Steup und seiner in Amsterdam geborenen Ehefrau Josephine Auguste geb. Steup.
Verheiratet war er mit Henriette Susanne Leonore Dutrieux, geb. am 20. August 1840. Aus der Ehe gingen zwei Söhne, von denen der älteste nach einigen Monaten starb, und eine Tochter hervor.
Nach dem Tode seiner Ehefrau im Alter von 30 Jahren am 27. Januar 1871 verheiratete er sich zum zweiten Male mit Elisabeth de Wit, die am 10. Februar 1855 in in Wassenaar, Süd-Holland geboren wurde. Er starb am 26. Februar 1894 und wurde auf dem Begraafplaats Groenesteeg in Leiden, Süd-Holland begraben.
Willem studierte Bau- und Minenwesen und ging als Ingenieur nach Ost-Indien. Wegen der damaligen langsamen Beförderung in dem Fach gab er den Beruf auf, wurde Kaufmann und beteiligte sich an einem kaufmännischen Unternehmen in Soerabaja mit dem größeren Teil des Vermögens seiner Mutter. Wider Erwarten gedieh das Geschäft nicht und geriet nach eineinhalb Jahren in Verfall. Er trat nun in ein englisches Handelsgeschäft ein, in dem er viele Jahre verblieb in dem Gedanken, einmal Chef (Leiter) des Nebenzweiges in Soerabaja zu werden. Die Leitung wurde ihm aber nicht übertragen, weil das Hauptgeschäft in London bestimmte, daß der Posten nur mit einer Persönlichkeit englischer Herkunft besetzt werden dürfe. Er nahm infolgedessen seinen Abschied und wurde Mitglied einer Dampfschiffahrtsgesellschaft, um zwei Jahre später Makler zu werden.
Am 30. November 1889 gründet er in Batavia zusammen mit dem Kaufmann Hermanus Gijselman die Firma "GIJSELMAN & STEUP". Zweck der Firma ist die Ausübung von Handelsgeschäften im Allgemeinen und in allen Bereichen.
Die Partnerschaft wird für einen Zeitraum von "drei Jahren und einem Monat" geschlossen, beginnend am 1. Dezember 1892 und endend am 31. Dezember 1892. Jeder der Partner kann die Firma nach außen vertreten. Die Gesellschafter dürfen aber weder Geld für die Gesellschaft abheben, noch sich selbst oder die Gesellschaft als Bürge verpflichten. Sie sind auch nicht befugt Akzepte auszustellen, zu unterzeichnen oder zu indossieren oder Geschäfte auf eigene Rechnung im Namen der Gesellschaft zu tätigen.
Bis in die 1950er Jahre existiert die Firma in Semarang, an der Nordküste von Java.