Im Januar 1880 verfasst Christian Woebking sein Testament und setzt Heinrich Adolf (Henry A.) Steup als seinen Testamentsvollstrecker ein. 
Ob Christian Woebking in einem Verwandtschaftsverhältnis zur Familie Steup steht ist noch ungeklärt.
 
 
Im Namen Gottes. Amen.
 
Ich, Christian Woebking, wohnhaft in der Stadt Fort Wayne, Allen County, Indiana, bin bei klarem Verstand und gutem Gedächtnis und erkläre hiermit, dass dies mein letzter Wille und Testament ist; hiermit widerrufe und erkläre ich alle früheren Testamente, die ich zu irgendeiner Zeit gemacht habe, für nichtig.
 
Erstens: Ich ordne an und weise meinen Testamentsvollstrecker an, so bald wie möglich nach meinem Ableben alle Schulden, Gebühren und Verbindlichkeiten zu begleichen, die zum Zeitpunkt meines Ablebens bestehen.
 
Zweitens: Ich vermache, vererbe und widme meiner geliebten Frau Sophia Woebking das gesamte reale und persönliche Eigentum, das ich zum Zeitpunkt meines Ablebens besitze.
 
Drittens: Nach meinem Tod und dem meiner Frau vermache und vererbe ich mein gesamtes Vermögen den Kindern von Henry A. Steup und den Kindern von Gottlieb Wilkening und seiner ersten Frau Sophia Wilkening, wobei dieses Vermögen zu gleichen Teilen unter den genannten Kindern aufgeteilt werden soll.
 
Viertens: Hiermit ernenne und bestimme ich Henry A. Steup zu meinem Testamentsvollstrecker. Zur Beurkundung dessen habe ich mit meinen Namen am 20. Januar 1880 unterschrieben.
 
(Gezeichnet)
Christian Woebking
 
Die vorstehende Urkunde wurde zu ihrem Datum von dem genannten Christian Woebking als und für seinen letzten Willen und sein Testament unterzeichnet, versiegelt, veröffentlicht und erklärt, und zwar in Gegenwart von uns, die wir auf seine Bitte hin und in seiner Gegenwart und in Gegenwart des jeweils anderen unsere Namen als Zeugen am 20. Januar 1880 unterschrieben haben.
(Gezeichnet)
C. A. Zollinger, wohnhaft in Fort Wayne, Indiana
Henry A. Steup, wohnhaft in Fort Wayne, Indiana
 
 
Während der Testamentsvollstreckung stirbt Henry A. Steup am 17. März 1899, daraufhin wird sein Sohn Louis Steup am 11. April 1899 als neuer "Administrator de bonis non"1) von Frank J. Belot, dem Clerk des Kreisgerichts von Allen County eingeschworen.
Die Beerdigung von Christian Woebking kostete 136 $ und wird natürlich vom Undertaker vorgenommen. Der Grabstein kostete 43 $ und wird bei der Verwandschaft beschafft, Charles G. Griebel handelt in Fort Wayne mit Granit und Marmor Monumenten.
 
Am 13. April 1899 erfolgt abschließend die "Mitteilung über die endgültige Abwicklung des Nachlasses". Die geschieht durch die Bestätigung das eine Veröffentlichung in einer Zeitung stattgefunden hat.
 
 

1) Administrator de bonis non (auch administrator de bonis non cum testamento annexo) ist die lateinische Bezeichnung für einen Verwalter, der von einem Gericht ernannt wird, um einen Testamentsverwalter zu ersetzen, der die Aufgabe nicht mehr erfüllen kann. Der Nachlassverwalter übernimmt alle rechtlichen Pflichten, die mit dieser Funktion verbunden sind, um die Verwaltung des Testaments abzuschließen.

 
 
 
 
 
 
 

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