Christine Elise Angelika Johanette Caroline Steup wird am 4. Dezember 1812 geboren, als Tochter des Dillenburger Töchterschullehrers, Schreibmeisters und Organisten Philipp Christian Steup und seiner Ehefrau Susanna Wilhelmina geb. Steup.
Am 6. Oktober 1835 verheiratet sie sich mit dem Lehrer an der Stadtschule zu Wiesbaden, Johann Daniel Becker, geb. am 6. November 1801, Sohn des Schullehrers Johann Daniel Becker und der Anna Margarethe, geb. Weber, Eheleute zu Fellerdilln im Dillkreis.
Er hatte ursprünglich Förster werden wollen, entschloß sich aber später für den Lehrerberuf, angeregt durch den Aufschwung, den damals "nach 1817"1) das Schulwesen in Nassau nahm. Infolgedessen besuchte er das neugegründete Lehrerseminar in Idstein, war dann zehn Jahre Lehrer in Herborn, das mit seinem theologischen Seminar und der großen Zahl wissenschaftlich gebildeter Männer ihm mannigfache Anregungen bot.
1831 wurde er nach Wiesbaden versetzt, wo er zehn Jahre als Lehrer an der Vorbereitungsschule für das Pädagogium wirkte; nebenbei war er als Inspizient der neueingerichteten Kleinkinder-Bewahranstalt tätig und außerdem Lehrer an der Ackerbauschule zu Hof Geisberg, immer bemüht, seine mineralogischen und botanischen Kenntnisse zu erweitern.
1840 ward er provisorisch zum Reallehrer an der neu errichteten Realschule in Wiesbaden und bei Umwandlung derselben zum Realgymnasium an diesem als Reallehrer endgültig angestellt. Nach langjähriger Wirksamkeit am Realgymnasium wurde er vom 1. April 1857 ab zum "ersten" Reallehrer in Biebrich am Rhein "befördert". Er hat nie seine Versetzung nach Biebrich als Beförderung (Leiter der Realschule) angesehen und sich nie dort recht wohl gefühlt. Sein Gehalt betrug 800 Gulden und sein Dienst war ein außerordentlich schwieriger.
Die Überanstrengung machte ihn kränklich, ein Unglück in der Familie "sein ältester Sohn Friedrich Wilhelm (Fritz) lebte in der Verbannung in Sibiren" bedrückten ihn seelisch. Trotzdem versäumte er in treuem Pflichtgefühl nichts, was zur Förderung der Schule dienen konnte. Als er 1857 seine Stelle in Biebrich antrat, war die Zahl der Schüler auf 50 gesunken, als er schied, betrug sie 98 Schüler.
Zunehmende Kränklichkeit veranlaßten ihn, im Frühjahr 1866 wiederholt und dringend um seine Versetzung in den Ruhestand zu bitten. Diese wurde ihm von der Nassauischen Regierung vom 1. April 1866 ab gewährt. Er erhielt nicht nur das gesetzliche Ruhegehalt, sondern auch "höchster Entschließung zufolge" eine Gratifikation von 150 Gulden und das nassauische silberne Verdienstkreuz mit dem Kernwort: Virtute.
Die Chronik für die Real- und Töchterschule zu Biebrich schließt mit folgenden Worten von ihm:
"Nach dem Schillerschen Ausspruch: ,Unter allen Erdengütern bleibt der Ruhm das höchste doch...' habe ich grundsätzlich, meines Vorteils halber, bei keinem Menschen das Strahlende zu schwärzen und das Erhabene in den Staub zu ziehen gesucht: will man bei mir die diametrale Praxis anwenden, wohlan mein Gewissen beißt mich nicht.
Biebrich, am 15. April 1866
D. Becker, Realoberlehrer a. D."
Niemand hat seinen Ruhm zu schmälern versucht. Sein Nachfolger pries seinen unermüdlichen Eifer, seine Schüler lobten ihn als tüchtigen und gerechten Lehrer, und die nachfolgenden Geschlechter werden die Erinnerung an diesen wackeren Kämpfer für die Realschule in Biebrich a. Rh. stets hochhalten.
Er starb Anfang der 1870er Jahre in Wiesbaden. Im Juli 1870 lebte er noch. Seine Ehefrau war schon im April 1841 in Wiesbaden gestorben.
Sein ältester Sohn Friedrich Wilhelm (Fritz) Becker war Oberingenieur und Miterbauer des Kölner Hauptbahnhofs, geb. am 1. August 1836 in Wiesbaden. Hatte nach Absolvierung des Realgymnasiums in Wiesbaden auf dem Polytechnikum (Technischen Hochschule) in Karlsruhe studiert, war von Herbst 1858 bis zum Frühjahr 1864 im russischen Eisenbahndienst als Ingenieur und Inspekteur tätig, wurde im März 1864 als solcher wegen Spionageverdachtes verhaftet und auf Grund eines von einem russischen Kriegsgericht aus Anlaß der polnischen Aufstandsbewegung gefällten Urteils, das auf gehässigen Anfeindungen und lügnerischen Zeugenaussagen beruhte, nach Tobolsk in Sibirien verbannt, wo er sich über zwei Jahre in der Verbannung befand. Erst Ende des Jahres 1866 konnte er nach Deutschland zurückkehren, nachdem inzwischen seine Unschuld erwiesen und das gegen ihn ergangene Fehlurteil auf kaiserlichen Befehl aufgehoben bzw. die Strafe im Gnadenweg erlassen worden war.
Die Korrespondenz des 1858-64 in Rußland tätigen Ingenieurs Friedrich Becker ist als Handschriftensammlung in der Universitätsbibliothek Gießen vorhanden. 86 Briefe vorwiegend von und an Friedrich Becker im Zeitraum 1835 - 1868, 174 Blatt.
"Tobolsk, den 21sten September 1865:
"...Das hiesige Gefängnis ist ein wirklich prächtiges Gebäude, das seines Gleichen kaum in ganz Rußland findet. Mit Recht ist der Gouverneur stolz darauf, denn alles ist hier sein Werk und von dem Geiste edelster Humanität durchdrungen..."
Johann Daniels Enkelssohn war der Lehrer Karl Becker in Dotzheim, später Konrektor in Wiesbaden, geb. 12. März 1870 in Wiesbaden, Sohn des verst. Kanzlisten und früheren Eisenbahnbediensteten Adolf Becker in Wiesbaden. Seit 1. April 1890 im Schuldienst der Gemeinde Dotzheim tätig, besaß er besondere Begabung für Musik und war Leiter des evangelischen Kirchenchors in Dotzheim. Dabei war er ein guter Zeichner und hat längere Zeit Unterricht in der gewerblichen Fortbildungsschule in Dotzheim erteilt. 1895 verheiratete er sich mit Margarete Jung, Tochter des in jungen Jahren verstorbenen Lehrers Karl Jung in Heddernheim. Sie starb 1919 in Dotzheim. Er wurde 1930 zum Konrektor ernannt und war als solcher bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahr 1932 an der Blücherschule in Wiesbaden tätig. Seit 1935 lebte er in zweiter Ehe mit Frieda Haberstock aus Dotzheim und starb am 29. Juli 1939 in Wiesbaden. Dort ruht auch seine Asche in einer Urne auf dem Südfriedhof.
Anmerkungen:
1) Aufgrund der religiösen Heterogenität führte Nassau mit dem Schuledikt vom 24. März 1817 die Simultanschule ein, in denen Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsam unterrichtet werden.