Johann Tönges Steup lebte als Landmann, Feldgerichtsschöffe, Kirchenvorsteher und Schultheiß zu Hof, geb. 8. November 1780, verheiratet seit dem 3. Dezember 1802 mit Elisabethe Keßler, geb. 25. August 1782, des Gerlach Keßler zu Hof und der Maria Elisabeth, geb. Zimmermann eheliche Tochter, die am 14. Mai 1809 starb, und in zweiter Ehe seit 21. März 1811 mit Anna Katharina Steup, Tochter des 1799 verstorbenen Matthias Steup und der Anna Christine Pfeiffer zu Hof.

Durch Dekret vom 30. Januar 1827 wies die Herzogliche Landesregierung in Wiesbaden den Amtmann Christian Freudenberg zu Marienberg an, dem Schultheiß Steup ihre Zufriedenheit darüber zu erkennen zu geben, daß er sich seines Dienstes fortwährend angelegen sein lasse und stets bemüht sei, die Wohlfahrt der Gemeinde nach Kräften zu fördern.

Später lautete das Urteil über ihn weniger günstig, und 1831 berichtete der Amtmann zu Marienberg über ihn und seine Tätigkeit als Schultheiß, daß er für die große Gemeinde zu wenig tatkräftig sei, besitze aber guten Willen und sei der zu dem Dienste tauglichste in Hof. 1834 wird von ihm gesagt, daß er mittelmäßig befähigt, doch aufrichtig und besonnen sei; seine Dienstführung habe zu Klagen keine Veranlassung gegeben. Die ihm für seine Müheleistung gewährte Besoldung betrug 78 Gulden.

Er starb am 29. Juni 1843, seine zweite Ehefrau war bereits am 15. Mai 1824 gestorben.

 

 

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