Johann Henrich Steup wurde am 12. Oktober 1798 zu Langenbach geboren als Sohn des Johann Henrich Steup und seiner Ehefrau Charlotte Margarete geb. Remy. Über den Tod seines Vaters befindet sich im Sterberegister folgender Eintrag: "Dieser Mann ging am 7. April 1820 des Abends in seine Scheune, wo er am folgenden Morgen mit gebrochenem Genick und einer Beule am Kopfe, jedoch ohne alle äußere Verletzung todt gefunden wurde."
Am 21. Mai 1837 heiratet er Auguste Krekel, die am 22. Januar 1816 zu Limburg/Lahn geboren Tochter des Herzogl. Nass. Recepturbeamten und Hofkammerrates Karl Ludwig Krekel und seiner Ehefrau Johanne Christine Pflug zu Hadamar.
Seine Ehefrau starb am 3. April 1842, er folgte ihr im Tod am 12. Mai 1854. Zwei aus der Ehe hervorgegangene Söhne waren bereits gestorben.
1819 nach bestandener Prüfung zum Steueraccessisten, 1823 zum Probator und 1828 zum Revisor bei der Generalsteuer-Direktion in Wiesbaden ernannt, wurde er im Jahre 1836 als Steuerkommissär in Hadamar mit 1000 Gulden Gehalt angestellt. Personalakten über ihn waren im Staatsarchiv zu Wiesbaden nicht mehr zu ermitteln.
Doch sei hier erwähnt, daß die nassauischen Steuerkommissäre zu den höheren Beamten gehörten und im Rang den Landoberschultheißen gleichstanden, wenn ihnen nicht zur besonderen Auszeichnung ein höherer Dienstcharakter verliehen wurde. Sie wurden für den ihnen übertragenen Steuerkommissionsbezirk angestellt und standen unter der alleinigen Aufsicht und Leitung der Generalsteuer-Direktion. Es lag ihnen die Veranlagung und Regulierung der direkten Staatssteuern (Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer), sowie die Erhaltung der Steuerkataster mit allen damit verbundenen Steuergeschäften ob. Ihr Wirkungskreis umfaßte weiter die Bearbeitung und Begutachtung der Steuerreklarnationen, die Einleitung neuer örtlicher Steuerregulierungsarbeiten und die Aufsicht über das Zehntberechnungs- und Radicirungsgeschäft, sowie die Prüfung der jährlich von den Schultheißen aufzustellenden Steuerhebelisten. Zugleich war ihnen unter der oberen Aufsicht und Leitung der Landesregierung die Obsorge für die richtige Fortführung der Lagerbücher übertragen.
Das Herzogtum zerfiel seit 1823 in 7 Steuerkommissionsbezirke. Unter Aufhebung dieser Einteilung wurden im Jahre 1852 fünf andere Steuerkommissariatsbezirke gebildet, wovon der zweite Bezirk, welcher die Justizamtsbezirke Hadamar, Wallmerod, Weilburg, Limburg, Diez und Runkel umfaßte, dem Steuerkommissär Henrich Steup unter Beibehaltung seines bisherigen Wohnsitzes in Hadamar übertragen wurde. Das Steueramt hat er über 18 Jahre (von 1836 bis 1854) verwaltet, und es bestand die Möglichkeit, daß ihm noch der Dienstcharakter eines Steuer- oder Finanzrates beigelegt worden wäre, wenn er nicht vorzeitig das Zeitliche gesegnet hätte.