Johann Friedrich Steup wurde am 11. September 1818 in Oberroßbach geboren, als Sohn des Johann Martin Steup und seiner zweiten Ehefrau Anna Elisabeth geb. Jung, des verstorbenen Johannes Jung zu Waigandshain ehel. Tochter. Seine Eltern starben unbemittelt bereits 1823 in Zehnhausen. Nach dem Tod der Eltern stand er unter Vormundschaft seines Oheims, des Schmiedes Wilhelm Peter Schreiner zu Oberroßbach und wurde auch von diesem erzogen.
1833, in seinem 15. Lebensjahr verließ er seinen Geburtsort und trat auf Veranlassung eines Vetters, des Hufschmieds Christian Schreiner zu Weg bei Solingen, zuerst bei diesem dann aber bei dem Scherenfabrikant Rutscher in Solingen in die Lehre und erlernte die Schmiedeprofession. Später arbeitete er bei mehreren Meistern in der Gegend von Solingen.
1838 wurde er militärpflichtig und per Losverfahren[1] als Soldat der 1. Artilleriecompagnie als fahrender Kanonier zugetheilt. Nach einem ununterbrochenen Dienste von 2 Jahren auf den so genannten großen Urlaub entlassen, begab er sich sodann mit einem Passe ins Ausland (außerhalb von Hessen-Nassau), kehrte er in das Bergische zurück, wandte sich aber bald dem Eisenbahnbau zu und erhielt Arbeit und guten Verdienst an den Düsseldorf-Elberfelder, Bonn-Cölner u. Cöln-Aachener Bahnen.
Im October 1840 verließ er jene Gegend und begab sich nach kurzem Aufenthalte in seiner Heimath in das Großherzogthum Baden, kehrte aber ohne dort Beschäftigung gefunden zu haben, nach Bonn und Cöln zurück, wo er sich von Neuem an jenen Bahnen beschäftigte.
Durch seinen guten Verdienst üppig geworden, trachtete er nach höherem Erwerbe und suchte die Erdarbeiten und das Schienenlegen auf ganzen Bahnstrecken von den Directionen in Accord zu übernehmen. Das schlug indessen fehl, da er nicht vermögend genug war die verlangte Caution zu leisten. Nunmehr verfiel er auf Schwindeleien und legte sich den Titel eines Bahnbaumeisters bei, versah sich mit einer falschen Quittung der Bonn-Cölner Bahndirection über Hinterlegung der verlangten Caution u. gab vor, daß ein Theil der Bahnanlage ihm werde übertragen werden.
Die Täuschung gelang und verschaffte ihm einen ziemlich erheblichen Credit bei Gastwirthen und Privatpersonen, denen er Wechsel ausstellte, die niemals honorirt sind. Dieses mühelose Leben auf Kosten anderer führte er fort bis in den April 1842, zu welcher Zeit er als Betrüger erkannt wurde und sich auf flüchtigen Fuß begab. Er führte seine Flucht in geborgten Kleidern u. auf einem Miethpferde aus, welches letztere er in Limburg an der Lahn stehen ließ, wo solches der Eigenthümer gegen Bezahlung der Fütterungskosten wieder in Empfang nahm. Er begab sich über Frankfurt a.M. wo er einen armen Lohndiener noch um 35 fl. betrog, in das Großherzogtum Baden zurück, trat dort als ein Kaufmann aus Cöln auf, logierte in Gasthöfen verschiedener Städte, verschaffte sich durch das Vorgeben, daß er seine Effecten erwarte, den nöthigen Credit und machte sich, sobald er denselben genügend benutzt zu haben glaubte, gewöhnlich unter der Angabe eines Ausfluges auf das Land, aus dem Staube.
Endlich am 21. April 1842 wurde er ohnehin nicht genügend legitimirt, in Carlsruhe von der Polizei verhaftet und später an das Militärgericht der Artillerie zu Wiesbaden abgeliefert. Diese Behörde leitete eine umfangreiche Untersuchung gegen ihn ein, welche bereits zum kriegsgerichtlichen Spruche reif war, als Steup aus dem Gefängnisse ausbrach u. entwich.
Er hat sich darauf 16 Jahre in England, in Nordamerika, Deutschland und andern Ländern Europa's meist unter dem Namen Robert Owen aus Mowith in der Grafschaft Nord-Wales, selten unter dem Namen Samuel Owen und Henry Evans aus England herumgetrieben. Am l0. Dezember l857 wurde zu Wismar im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin ein unbekannter Mensch, der sich für einen Robert Owen aus Mowith in der Grafschaft Nord-Wales ausgab, angehalten, wobei er sich durch einen von der Königl. Großbritannischen Gesandtschaft zu Hannover erschlichenen Paß zu legitimieren suchte, jedoch wegen Verdachts der Hochstappelei u.s.w. in Haft behalten wurde.
Längere Zeit spielte er die Rolle des Robert Owen fort, bis er in das Großherzoglich Mecklenburgische Landarbeitshaus zu Güstrow abgeliefert, mit der dort bestehenden Einrichtung bekannt gemacht und ihm eröffnet wurde, daß er bis zur Ermittelung seiner wahren Verhältnisse unter strenger Zucht und bei schwerer Arbeit in Haft bleiben werde. Jetzt legte er seine Maske ab und gestand, der ehemalige nassauische Kanonier Friedrich Steup von Oberroßbach zu sein, worauf am 8. April 1858 seine Ablieferung an das Herzogliche Criminalgerlcht zu Dillenburg erfolgte, von welcher Behörde die durch seine Flucht aus dem Gefängniß zu Wiesbaden unterbrochene, von dem Militairgericht eingeleitete Untersuchung fortgesetzt wurde.
Über sein Treiben nach der Flucht vernommen, gab er im wesentlichen folgendes an:
Er habe seine Flucht in Gemeinschaft mit dem Bombardier[2] Johann Mayer aus Wiesbaden bewerkstelligt und seinen Weg mit diesem bis in die Gegend von Verviers genommen. Mayer sei dann zu Lüttich in die Fremdenlegion eingetreten, er selbst habe sich zu Ostende nach England eingeschifft.
Nachdem er in England 3/4 Jahre in einer Zuckerfabrik eine Unterkunft gefunden und hierbei sich der englischen Sprache mächtig gemacht, sei er in dem Atelier eines gewissen Carl Hotson Cockwill zu Manchester, einer Locomotivenfabrik, anfangs als Dreher, später als Zusammensetzer thätig gewesen. Später habe er in dem Eisen- und Maschinenwerk des John Taylor in Nord-Wales drei Jahre als Maschinenmeister Beschäftigung gefunden. Zu damaliger Zeit habe er die Bekanntschaft einer englischen Dame, der Wittwe des Maschinisten William Wilson gemacht, mit welcher er zwei Kinder gezeugt hätte. In Begleitung derselben habe er sich dann nach Amerika begeben und etwa 3 Jahre in der Eisenfabrik von Morrisson bei New York gearbeitet. In Auftrag des Morrisson habe er im Jahre 1851 auf der Kunstausstellung zu London eine Locomotive ausgestellt.
Krankheitshalber habe er im Jahre 1852 Amerika verlassen und sich zum Gebrauch des Seebades nach Ostende, später nach Aachen und Bonn und zuletzt nach Wiesbaden begeben. Ueberall habe ihn die Wittwe Wilson, die er für seine Frau ausgegeben, begleitet, mit der er namentlich unter dem Namen Robert Owen aus Nord-Wales in dem Holländischen Hof sich aufgehalten. Sie hätten theils von ersparten Geldern, theils von dem Vermögen der Wilson gelebt.
In Wiesbaden hätten sie sich nach Karlsbad und Töplitz und später nach Grimitschau, Chemnitz, Dresden und Leipzig gewendet. In Leipzig wäre die Wilson zurückgeblieben, während er sich selbst zu Berlin nach Arbeit umgesehen hätte. Da ihre Geldmittel und eine von dem englischen Konsul empfangene Unterstützung erschöpft gewesen, habe er an verschiedenen Orten, namentlich zu Chemnitz die Wirthszechen nicht bezahlt, weshalb er später an letzterem Orte zur Untersuchung gezogen und mit zehn Tagen Gefängniß belegt worden wäre.
Mit der Wilson später wieder zusammengetroffen, habe er sich mit dieser nach Cöln und nach Erlangung eines Geschenkes seitens einer Bekannten der Wilson, nach Arnheim, Utrecht und anderen niederländischen Orten gewendet.
Im April 1851 begaben sie sich nach Schottland und später nach dem Heimathort der Großmutter der Wilsonschen Kinder in Nord-Wales, bei welcher sich die Kinder seither aufgehalten hätten. Er habe nun für einige Zeit in der Gasometerfabrik von Goldem in Schottland Beschäftigung gefunden.
Im Frühjahr 1855 habe er in Begleitung eines gewissen Herrn Dickson zur Aufstellung einer in Schottland erbauten Maschine, eine Reise nach Schweden unternommen. Sein Aufenthalt in Schweden habe etwa fünf Monate gedauert. Nach Ablauf dieser Zeit wäre er mit dem Ingenieur De Mines King, Besitzer eines Werkes in Finnland, aus Schweden abgereist, King habe beabsichtigt, Bergwerke zu sehen, zu welchem Ende er denselben gegen die entsprechende Belohnung nach Deutschland, Spanien, die Schweiz und Italien begleitet hätte. Diese Reise habe bis in den Winter 1855 gewährt.
Anfangs 1856 habe er drei Monate krank zu Nizza gelegen, worauf er einen Monat das Bad zu Cannes und später Hyères bei Toulon besucht habe.
Nach wiedergefestigter Gesundheit habe er zu Marseille und Paris Beschäftigung gesucht, solche in letzterer Stadt auf einige Monate gefunden, worauf er Hoffnung auf eine Unterkunft bei der Lloydgesellschaft in Triest, gefunden hätte. Auf der Reise dahin sei er über Straßburg und Freiburg im Breisgau gekommen. Weil er seinen englischen Paß nicht habe visiren lassen, sei er in Freiburg drei Tage im Arrest behalten worden.
In Dresden mit einem gewissen Herrn Gengten zusammengetroffen, habe er auf dessen Wunsch es übernommen, zwei Burschen von 13 und 16 Jahren, Verwandte der Wittwe Wilson, nach Triest zu bringen, zu welchem Zwecke diese Personen in seinem bei dem englischen Consulate zu Dresden erwirkten Passe als seine Sohne aufgeführt worden seien. In Graz habe er jedoch die beiden jungen Leute einem anderen Engländer anvertraut und sich selbst nach Marienzell und Judenburg begeben, stets in der Hoffnung dort Arbeit zu finden.
Weil er seine Zeche in Judenburg nicht bezahlt, sei er nach Gutenstein verfolgt und an das Gericht zu Wolfsberg in Kärnten abgeliefert worden, woselbst er eine 11-tägige Gefängnißstrafe erhalten habe.
Von Geistlichen zu Wien und Graz mit einem Geschenk von etwa 80 fl. unterstützt, sei er jetzt erst nach Triest gereist, ohne jedoch dort Arbeit zu finden. Unter diesen Umständen habe er eine Reise nach Venedig und von da nach Oberitalien, nach Sardinien, in die Toskana und nach Frankreich unternommen. Da er aber überall keine Beschäftigung gefunden habe, hätte er sich nach Genf begeben, woselbst eine englische Gesellschaft ihm ein Geschenk von 500 Frcs. gemacht hätte, als er derselben seinen Entschluß eine Beschäftigung in Rußland zu suchen, kund gegeben habe.
In Travemünde angekommen, habe er erfahren, daß des eingetretenen Winters wegen kein Dampfschiff mehr nach Petersburg abgehe, wodurch er zu dem Entschlüsse gekommen wäre, sich nach Schweden zu begeben. Auf der Reise dahin wäre er in Wismar unwohl geworden und wegen gänzlich erschöpfter Geldmittel von der Polizei zur Haft gebracht worden.
Weitere Strafen als die in vorstehenden Erzählung angeführten, will Steup nicht erhalten haben.
Sein Aussehen 1858 im Alter von ca. 40 Jahren wird wie folgt beschrieben:
Nach geschlossener Untersuchung wurde Steup durch Erkenntniß des Criminalsenats des Herzoglich Nassauischen Hof- und Appellalionsgerichts zu Dillenburg vom 14. Juli 1858 wegen Schriftfälschungen, Betrügereien, Herumstreichens und Bettelns zu einer Correctionshausstrafe von 5 Jahren verurtheilt. welche Erkenntniß indeß durch Urtheil des Herzoglich Nassauischen Ober-Appellationsgerichts zu Wiesbaden vom 24. September 1858 bezüglich der meisten der zur Aburtheilung vorliegenden Betrügereien, wegen Mangels der bei Betrug in Vertragsverhältiiissen nothwendigen Klage, aufgehoben wurde, so daß Steup nur in sechs Fällen wegen Betrugs und Landstreicherei und Bettelei schuldig befunden und die von dem Criminalsenat erkannte Strafe auf eine Correctionshausstrafe von einem Jahr herabgesetzt wurde.
Steup wird hiernach am 9. October 1858 in Freiheit gesetzt werden. Er mag zwar in Folge seines vielbewegten Lebens stumpf geworden sein - er lebte früher sehr flott, trank stark, so daß ihn der Säuferwahnsinn heimsuchte - immerhin wird er aber als ein höchst gemeingefährliches, der Schwindelei in hohem Grade ergebenes Individuum die vollste Aufmerksamkeit der Polizeibehörden verdienen. Aus einer diese Persönlichkeit betreffenden gefälligen Mittheilung der Herzoglichen Correctionshaus-Direction zu Eberbach wird noch folgendes hervorgehoben:
In der Strafanstalt zeigte es sich sehr bald, daß er nur geringe technische Kenntnisse hat, Monteur kann er jedenfalls nicht gewesen sein. Den Balg am Schmiedefeuer ziehen, ist hier seine einzige Beschäftigung.
Ein Versuch, die Rolle eines Wahnsinnigen zu spielen, wurde hier von vornherein abgewiesen und dann nicht wiederholt; er leidet jedoch manchmal an gemüthlichen Aufregungen und Depressionen; seine religiösen Ansichten sind phantastisch, er verbindet sie gern mit technischen Ideen, so hat er z.B. geraume Zeit von einer Maschine mit drei Schornsteinen geschwatzt, die seine Erfindung sei und „Lob der Weisheit“ heiße.
Er ist häufig mit seinen Mitgefangenen und dem Aufseherpersonal in Conflict gekommen, durch consequente Strenge jedoch fügsam geworden.
Steup spricht französisch und englisch, kann aber keine dieser Sprachen, auch deutsch nur mangelhaft schreiben.
Es ist kaum zu begreifen, wie es möglich gewesen ist, daß ein Mann wie Steup, von so mangelhafter Erziehung, ohne hervorragende gewerbliche Kenntnisse, ohne empfehlendes Äußeres, durch Trunksucht geistig und körperlich ganz herabgekommen, auf allen seinen Wegen so viele Leichtgläubige finden konnte.
Steup ist ohne alle Subsistenzmittel[3], zur Arbeit greift er ohne den äußersten Zwang nicht, er wird deshalb den polizeilichen Bann sehr bald brechen und als Bettler, Landstreicher oder Betrüger den Gerichten wieder verfallen.
1864 scheint Johann Friedrich wieder das Glück verlassen zu haben. In der Ausgabe vom 3. Juli 1864 meldet "Eberhardt's allgemeiner Polizei-Anzeiger" folgendes:
Steup (Steub), Friedr., Maschinist und berüchtigter, oft bestrafter Gauner von Oberroßbach, herzogl. Nass. Amts Rennerod, Alter: 45 J.; Statur: mittel; Haare: hellbraun; Augenbr: blond; Augen: grau; Zähne: schadhaft; Gesicht: oval; Kennz.: eine Narbe über dem l. Auge; spricht deutsch, französisch und englisch; ist vor einigen Tagen von Osnabrück in die Heimath geschubt worden.
[1] In der Verfassung des Deutschen Reiches war der Grundsatz einer dreijährigen allgemeinen Wehrdienstzeit aufgenommen worden. Dieser Grundsatz ließ sich aufgrund der schnell wachsenden Bevölkerung und damit auch der wehrfähigen Männer nicht voll umsetzen. In vielen Fällen wurden die Wehrdienstleistenden nach Ablauf von 2 Jahren vom Wehrdienst beurlaubt (sog. Dispositionsbeurlaubungen). Die Anzahl der zum Wehrdienst Herangezogenen wurde durch die Heeresgröße bestimmt. Es konnte deshalb vorkommen, dass mehr Wehrpflichtige eines Jahrganges vorhanden waren als benötigt wurden. In diesen Fällen wurde das Losverfahren angewandt, um die Wehrpflichtigen zu bestimmen, die letztendlich zum Militärdienst herangezogen wurden. Auf die derart nicht berücksichtigten Wehrpflichtigen konnte im nächsten Jahr erneut zurückgegriffen werden. Die nach dieser Verfahrensweise im dritten Jahr ihrer Wehrpflicht weiterhin nicht einer militärischen Verwendung zugeführten Rekruten wurden der Ersatzreserve zugewiesen. Auf diese Art wurden alle wehrfähigen Männer eines Jahrganges militärisch ausgebildet. Quelle: http://preussische-armee.blogspot.com/2011/06/wehrpflicht.html (2019)
[2] Als Bombardiere bezeichnete man ursprünglich die Bedienungen eines Steine schleudernden Katapults, später aber jene von Steilfeuergeschützen, wie Bombarde bzw. Mörser und Haubitze. Seit dem 18. Jahrhundert wandelte sich der Begriff in verschiedenen Heeren zu einer Dienstgradbezeichnung des Richtkanoniers. Er rangierte dann meist zwischen dem Gemeinen (Kanonieren) und dem Korporal bzw. Unteroffizier. In einigen modernen Streitkräften ist Bombardier noch heute ein niederer Unteroffizier oder höherer Mannschaftsdienstgrad der Artillerie.
[3] Subsistenz ist alles, was materiell und sozial zum alltäglichen Überleben benötigt wird: Nahrung, Kleidung, eine Behausung sowie Fürsorge und Geselligkeit.