Johann Jost (August) Steup, geb. 19. April 1743 zu Zinhain als Sohn des Johann Franz Steup und seiner Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Müller.

Er lebte als Präzeptor an der Mädchenschule zu Dillenburg und Kantor, verh. seit 20. März 1770 mit Christine Margarete Habicht, geb. 21. April 1750, Tochter des Bürgers und Metzgermeisters Johann Hartmann Habicht und seiner Ehefrau Catharina Juliana, geb. Brambach zu Dillenburg, mit der er zwölf Kinder hatte. Catharina Juliana Brambach war die Tochter des Bürgers und Hofmetzgers Johann Wigand Brambach zu Dillenburg.

Als kleiner Junge und Katechismusschüler keimte in Jost Steup der Schulgeist, der durch seine älteren Brüder immer mehr in ihm entflammt wurde, so oft diese in das elterliche Haus kamen. Im Alter von 13 Jahren wurde er schon konfirmiert, nachdem er seit 23. November 1755 zur Unterweisung in den Konfirmandenunterricht gegangen war.

1756 wurde er an die Schule zu Großseifen beordert, woselbst er den ersten Winter sechs Gulden Besoldung erhielt. Von da kam er nacheinander an die Schulen zu Langenbach, Bach und Pfuhl, Nisterberg und Salchendorf und wurde endlich 1769 an die Mädchenschule zu Dillenburg berufen, an welcher er über 30 Jahre segensreich wirkte.

Hatte als Lehrerbildner einen großen Ruf. Geheimer Regierungsrat Dr. Firnhaber schreibt über ihn in seinem Werk „Die Nass. Simultanschule", Bd. I, S. 277, folgendes:

„Der 1771 (1769) nach Dillenburg berufene Lehrer Johann August Steup, dessen tüchtige Schule, wie bemerkt, das Konsistorium zu einer Musterschule vorgeschlagen hatte, war in derselben Begründer einer Anstalt geworden, die in späteren Verfügungen das deutsche Schulseminar genannt wird. Er hat darin seit den neunziger Jahren im ganzen 40 junge Männer zum Schulamt vorbereitet, von 1800-1812, wo er starb, unter Beihilfe seines ebenso tüchtigen Sohnes Philipp Christian Steup. Seine Zöglinge konnten gleichzeitig, wie das ja auch in Idstein der Fall war, den Unterricht bei Lehrern an der lateinischen Schule benutzen."

Die von der Landesregierung 1782 geplante Errichtung eines Schullehrerseminars in Dillenburg, an dem Johann August Steup als Lehrer angestellt oder sogar dessen Leiter werden sollte, unterblieb auffallenderweise, obwohl die Kosten hierfür sichergestellt waren, und auch die Beschaffung der nötigen Unterrichtsräume für den Betrieb der Anstalt keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bereitet hätte.

Man behalf sich jedoch in der bisherigen Weise weiter bis zum Jahre 1817, in welchem die neue Schulordnung für die inzwischen (1806) zum „Herzogtum Nassau" erhobenen vereinigten nassauischen Lande der walramischen Linie kam, denen im Wiener Frieden 1815 auch der größere Teil des ottonischen Länderbesitzes hinzugefügt worden war. 

Jetzt erst wurde das Lehrerseminar in Idstein gegründet, wozu man einen Teil der Räume des freigewordenen Idsteiner Grafenschlosses herrichten ließ, in denen die neue Anstalt ihre Unterrichtstätigkeit mit den dazu berufenen Lehrkräften für die planmäßige Ausbildung des Lehrernachwuchses im Herzogtum Nassau aufnahm. Für seine eifrige und erfolgreiche Tätigkeit erhielt Präceptor Steup wiederholt Anerkennungen und Belobigungen der Landesregierung, die ihm auch das Zeugnis eines fleißigen und geschickten Schulmannes nicht versagte. Dafür möge u. a. nachstehende Befürwortung des Fürstl. Konsistoriums den Beweis liefern, die einer von ihm an die Landesregierung gerichteten Bittschrift um Unterstützung beigefügt wurde:

Pro memoria.

Der Präceptor Steup dahier hat angehende an die Fürstl. Landesregierung gerichtete Vorstellung, um eine Unterstützung, mit der Bitte anher eingereicht, solche mit unserem Fürwort zu begleiten.

Da die darinn enthaltenen Umstände, wovon die meisten notorisch sind, einer Beherzigung nicht unwürdig zu sein scheinen, und wir dem Supplicanten das Zeugnis nicht versagen können, daß er sich bisher durch eine ganz untadel-hafte Aufführung und durch Fleiß und Geschicklichkeit vor Vielen anderen Schullehrern vorteilhaft auszeichnet und Verschiedene junge Leute durch gründlichen Unterricht zu guten Schulmännern gebildet habe: So finden wir auch kein Bedenken der Fürstlichen Landes-Regierung dessen Gesuch zur geneigten Willfahrung zu empfehlen und darauf anzutragen, daß demselben aus dem Schul-Seminarien-Fonds eine Besoldung von 75 Gulden sowohl pro retro auf ein Jahr, als pro futuro verwilliget werden möge; welches wir indessen dem Gutfinden derselben lediglich überlassen und nur noch anregen, daß die Errichtung des schon projektierten Schul-Seminariums sich durch die nacheinander erfolgten Prediger- und Schul-Vacanzen bisher verzögert habe, und auch dadurch aufgehalten worden sey, daß es seither an einem schicklichen Platze zur Unterweisung der Zöglinge gefehlet hat, welchen man aber in dem hiesigen Waisenhaus, sobald darinn die nöthigen Abänderungen gemacht worden, zu gewinnen hofft.

Fürstl. Consistorium hierselbsten:

Winter."

Dillenburg, den 16. März 1789."

Daraufhin wurde ihm von der Landesregierung eine einmalige Unterstützung von 50 Gulden mit dem Hinzufügen bewilligt, daß er bei fernerem Wohlverhalten in der Folge mit weiteren Unterstützungen versehen werden solle. Seine Besoldung betrug damals 165 Gulden einschl. 30 Gulden für Versehung des Kirchendienstes.

Auch unter den geistlichen Liederdichtern Nassaus trat er insofern in Erscheinung, als er dem vom Oberkonsitorialrat Seel und Pfarrer Schultheis zu Dillenburg herausgegebenen neuen Gesangbuch, das 1786 in Herborn erschien, eine ganze Reihe neuer Melodien hinzufügte.

Oberkonsistorialrat Seel schreibt von ihm in der Vorerinnerung zu den Melodien der Psalmen und Lieder:

Mit freundlichem Beyfall bemerke ich noch, daß wir dem Fleiß und der Geschicklichkeit unseres Organisten in Dillenburg, Herrn Steup, es zu verdanken haben, daß unter den älteren Melodien mehrere hie und da sind verbessert und erleichtert worden, wie auch, daß wir zu einigen Psalmen und Liedern von ihm ganz neu komponierte und dem Inhalt wohl angemessene Melodien in diese Sammlung erhalten haben. Letztere wird er gern denen, welchen damit gedient ist, samt beygesetztem Baß, zum Gebrauch auf der Orgel mittheilen.

Dillenburg, 1786

Seel."

Außerdem war er Begründer des mehrstimmigen Gesanges in zahlreichen Schulen des Fürstentums Oranien-Nassau und vor allem in seiner eigenen Schule und den Schulen des Westerwaldes. Viele Lehrer hat er hierin in Sonderkursen geschult und unterwiesen.

Nicht unerwähnt sei schließlich, daß eine von ihm an seinem Lebensabend verfaßte und 1808 herausgegebene „Anleitung zur Erlernung der Rechenkunst nebst einem Anhang der Geometrie zum Gebrauch in öffentlichen Schulen" gute Aufnahme und allgemeinen Beifall fand.

Er starb am 14. Februar 1812 zu Dillenburg, 69 Jahre alt, an Entkräftung. Die hinterlassene Witwe, welche am 21. April 1750 geboren war, starb am 11. Oktober 1828 zu Dillenburg, 78 Jahre alt."

 

 

Keine Kommentare

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.