Zu den Ahnen der Familie Steup gehören u.a. Mitglieder der Sippen Kölsch, Lupp, Pfeiffer (Pyffer), Schorn, Türk, Weyel (Wigel, Weigel, Weygel, Weyl, Weil) oder Zeiler. Sie treten schon früh in der Herrschaft zum Westerwald auf und werden urkundlich als Gerichtsschöffen in dem einen oder anderen der Weistümer des Landgerichts (Zentgericht) Emmerichenhain vom 5. Oktober 1435 sowie vom 7. Dezember 1456 und 18. Juni 1557 genannt.

Die Weistümer gewähren einen tiefen Einblick in die Rechtsgewohnheiten und den Gang der Gerichtsverhandlungen jener Zeit und zeigen zugleich, wie und nach welchen Grundsätzen und Richtlinien sich die alten Westerwälder ihr Recht selber sprachen. Recht war, was in der Rechtsüberzeugimg des Volkes lebte und was die Vorfahren und Altväter auf ihre Söhne und Nachkommen gebracht hatten; es konnte nicht befohlen, aufgelegt oder gemacht werden.

Zum Schöffen konnte nur der bestellt werden, welcher unbescholten war, oder, wie es damals hieß: Wer „unverläumdeten Lebens, Handels und Wandels" war, ehelich geboren und in der Herrschaft zum Westerwald auch freier Vogtmann sein mußte. Vielfach hatte der Adel das Recht, die Schöffen- (= Geschworenen) Bank zu besetzen. So war es zum Beispiel in Marienberg 1336. Rat und Amtmann Dr. Johann Christoph Becker zu Beilstein berichtet über das Gerichtswesen auf dem hohen Westerwald anno 1645 in seiner Beschreibung über die Herrschaft Beilstein folgendes:

„In dem Kirchspiel Neukirchen (Neukirch) hat es (besteht) ein hohes Gericht nicht weit von Stein auf einem ziemlichen hohen Hügel (Salzburger Kopf) und da eine missethätige Person in diesen drei Oberkirchspielen (Marienberg, Emmerichenhain und Neukirch) ergriffen, wird sie allda durch die Herrschaft zu peinlichem Recht vorgestellt und der Gebühr exequiret (bestraft, gerächt), wie dann hierzu in jedem Kirchspiel 7 Schöffen bestellet, welche das Gericht, da es angestellet, mit besitzen müssen. Allhier ist zu wissen, daß obgedachtes hohes Gericht recht in den Mitten und gleichsam das Centrum auf dem Westerwald seyn soll."

Ferner führt er darin aus:

Es ist auch in dieser Herrschaft Beilstein vor alters ein Brauch gewesen, daß sowohl die Unter- als (auch) Ober-Kirchspiele jedes Jahr ihre eigne Landgerichte und zwar in jedem Kirchspiel einmal abhalten, allda, was sie etwa verkauft oder vertauscht, einander Brief und Siegel geben, welches durch jedes Kirchspiels- oder Gerichtssiegel besiegelt, auch daselbst, was etwa der Herrschaft an Zehnten Pfennig zugefallen, angezeigt, und zugleich die Rüg- und Bußtag gehalten werden, gestalt (gestellt) denn aus jedem Kirchspiel hierzu sieben Schöffen, (die) erwehlet und dazu von der Herrschaft beeidigt, auch deswegen ihrer jährlichen Herrnhühner befreyet worden sind."

 

Pfarrer und Kaiserlicher Offenbarschreiber Henrich Czammart auf der Neukirch hat außer den Weistümer von 1435 und 1456 vermutlich auch das älteste, noch vorhandene Weistum des Zentgerichtes in Emmerichenhain vom 7. April 1427 verfaßt. Meist waren die Pfarrer zu der damaligen Zeit die einzigen des Schreibens kundigen Personen. Pfarrer Czammart stammte vom hohen Westerwald. Dafür sprechen die hierunter verzeichneten Einträge in dem Verzeichnisse der freien Vogtleute in der Herrschaft zum Westerwald, das aus der Zeit zwischen 1440 bis 1470 herrührt und im Original im Staatsarchiv zu Wiesbaden (Abteilung 170) aufbewahrt wird:

1. Czamhardes Henigen, 8 Koi, 1 rynt, 1 Fertel, (25) Schauffe, 3 Swine, 3 pharde. 2. Czamhardes thilgen, 7 Koi, 1 rynt, 12 Schauffe, 2 pharde, 1 Füllen“

Beide waren jedenfalls Brüder oder Vettern von Pfarrer Heinrich Czammart. Ihre Eltern lebten aller Wahrscheinlichkeit nach schon um 1380 auf dem Westerwald. Nachkommen von ihnen sind heute noch dort ansässig und begütert. So hieß der hochbetagte, inzwischen verstorbene, frühere Bürgermeister von Salzburg Adolf Zammert, der Weihnachten 1941 mit seiner Ehefrau Pauline Sofie geb. Neeb das Fest der goldenen Hochzeit feiern konnte, ein O. Zammert betreibt als Meister in seinem Fache das Schreinerhandwerk in Oberroßbach, und ein Postagent Zammert lebt noch in Rehe bei Rennerod. Ein Träger des Namens - Johann Jost Zammert - ist auch ein Vorfahr des Verfassers [Emil Steup]. Er war um 1610 geboren und in Emmerichenhain wohnhaft. 1641 heißt es von ihm in einer Schätzungsliste:

Jost Zammert, hatt zwei Kühe, drei Kälber, einen Morgen felds mit der Schauffei umbgraben. Hatt Schätzung gehabt 1 fl., 1/2 ort. Emrichenhain hatt in guten Jahren gehabt 15 pferdt, ohne die Fühlen. 200 stück rindvieh, Hammel 400. Haben Schätzung gehabt 18 fl."

Die schwere Zeit des Dreißigjährigen Krieges hatte auch auf dem Westerwald tiefe Wunden geschlagen, Not und Elend mit sich gebracht und die übriggebliebene und um mehr als zwei Drittel verminderte Bevölkerung vollständig verarmt. 1645 wird Johann Jost Zammert als Herrschaftlicher Fischmeister in Emmerichenhain erwähnt. Als solcher bezog er eine Besoldung von 1 Malter Frucht und fünf Gulden an Geld. Außerdem waren ihm die Fisch- und Krebsbäche gegen einen jährlichen Zins verliehen. 1644 mußte er von 6 Kühen, 2 Ochsen und 1 Pferd die Landessteuer entrichten. Bei der Personenstandsaufnahme am 5. Juni 1660 lebte er nicht mehr. Seine Tochter Anna Maria war damals 15 Jahre alt und heiratete am Dom. (Sonntag) 17. Trinit. 1664 den Bauer Johannes Uhr zu Ritzhausen. Sie zeugten u. a. die Tochter Anna Maria Uhr, get. Dom. 14. Trinit. 1667 (Sonntag, 11. September 1667), die sich am Dom. 12. Trinit. 1685 (Sonntag, 9. September 1685) mit dem Bauer Hans Henrich Pfeiffer von Hof verehelichte. Durch deren Nachkommenschaft tritt Johann Jost Zammert in die Reihe der Ahnen des Verfassers. Außer ihm gehören neben den vor- und anfangs erwähnten Namensträgern auch Mitglieder der Westerwälder Bauerngeschlechter Baum, Brand (Brandt), Buchner, Denker, Flick, Gießener, Greb (Greeb), Haas, Habel (Habel), Hahn, Held, Hommel, Kayser (Kaiser), Kempf, Klein, Kolb, Krumm, Lauer, Luckenbach, Lupp, Menk, Mergen, Müller, Neeb, Ostermann, Pietz, Reis (Reuß), Rübsamen, Schell, Schmidt, Schneider, Schüler, Schürg, Schütz, Seiler, Stahl, Weber, Wehr, Wiederstein und Zimmermann zu dessen Ahnen. Das bestätigen die von ihm aufgestellten Ahnentafeln.

 

 

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