Unser Name, welcher ursprünglich in der Form Stip auftritt, wird später Steip, Steib und Steub geschrieben und erscheint seit 1645 fast ausschließlich in der Namensform Steup [Steupp1)]. Die veränderte Schreibweise lag meist in dem Belieben und Gutdünken der Landschreiber oder der herrschaftlichen Beamten, welche die Schreibarbeit besorgten, mag aber auch in der Mundart ihren Grund gehabt haben, da man schrieb, wie man sprach.

Der Verfasser dachte dabei immer an stäupen und steupen (hauen und schlagen) und nahm an, daß die Altvordern bei Vollstreckung der Gerichtsurteile, die vielfach in körperlichen Züchtigungen bestanden, als Organe des Gerichts mitgewirkt hätten. Die Annahme läßt sich aber nicht begründen, weil jede beweisfähige Unterlage dafür fehlt, daß Vorfahren als Gerichtsknechte die vom Gericht zuerkannten Staupenschläge, d. h. die Schläge an der Staupe, an dem Pfahl, an den die zu Strafenden gebunden wurden, erteilt haben.

Trotzdem ist der Gedanke, daß die Altvordern in irgendeiner Beziehung mit der Gerichtstätigkeit in Zusammenhang standen, nicht ganz von der Hand zu weisen, da sich die Westerwälder in alten Zeiten ihr Recht selber sprachen. Die Vermutung liegt also nahe, daß Vorfahren, die sich bei Aufdeckung von Straftaten oder der Verrichtung von so mancherlei anderen gerichtlichen Handlungen als besonders brauchbar erwiesen, im Dienste des Gerichts Verwendung fanden.

Dafür spricht u.a. der Umstand, daß zahlreiche Mitglieder der Familie noch in späteren Jahren (1610 - 1854) die Vertrauensstellung des Schultheißen, Gerichtsschöffen und Heimbergers einnahmen, und ihnen auch nach 1854 des öfteren das Ehrenamt als Bürgermeister von der Landesregierung übertragen wurde.

 

Professor Dr. Julius Steup, ein Mitglied unserer Familie, ist nun anderer Ansicht und neigt zu der Meinung, die von einem deutschen Philologen an der Freiburger Universität geteilt wird, daß der Name aus dem Holländischen stamme und auf das holländische Wort „stuip", das Krampf, Zuckungen bedeute, zurückzuführen sei; dieses „stuip" könne im Deutschen nach den Gesetzen der Sprachgeschichte nur „steup" geworden sein. Er führt u. a. aus, daß eines der 1912 erschienenen Hefte zum Grimmschen Wörterbuch schon den für die vorliegende Frage sehr wichtigen Artikel „stäupe" enthalte. Das Wörterbuch unterscheide zwei Wörter dieses Lautes, die nicht zusammengeworfen werden dürften.

1. stäupe (Nebenform stäupe) öffentliche Züchtigung mit Ruten, ursprünglich der Pfahl, an dem diese Züchtigung stattfand, dann auch Züchtigung überhaupt, Rute, Strafe, Landplage wie Krieg, Pest, Hungersnot und

2. stäupe (früher stuype, mitteldeutsch stäupe, stäube, steupe entsprechend dem jetzigen holländischen Worte stuip = Zuckung), Krankheitsanfall, ursprünglich schüttel- oder krampfartiger Anfall, Krampf, dann Epidemie mit Krampfanfällen, ansteckende Krankheit, Epidemie überhaupt.

Hiernach vermutet er, daß unser ältester Vorfahr den Namen „Steup" infolge davon erhalten hat, daß er an Krämpfen, Zuckungen oder einer mit Krämpfen verbundenen Krankheit gelitten hat. Den Zusammenhang mit dem anderen Worte „staupe" hält er deshalb für unwahrscheinlich, weil kein niederer Gerichtsbeamter je eine auf „staupe" zurückgehende Bezeichnung gehabt hat.

Diese Auslegung wird von dem deutschen Generalkonsulat zu Amsterdam bestätigt, das dem Verfasser auf Anfrage mitgeteilt hat, daß das Wort stuip in der niederländischen Sprache Zuckung bedeutet und steup ausgesprochen werde. Der Ausdruck steup würde im Deutschen „stöp" gelesen. Sonstiges Beweismaterial für die Richtigkeit dieser Vermutung und Auslegung konnte vom Verfasser nicht beigebracht werden und wenn man wirklich annimmt, daß der erste Träger des Namens krank gewesen ist oder an einer mit Krämpfen und Zuckungen verbundenen Krankheit gelitten hat, so steht dem wieder das Alter der Familie entgegen, die sich durch die schweren Zeiten des Dreißigjährigen Krieges, in dem zahlreiche Westerwälder Familien ausgestorben sind, erhalten hat und jetzt noch in vielen Ästen und Zweigen weiter blüht und gedeiht.

 

Nach alledem und auf Grund weiterer Forschungen ist der Verfasser zu der Überzeugung gekommen, daß unsere Vorfahren schon von altersher auf dem Westerwald gewohnt haben, da sich der Name von der Eigenart der alten Westerwälder Namen nicht unterscheidet. Aus dem umfangreichen Aktenmaterial der ehemaligen Herrschaft Beilstein, welches im Staatsarchiv zu Wiesbaden noch lagert, geht ferner mit hoher Wahrscheinlichkeit hervor, daß die Familie altangesessen auf dem Westerwald gewesen sein muß. Insbesondere sind in den Akten keine Andeutungen dafür vorhanden, daß ein Vorfahr während der Reformationsbewegung, die übrigens erst später in den Dillenburger Landen und auf dem Westerwalde einsetzte, von Holland nach Nassau gekommen ist und sich auf dem Westerwald niedergelassen hat. Wie dieser Glaube in der Familie entstanden ist, läßt sich jetzt nicht mehr sagen.

 

Schon Präceptor Johann August Steup zu Dillenburg schreibt in seinen Familienaufzeichnungen vom Jahre 1806, daß Michel Steup zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges von Eckenhagen im Großherzogtum Berg nach Pfuhl gekommen sei, sich daselbst niedergelassen und eine weiße, hellhaarige, blonde Baumin von Marienberg geheiratet habe. Diese Überlieferung ist, soweit sie die Einwanderung betrifft, durch das vom Verfasser beigebrachte Urkundenmaterial widerlegt. Michel Steup war schon vor Beginn des Dreißigjährigen Krieges in Pfuhl ansässig und begütert, ja es steht fest, daß er bereits 1590 daselbst wohnte und den väterlichen Besitz übernommen hatte. Es geht dies aus dem Beweismaterial hervor, welches 1597 zur Begründung der Klagen und Beschwerden über den damaligen Kapitain (Befehlshaber) zu Liebenscheid und Landschultheißen zum Westerwald Adam Kiefen, genannt Frensch, beigebracht wurde, als dieser die Untertanen jahrelang mit Abgaben, Lasten und Strafen in widerrechtlicher Weise hart bedrückt hatte.

 

Unter anderem wird darin erwähnt (als Strafen ohne Ursach):  

„Pfuel.

1. Item Steips Michel alß er seine Hochzeit gehalten und etliche tischleuth gehabt, hath er geben müssen 15 Batzen oder 1 Frankfurter Gulden von der Hochzeit, welches niemals gewesen auch nit niemals erhört worden.  

2. Item, dem Kaptin müssen geben ein Reichstaler, daß er ein Weib aus einem Vogtthobe in einenn Vogtthoff genommen, welches auch nie auf Westerwalt gebräuchlich gewesen."

 

Daß der Name in der ältesten noch vorhandenen Kellereirechnung der Herrschaft Beilstein vom Jahre 1534 nicht genannt wird, erklärt sich dadurch, daß damals die von dem Kirchspiel Marienberg erhobenen Abgaben ohne Angabe der Pflichtigen Personen in einer Summe in der Rechnung aufgeführt sind. Von 1535 - 1550 liegen Kellereirechnungen nicht mehr vor.

 

Ob und in welcher Beziehung unsere Vorfahren mit der im 17. Jahrhundert ausgegangenen Besitzung Steibenholtz (Steubenholtz, Staubenholtz) im Gemarkungsbezirk Oberroßbach in Zusammenhang standen und ob die Altvordern vielleicht den Namen davon erhalten haben, war nicht mehr festzustellen. Die Siedlung lag in unmittelbarer Nähe des Salzburger Kopfes und nicht weit von Hof und Pfuhl. 1545 werden von ihr zur Erhebung des Oberzehnten die Grenzen, wie folgt, angegeben:

Der Zehenden zu Steibenholtz gehet wider der Hoffern Muer an und gehet an den andern Enden wider den Salzburger Zehenden."

 

1548 heißt es von dem Hofgut:

Steubenholtz leigt verlassen, hat zu jar 2 mott (Malter) 6 Mesten Gewannen Zehenden zu liefern."

1550 und in den folgenden Jahren befinden sich die gleichen Vermerke in den Kellereirechnungen und die Rechnung von 1633 enthält den weiteren Zusatz: „Nichts gesehet (gesäet) worden."

 

Die Möglichkeit, daß unsere Urahnen von dieser Besitzung gestammt haben und ihnen der Name nach der Siedlung beigelegt worden ist, liegt hiernach sehr nahe. Jedenfalls läßt das gesammelte Quellenmaterial einen solchen Rückschluß zu.

 

Einen für sich abgeschlossenen Waldbezirk „Stabenholz" - im Volksmund Steibholz oder Steipholz genannt - gibt es heute noch in der Gemarkung Salzburg. Das Wäldchen liegt mitten in der Feldgemarkung und gehört zur Hälfte der Gemeinde Salzburg und zur anderen Hälfte der Gemeinde Oberroßbach. Offenbar hat es sich bei ihm und seiner Umgebung in alten Zeiten um einen Waldbestand gehandelt, der vermutlich zur Vollstreckung der strafgerichtlichen Urteile diente und davon den Namen erhielt. Später mag die Waldfläche zum Teil abgeholzt, umgerodet und dann als Feldgut bewirtschaftet worden sein.

 

Andererseits ist 1541 (S.15) und 1562 (S.70) im ältesten, noch vorhandenen Marienberger Gerichtsbuch aus dem Jahre 1541 u.ff. von einem Steipengut in Willingen und von einem solchen in Zehnhausen die Rede und 1627 wird in dem Gerichtsbuch vom Jahre 1617 u.ff. ein Steipengut zu Hof vor der Welschen Mauer hinter dem Höllenborn erwähnt.

 

Es ist auch nicht unmöglich, daß der Name auf den Vornamen „Stephan" (Step Hans) zurückgeht und davon abgeleitet wurde.

Der Verfasser neigt zu der Auslegung und Deutung, daß der erste Träger des Namens nach seiner Eigenart den Namen erhielt. Daraus folgert, daß die Siedlungen „Steibenholtz" und „Steipengut" nach ihren einstigen Besitzern benannt wurden. Die Eigenart mag im unruhigen und hastigen (ungestümen) Wesen des ersten Namensträgers bestanden haben.

 

Ob weiter unsere Familie mit der des Juristen und Schriftstellers Ludwig Steub in München, geboren am 20.2.1812 in Aichach in Oberbayern und gest. am 16. März 1888 als Notar in München, dessen Ahnenlinie über seßhafte bayrische Schwaben, Vorarlberger Montavoner und vordem über eingewanderte helvetische (schweizerische) Walser (Walliser oder Waldenser) in den Wurzeln auf einen „alten Burgunder" zurückgeht, in Verbindung gebracht werden kann, und ob ein Zusammenhang zwischen den beiderseitigen Familien besteht, war bisher nicht nachzuweisen. Doch sei hier erwähnt, daß schon im Jahre 1285 in Gingen a. d. Brenz im Oberamtsbezirk Heidenheim in Württemberg von einem Aumann, genannt Steub, die Rede ist.

 

Ob endlich unsere Familie etwas mit der adligen Familie „von Steuben" zu tun hat, konnte bislang nicht festgestellt werden. Gleichwohl ist es nicht unmöglich, daß bei dem freien An- und Abzugsrecht in der früheren Herrschaft zum Westerwald (Nassau) und dem benachbarten Hessen durch Heirat und Ubersiedlung aus einer in die andere Botmäßigkeit eine Stammverwandtschaft unter den beiden Familien besteht.

Die in Rede stehende Familie geht nämlich auf den Pastor Augustin Steube zurück, der als Sohn des Gutspächters und Müllers Ludwig Steube 1661 zu Heldra an der Werra in Hessen geboren wurde. Er hatte eine Adlige zur Frau. Seine Berechtigung zur Führung des Adelstitels ist aber nicht nachweisbar.

 

Aus dieser Familie ging der berühmte amerikanische General Friedrich Wilhelm von Steuben hervor, der bei den Freiheits- und Unabhängigkeitskriegen der Vereinigten Staaten von Nordamerika (1775-1783) eine große Rolle gespielt und sich dabei hervorragende Verdienste erworben hat, auch zeitweilig Generalstabschef des Oberbefehlshabers der amerikanischen Truppen, George Washington, gewesen war, eines Mannes, welcher später erster Präsident der USA wurde und ihn besonders hoch schätzte. Der General war demnach väterlicherseits bürgerlicher Herkunft. Er wurde am 15.11.1730 zu Magdeburg, wo sein Vater Wilhelm Augustin von Steuben 1729 Marie Justina von Jagow geheiratet hatte und damals preußischer Ingenieurhauptmann war, geboren. Später kämpfte er als Offizier im Siebenjährigen Kriege unter Friedrich dem Großen mit Auszeichnung, trat nachher als Oberst in badische Dienste über und starb am 28.11.1794 unverheiratet als verabschiedeter General mit einer ihm nachträglich von den USA bewilligten Rente von jährlich 2500 Dollar auf seiner ihm weiter geschenkweise für seine militärischen Dienste überlassenen Farm im Staate New York in Amerika. Außerdem überbrachte man ihm einen kostbaren Degen mit goldener Scheide. Er trug die Inschrift: „Die Vereinigten Staaten dem Generalmajor Baron Steuben am 15. 4.1784 für militärische Dienste."

Ferner wurde die Stadt Steubenville in Ohio nach ihm benannt.

 

Der Adel, den sich sein Großvater Augustin Steube angeeignet hat, ist höchstens aus einem gewissen Gebrauchsrecht herzuleiten und kann nur so erklärt werden, da sich sonst keine begründete Stütze hierfür finden läßt. Doch steht fest, daß die Ehefrau des Pastors Augustin Steube Charlotte Dorothea von Effern, 1662 als Tochter des Freiherrn Gerhard Ludwig von Effern und seiner Gemahlin Luise Sybilla, Gräfin von Waldeck-Pyrmont, geboren wurde und die Urenkelin des regierenden Grafen Johann des Mittleren von Nassau-Siegen war. Mit ihr hatte er sich 1688 verheiratet und sieben Söhne und drei Töchter gezeugt. Zuletzt war er Oberprediger am Dome zu Brandenburg, wohin ihn der König von Preußen berief, weil er sich im Streite mit den Lutherischen ausgezeichnet hatte. Solch alles begründete aber nicht, daß er sich 1723 fälschlich den Adel zulegte, zumal sein Leben nicht immer einwandfrei und ohne Tadel gewesen war. Er hätte sonst bei seinen Fähigkeiten einen glänzenden Aufstieg zu erwarten gehabt. (Vergl. die Studie über ihn von Alfred Lück in Heft I der „Beiträge zur Siegerländer Familien- und Wirtschaftsgeschichte", S. 19 u. ff., im Jung-Stilling-Verlag, Kreuztal in Westfalen).

 

Das eine oder andere zu ergründen und zu beweisen, ist eine Aufgabe, die ihrer Lösung noch harrt.

Wer will es versuchen, Klarheit zu schaffen und das Rätsel zu lösen? Ob's gelingen wird? Der Verfasser möchte solches bezweifeln, da Urkundenmaterial nach dieser Richtung hin aus Urväterzeiten wohl kaum noch beigebracht werden kann. Wenigstens sind seine dahingehenden Bemühungen und tiefgründigen Forschungsarbeiten bisher ohne greifbaren Erfolg geblieben. Immerhin konnte ein glücklicher Zufall Aufschluß bringen und die Kernfrage über die Entstehung des Namens klären.

***

Einer der weitere Forschungen betrieben hat, ist der Ahnenforscher Peter Jung aus Bad Ems. Er hat in diesem Beitrag seine Forschungsergebnisse zusammen getragen.

 

 

 

1) Familiennamen kannte man in alten Zeiten nicht. Sie kamen erst im Mittelalter auf, als sich die Familien in steigendem Maße vermehrten, und man die einzelnen Personen nicht mehr genügend voneinander unterscheiden konnte. Ihre Entstehung ist mannigfacher Art. Teils wurden sie aus Vor- und Ortsnamen gebildet, teils sind sie auf Besitzstand oder die Tätigkeit der betreffenden Personen zurückzuführen, teils hat man sie aus irgendwelchen Eigenschaften den ersten Trägern beigelegt.

 

 

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