Bis zum Beginn der Reformation, durch den Anschlag der 95 Thesen an die Schloßkirche in Wittenberg durch Martin Luther, war der Westerwald natürlich katholisch. Bereits 1518, also ein Jahr nach dem Anschlag der Thesen, untersagte der Landesherr Graf Wilhelm der Reiche von Nassau-Dillenburg den Ablaßhandel. Im Jahr 1530 führte er nach dem Beschluß des Augsburger Reichstags die Reformation ein. Allerdings fand der Wandel nur lansam statt, die alten Kirchenorganisationen und Pfarrer blieben im Amt und wurden erst nach und nach von den Städten ausgehend ersetzt.
Die evangelischen Landeskirchen haben ihre Normen von grundlegender Bedeutung in Verfassungsurkunden (Kirchenordnung) erlassen. Anders als die römisch-katholische Kirche sind die evangelischen Kirchen keine Weltkirchen. Auch ist der hierarchische Aufbau nicht in gleicher Weise vorhanden „Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern haben Teil an dem der ganzen Gemeinde anvertrauten Dienst“. Wegen der reformatorischen Idee des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen ist eine Unterscheidung nach Priestern und Laien unbekannt „Aufgrund der Taufe ist jeder Christ zu Zeugnis und Dienst in der Gemeinde und in der Welt bevollmächtigt und verpflichtet." Folglich bestehen umfangreiche Mitwirkungsrechte der Mitglieder.
Im Kirchspiel Marienberg haben viele Familienmitglieder die Geschicke der Kirche mitbestimmt und waren in verschiedenen Kirchenämtern tätig:
Die Kirchenältesten, auch Presbyter genannt, bildeten zusammen mit dem Pfarrer und dem Kaplan den Kirchenvorstand. Sie wurden auch als Sendschöffen bezeichnet. Die Mitglieder des Kirchenältestenrates wurden mit Stimmenmehrheit gewählt. Ihre Wahl wurde an drei Sonntagen von der Kanzel bekannt gegeben und wenn von seiten der Kirchengemeinde keine erheblichen Einwendungen kamen, übertrug man ihnen das Amt per Verpflichtung auf Lebenszeit. In der Kirche war für die Ältesten eine besondere Sitzbank vorgesehen. Nach dem Gottesdienst wurden die Kollekte durch die Kirchenältesten am Kirchenausgang eingesammelt.
1680 gehörten folgende Personen zu den Kirchenältesten:
1739 gab es folgende Kirchenälteste:
1780 gab es folgende Kirchenälteste:
Die Zusammensetzung des Kirchenvorstands zeigt, daß der Kirchspielschultheiß und die Gerichtsschöffen Kraft ihres Amtes einen Platz im Vorstand einnahmen. Während der Zeit des Großherzogtums Berg (1806 - 1813) führte der Kirchspielschultheis, der zugleich Vorsitzender des Kirchenvorstands war, den Titel "Präsident des Kirchenrats".
1813 war dies Johann Henrich Steup aus Großseifen
Der Kirchenmeister führte die Kirchenrechnung, in der die jährlichen Einnahmen und Ausgaben notiert wurden. Meist blieb dieser ein Jahr im Amt und wurde im nachfolgenden Jahr durch einen anderen zu diesem Amt bestimmten Einwohner abgelöst. Außer der Rechnungsführung hatte der Kirchenmeister in der Kirche und auf dem Kirchhof für Ordnung zu sorgen. Unter anderem mußte er mit einem Stock bei der Predigt eingeschlafene Kirchenbesucher aufwecken.
Zwischen 1459 und 1864 waren folgende Familienmitglieder Kirchmeister im Kirchspiel Marienberg 1) :
Der Almosenpfleger verwaltete die Almosen. Das im Klingelbeutel nach dem sonntäglichen Gottesdienst gesammelte Geld wurde im Almosenkasten das Jahr über gesammelt. Alle Ein- und Ausgaben wurden durch den Almosenpfleger in einer zweifach ausgefertigten Almosenrechnung geführt. Aus dem Almosenkasten wurden auch größere Beträge gegen Zinsen an Gemeindemitglieder verliehen. Die Buchführung der ausgeliehenen Gelder erfolgte im Almosenbuch. Durch den Geldverleih erzielte die Gemeinde regelmäßige Zinseinnahmen, die jedes Jahr am "Pflichttag" von den Schuldnern zu zahlen waren.
Im Bedarfsfall teilte der Almosenpfleger oder, wenn dieser nicht in Marienberg wohnte, auch der Pfarrer aus dem Almosenstock kleinere Unterstützungsbeträge von 1 bis 5 Albus an Bedürftige oder in Not geratene Menschen aus.
Zwischen 1610 und 1749 waren folgende Familienmitlieder Almosenpfleger im Kirchspiel Marienberg2) :