Der erste Träger des Namens Steup in der Namensform Stip erscheint urkundlich in einem zeitlich unbestimmten, etwa um 1440-1470 aufgestellten Verzeichnis der freien Vogtleute von der Herrschaft zum Westerwald1). Er wird darin als Stips Hentze (Heinrich) ohne Angabe des Wohnortes mit einem Viehbestande von 4 Coi und 1 Phart erwähnt.
Unmittelbar nach ihm folgen:
- Hermann von Polle (Pfuhl), mit 8 Coi, 2 Rinder, 12 Schauffe (Schafen), 3 Pharde
- Henn, Sone von Polle mit 5 Coi, 2 Rinder, 20 Schauffe, 3 Pharde, 1 Fülle (Füllen)
- Contzge von der Bach mit 6 Coi, 2 Rinder, 9 Schauff
Die Familie war also zweifellos zu der Zeit im Kirchspiel Marienberg schon angesessen. Das Verzeichnis trägt die Überschrift „Dys sint die friget (freien) Lude (Leute) zu Westerwald". Es enthält außer der Familie Steup (Stip) u.a. auch die Viehbestände und Steuerbeträge der teilweise heute noch auf dem Westerwald weit und breit verzweigten Familien Baum, Buchner, Haas, Krumm, Lupp, Pfeiffer, Reis (Reuß), Schell, Schorn, Schürg, Weber, Weyel (Weyl) und Zammert. Daraus geht mit aller Deutlichkeit hervor, daß schon in alten Zeiten eine bedeutende Viehzucht auf dem Westerwald betrieben wurde. Die Forschungen ergeben aber auch, daß von jeher auf dem Hohen Westerwald gesunde und fleißige Bauerngeschlechter lebten, die in harter und zäher Arbeit und im Schweiße ihres Angesichts dem kargen und wenig ergiebigen Heimatboden die Nahrung für den äußerst beschwerlichen Daseinskampf abringen mussten. Rat und Amtmann Dr. Becker zu Beilstein sagt darüber in seiner "Beschreibung über die Herrschaft Beilstein" folgendes:
„Das Volk nähret sich meistentheils dem uralten deutschen Brauch nach vom löblichen Feld- und Ackerbau, vornehmlich aber, wie ferner hierunter gemeldet wird, von der Viehzucht, als groß- und kleinem Vieh, Pferden, Kuh, Rinder, Kälber, Hammel, Schafen und dergleichen, welches Vieh jährlich mit großer Menge auch von anderen Orten her auf die gute Weide getrieben, und sowohl der Herrschaft als den Unterthanen ihr Gebührniß davon gegeben wird."
Später heißt es:
„Denn auf dem rechten Westerwald ist die Landerey dermaßen stark und fest, daß vor jedem Pflug 8 oder wohl mehr Ochsen gehen müssen, trägt auch kein Korn, aber wohl schöne vollkömmliche Haffer und Gersten: daraus sie ein raues Brod backen zu ihrer täglichen Nahrung, gleichwie das Brod rau also sind auch die Leut viel stärker und gröber als an den Orten, da sie sich reinen Kornbrodes gebrauchen (bedienen). Daher man dann auch einen rechten Westerwälder vor anderen leicht erkennen kann. - In Summa, wie schon zuvor gesagt, besteht die beste Partyrung (Erwerbsmöglichkeit) und jährliches Auskommen in der Viehzucht, weilen es dort durch gewöhnliche vielfältige Taue und Befeuchtungen, so auch in den heißesten Sommertagen allda geschehen, dermaßen schöne, herrliche und fruchtbare Weiden gibt, daß man auch an den rauesten Orten fast nichts als den schönsten Klee sieht herfürblicken, welches ihnen dann bey ihrer ohne das gewöhnlichen Sparsamkeit mehr Nutzen und Nahrung bringt, als wohl andern ihr reichlicher Ackerbau an gutem Korn und Waitzen thün mag. Und es ist allzeit ein altes Sprüchwort gewesen, da andere Benachbarte viel Korn und Früchte, die Westerwälder dagegen viel Vieh und baar Geld gehabt."
Der nächste Träger des Namens tritt 1539 in Hof in dem noch vorhandenen Receß- und Vertragsbuch der ehemaligen Herrschaft Beilstein für die Jahre 1529 - 1553 auf. Er schließt damals mit einem Contzgen von Rendenrode (Rennerod) einen Vertrag ab, der folgenden Wortlaut hat:
„Anno 1539
Vertrag Niern Contzges von Rendenrode (Rennerod) contra den Steipen zum Hove (Hof).
Zu wissen nachdem, und als sich bisher Irrunge und gebrechen erhalten zwuschen erstgenenten partheien etlicher guter halben zu Königsschue2), Schedingen und Hinderhofen gelegen. Solchen Irthumb hat der Wolgeborn H(err), H(err) Johann Grave zu Nassaw pp. unser gnädiger Herr nach verhör beider partheien auch gehorter Kuntschaft und allen Bericht mit übergebünge und fürwissen der partheien Nachvolgendermaßen vertragen gütlichen und hingelegt, nemlichen Also das die vorgenante erben die Seipen (Steipen) gemeltem niern Cunzgen, Liebern, und hantreichen sollen, Vierundzwanzigk Redergulden zu nachgeschriebenen zweien Zielen nemlich zu Halb fasten nächst kunftigk zwölf und nachuolgenden Kiliani die Andern zwölf gulden des sol inen Cuntzge alle sein gerechtigkeit, Darumb dieser Irthumb gewesen, in diesen gutem erplich zustellen. Auch genügsam verzigk thun, sich und sein Erben Derselbigen nhun hinfürter Nymmermehr annemen, noch die erben darumb ansprechen Sunder er mit dieser Summen geltz gar abgelegt sein und pleiben. Damit sollen beide partheien dieser Sachen halber genzlichen gar, und zumal vertragen und zufriedden gestellt sein. Auch ist der Schaden uß bewegenden Ursachen zugleich uffgehoben und sol jedes Theill seine Costen selbst tragen. Datum am obend Epiphanie dom. anno (15)39". 1541 wird von ihm in einer Niederschrift über die verglichenen Leute auf dem Westerwald gesagt: „Item Anna Michaeln Dochter von riehe (Rehe) ein Faud Weib (Vogtweib) gewest sol nhun eigen B. (Beilsteinisch) sein. Dorent gegen Freigen Stockhen Dochtern eigen B. sol nhun ein Faudweib sein zum Hob (Hof) in Steip Hanß (Hans) Hof".
Es ist anzunehmen, daß er der Enkelsohn von Stips Hentze war, das Bindeglied fehlt. Sein Nachfahr war vermutlich Donges (Thönges), Steip (Steup) zu Hof, von dem 1562 und in den folgenden Jahren die landes- und grundherrlichen Abgaben erhoben werden. U.a. muss er 1562-1564 die Maibede mit 10 Albus jährlich entrichten, und 1572 wird von ihm die Landessteuer von 13 Kühen gefordert. Merkwürdig ist, dass er hier unter den Eigenleuten aufgeführt wird, die als solche nur den nassauischen Herren zu Diensten und Lasten verpflichtet waren. Offenbar hängt dies mit den Kindgedingen und der Heirat aus einer in die andere Botmäßigkeit zusammen.
1587 wird er mit 4 Gulden gestraft, weil er im Wirtshause zu Hof in Gemeinschaft mit Henn Müller aus Bach eine Schlägerei angerichtet hatte. Später tritt der Name in Hof nicht mehr auf.
Ein Adam Steip (Stip), vermutlich unser Stammvater, erscheint in den Jahren 1541 und 1556-1564 in Pfuhl und zwar 1541 in der vorerwähnten Niederschrift über die verglichenen Leute auf dem Westerwald und 1556-1564 in dem Marienberger Gerichtsbuch für die Jahre 1541-1598. Er war Bauer und freier Vogtmann und um 1515 geboren.
1541 heißt es von ihm:
„Item Contzges schmidsh zur Bach freigen (Veronika) ist eigen. Faudweibßperson gewest. Ist in ein eigen Hof chomen. Darentgegen Margreth Loppenen (Lupp) Dochter Eigen Beilsteinisch gewest in ein Faidhof (Vogthof) zum puel Stipß adams Hof chomen und ein Faidfraw (Vogtfrau) pleiben soll."
Die Erwähnung seiner im Marienberger Gerichtsbuch 1541 u. ff. anno 1556 geschieht durch folgenden Eintrag:
„Puell, anno 1556 (S. 143). Steips Adam. Item hat er Weihnanden zum Puell abgelost Merkeln Deill zu Nisterberg 3 viertel Felts hinderm greben garten vor 3 Daler".
Die Eintragung bringt später den Beweis dafür, daß Adam Steip der Großvater von Michel Steip war. Die Niederschriften in dem Gerichtsbuch betreffen meistens Güterkäufe, Verpfändungen oder sonstige Tausch- und Rechtsgeschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die in kurzer und gedrängter Weise in dem Buche verzeichnet sind. Daneben wird er in den Beilsteiner Kellereirechnungen vom Jahre 1562 ab in Pfuhl3) erwähnt, woselbst von ihm die herrschaftlichen Geld- und Fruchtabgaben zur Erhebung kommen.
So muß er 1562-1564 die Maibede mit 10 Alb. jährlich entrichten, und 1562, 1564 und 1567 wird ein Martin Steip, wahrscheinlich sein ältester Sohn, der vermutlich in 1541 oder 1542 geboren war, zur Zahlung der Landessteuer von 13 bzw. 14 und 12 Kühen herangezogen. Sie waren die Meistbegüterten in Pfuhl, besaßen einen bedeutenden Viehbestand und hatten als freie Vogtleute die Vogtbede und die sonstigen Abgaben zur Hälfte dem Grafen zu Nassau-Beilstein und zur anderen Hälfte den Herren von Westerburg und Wied zu liefern. Adam Steip war, wie schon gesagt, vermutlich der Vater von Martin Steip und aller Wahrscheinlichkeit nach auch ein Bruder oder Vetter von Hans (Hanß) Steip zu Hof. Er starb vor 1570. Die Vermutung stützt sich u.a. darauf, daß 1569, 1570 und 1571 von Steups Marcha (Margarete) - vermutlich seiner Witwe - das Kuhgeld von 15 bzw. 14 und 12 Kühen erhoben wird. Die Tochter Trein (Katharina) der Eheleute heiratete 1573 den Bauer und „Eigenmann" Johann Schneider von Langenbach. Dazu war die Genehmigung (Erlaubnis) der Herrschaft nötig, die erst erteilt wurde, als bereits 2 Kinder aus dem Zusammenleben hervorgegangen waren.
Martin Steip, Bauer und freier Vogtmann in Pfuhl, geb. um 1542. Er hatte, wie zuvor erwähnt, 1562-1568 das Kuhgeld von 13 bzw. 14 und 12 Kühen zu entrichten. Anno 1566 wird er im Marienberger Gerichtsbuch (S. 228) erwähnt. Damals heißt es von ihm: „Item Steups Marten zum pfhul hat Adam Leudtt, Hachenburg, gebenn uf pensionn (Zinsen) = 10 alb." Nach 1568 erscheint sein Name in Pfuhl nicht mehr. Es ist nicht unmöglich, ja sogar sehr wahrscheinlich, daß er den Oranischen Feldzug 1568-1570 unter Wilhelm I., dem Schweiger, für die Freiheits- und Glaubensbewegung der Niederländer gegen die spanische Inquisition mitgemacht hat und sein Leben auf dem Felde der Ehre hat hergeben müssen. Verheiratet war er seit Mitte 1560er Jahre mit „Greyers Christgins tochter (Elsa) zu Graßseyffen (Großseifen)".
Ein Jost Steip (Steib, Stip, Steub), Bauer und freier Vogtmann, geb. um 1545, erscheint von 1576-1586 in Pfuhl. Er war jedenfalls ein jüngerer Sohn von Adam Steip und aller Wahrscheinlichkeit nach der Vater von Michel Steip. 1576 wird außer dem Zehnten die Landessteuer von 13 Kühen und 3 Pferden von ihm gefordert, die er 1578 von 15 Kühen und 3 Pferden und 1582 von 14 Kühen und 3 Pferden zu entrichten hat. Nicht unerwähnt sei hier, daß er 1577 in der veränderten Namensform als Steibs Jost und Stips Jost in Pfuhl auftritt. Er hat damals das Kuhgeld von 12 Kühen und das Dienstgeld von 3 Pferden mit je 12 Alb. zu zahlen. 1578 erwirbt er in Gemeinschaft mit Martin und Christmann Lupp von einem Thönges Schurg (Schürg) und seinen Erben den dritten Teil im roten Gut für 90 Gulden. Der Güterkauf ist in dem vorerwähnten Marienberger Gerichtsbuche vermerkt, und es ist nicht unmöglich, daß es sich hierbei um Teile des verschwundenen Hofes Rodenberg im Distrikt Rodenbergs Erlen zwischen Marienberg und Pfuhl gehandelt hat. Er starb Ende 1585 oder in 1586. Seine Wittib wird 1587 in Pfuhl genannt. Sie soll damals zur Leistung bürgschaftlicher Verpflichtungen herangezogen werden, die ihr verstorbener Ehemann für seinen Nachbar Christmann Gotthardt (Gottdert) im Herbste 1585 eingegangen war, als dieser mit der Zahlung der Restsumme für 10 Malter Saathafer, den sein Vater im Frühjahr 1575 von dem Pfarrer Johann Jakob Bierbrauer zu Kirburg im Saynischen Lande zum Preise von 30 Talern bezogen hatte, im Rückstand blieb. Dagegen erhob Gotthardt beim Landesherrn unterm 10. November 1587 Einspruch und erklärte sich in der Beschwerdeschrift ausdrücklich bereit, nach vorheriger Berechnung mit dem Pfarrer den Restbetrag allein zu bezahlen. Es kam ein Vergleich zustande, und Gotthardt verpflichtete sich, die Restschuld in zwei Zielen, und zwar zur Hälfte am nächsten Christtage und zur anderen Hälfte am folgenden Martini abzutragen. Die diesbezüglichen Verhandlungen befinden sich in Archivakten der Gemeinden Bach und Pfuhl aus den Jahren 1587-1740. 1586 wird die Familie Steip (Steub) als Steips Leuth und 1588 als Steps Leuth in Pfuhl erwähnt, woselbst von ihr das Kuhgeld von 15 Kühen zur Erhebung kommt.
Ein Jakob Steip, Bauer und freier Vogtmann, erscheint 1589-1604 in Pfuhl. Er war vermutlich der Sohn von Martin Steip und um 1565 geboren. Tritt von 1592-1604 im Marienberger Gerichtsbuch auf. 1589 hat er das Dienstgeld von 3 Pferden zu zahlen. 1596-1604 wird von ihm der Oberzehnte zu Pfuhl mit jährlich 28 Alb. erhoben, und 1599 tätigt er einen Güterkauf, von dem er den Zehnt-Pfennig mit 4,5 Gulden entrichten muß.
1) Die Herrschaft zum Westerwald kommt zum erstenmal 1048 vor. Sie umfaßte die drei Kirchspiele Marienberg, Emmerichenhain und Neukirch und war eine abgeschlossene Vogtei, die von freien Vogtleuten und sogenannten Freileuten bewohnt wurde, welche außer ihrem Landesherrn nur den besonderen Schutzherrn abgabepflichtig waren. Von der Leibeigenschaft und Hörigkeit wenig gedrückt, besaßen die alten Westerwälder eine gewisse Selbständigkeit; sie verwalteten sich ihre Angelegenheiten selbst und hatten auch ihr eigenes Gericht. Die Hegungsstätte (Malstätte) war auf dem Saalberg (Salzburgerkopf) bei Neukirch. Das Blutgericht mit einem Zent-grafen (gewöhnlich einer der drei Schultheißen) und 21 Schöffen besetzt, die alle geborene freie Vogtleute sein mußten, wurde 1645 hier noch gehalten. Das Landgericht war im 15. Jahrhundert nach Emmerichenhain verlegt worden, wo es seinen Gerichtsring mit den Bänken unter alten Linden vor dem Kirchhofe hatte.
2) Königsschue (Königshofen) bei Neukirch oder Zehnhausen, Schedingen (Scheidingen), nördlich von Pfuhl, und Hinderhofen (Hinterhofen), nordöstlich von Bach, waren Dorfschaften, die später ausgegangen sind.
3) 1545 wird die Grenze für Erhebung des Ober-Zehnten zu Pfuhl wie folgt angegeben: „Der Ober-Zehenden zum Pfuel geht ahn uff dem Zunckernstück in den Stein-Ecken und weg ußen (außen) durch das Dorff zum Pfuhl mit in die Leinenbach. und hinforder wieder das Scharpffe stück, förter hinußen mit wieder das Eschstück oben herab mit wider Kellern wiese".