Das „Herzoglich Nassauische Allgemeine Intelligenz-Blatt", das seit 1808 herausgegeben wurde, diente zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen und Verordnungen und enthielt keinerlei redaktionelle Nachrichten oder private Anzeigen. Da das Intelligenz-Blatt von vielen Gemeinden nicht gehalten wurde, hatte die Umständlichkeit und Kostspieligkeit der offiziellen Publikation landesherrlicher Verordnungen und Regierungsvorfügungen, die in Einzeldrucken von der Regierung den Amtern mitgeteilt wurden, um von diesen wieder den Gemeinden bekannt gemacht zu werden, die gleiche bleiben müssen. Hierin Wandel zu schaffen und dem Intelligenz-Blatt zur Erfüllung aller gemeinnützigen Aufgaben, welche man sich davon versprochen hatte, zu verhelfen, das war das Ziel des 1779 an die Spitze der Regierung berufenen Präsidenten "von Preuschen".
Seine zu diesem Zwecke dem Fürsten unterbreiteten Anträge wurden unter dem 27. Februar 1780 dahin genehmigt, dass mit dem Anfang des folgenden Jahres die Bekanntmachung der landesfürstlichen Verordnungen, sowie der Regierungs- und anderer General- Verfügungen an die Gemeinden einzig und allein durch das Intelligenz-Blatt zu erfolgen habe, und dass unter Herabsetzung des Jahrespreises für dasselbe von 2 Gulden 12 Kreuzer auf 1 Gulden 12 Kreuzer die Gemeinden nochmals ernstlich ermahnt werden sollten, sich zur Annahme des zu ihrem eigenen Besten unternommenen Blattes zu verstehen.
Die Regierung, welche dieses Reskript unter dem 14. November veröffentlichte, liess sämtlichen Gemeinden das Blatt bis zum Ende des Jahres unentijeltlich zugehen und verordnete zugleich, dass bei etwaigem weiteren Sträuben der Gemeinden der jedesmalige Orfsvorsteher über die Gründe dafür protokollarisch Rechenschaft geben solle. Diese Massregeln hatten die gewünschte Wirkung. Unmittelbar darauf erklärten sich alle Gemeinden der Ämter Hadamar, Haiger, Ebersbach, Siegen und Dillenburg zur Annahme der Intelligenz-Nachrichten bereit und ihnen folgten zu Beginn des neuen Jahres die Gemeinden der Ämter Herborn, Burbach, Driedorf, Hilchenbach, Freudenberg, Diez und Mengerskirchen.
Einzelne Gemeinden beharrten freilich auch jetzt noch bei ihrem Widerstände, vor allen geschlossen die des Kirchspiels Marienberg. Um sie durch Schaden klug zu machen, wurde ihnen unter Erhebung der Schreibgebühren von Amtswegen jetzt jede neu ergehende Verfügung abschriftlich zugestellt. Die Gemeinden weigerten sich aber, diese Gebühren zu bezahlen und vergriffen sich hier und da sogar an dem Amtsdiener, der dieselben einzufordern hatte. Da das Amt endlich mit Exekution drohte, legten die Gemeinden des Kirchspiels in einer Petition an die Regierung einmütigen Protest gegen dieses Verfahren ihres Amtmanns ein. Die Regierung wies die Beschwerdeführer selbstverständlich ab und beauftragte das Amt, die Gebühren binnen drei Tagen unter Androhung der Auspfändung durch Husaren einzutreiben. Die Bauern krochen aber nicht zu Kreuz und versetzten den Amtmann durch ihre fortdauernde Unbeugsamkeit in grosse Verlegenheit. Sein Bericht vom 3. September 1783, in welchem er sich ausser stände erklärte, die neuen Verordnungen allemal abschreiben und die Widerspenstigen auspfänden zu lassen, bereitete der Landesregierung freilich noch grössere Verlegenheit. Sie zog es vor, denselben zu den Akten zu legen und es dem Amtmann zu überlassen, mit seinen Bauern fertig zu werden. Dieser versuchte schliesslich im Jahre 1785 dadurch zum Ziel zu gelangen, dass er die sämtlichen Gemeinden in vier Distrikte einteilte und diesen letzteren nur je ein Intelligenz-Blatt zuwies. Als er aber nach Ablauf des Jahres das Geld für die vier Blätter von den 17 Gemeinden eintreiben wollte, antworteten diese im März 1786 abermals mit einer Eingabe an die Regierung, in welcher es heisst:
Sie erklären es gemäss ihrer geleisteten Eide für ihre Pflicht, gegen solche Neuerungen, an denen weder die Fürstliche Landesregierung, noch der Landesvater Wohlgefallen haben konnten, zu protestieren und bitten zum Schluss sie „mit der Annahme und Bezahlung der Intelligenz-Nachrichten in hohen Gnaden zu verschonen."
Die Regierung musste wohl die Vergeblichkeit weiteren Bemühens einsehen, sie hüllte sich wenigstens in Schweigen und lies den ratlosen Amtmann auch jetzt vergeblich auf Beantwortung seiner Eingabe warten. Erst zehn Jahre später, unter dem 21. Mai 1796 forderte sie auf Grund der beiden Berichte aus den Jahren 1783 und 1786, die ihrer Zeit liegen geblieben seien, den Amtmann auf zu melden, ob das Kirchspiel Marienberg auch jetzt noch bei seinem Widerstände beharre, um nötigenfalls eine ernstliche Verfügung zu erlassen.
Inzwischen hatte die Zeit aber auch über diesen Bauerntrotz den Sieg davon getragen und die Opposition gegen die Intellgenz-Nachrichten, deren Existenz freilich schon seit dem Jahre 1780 durch die Annahme von Seiten der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Gemeinden gesichert worden war, im Lande zum Schweigen gebracht.
Das Blatt, welches jeden Sonntag entweder von dem Heimberger selbst oder vom Schulmeister den Gemeinden bei 5 Albus Gemeindebuße vorgelesen und eventuell erläutert werden musste, bürgerte sich im Laufe der Zeit mehr und mehr auf dem Lande ein.