Verzeichnis derer zum Amte Beilstein gehörigen Dörfern, Höfen und Mühlen, zu welchem Kreis es gehöre und von dessen Lehnbarkeit. Beschreibung seiner Lage, Landesbeschaffenheit und was darinn producirt wird
§1
Das Amt Beilstein gehöret zum Chur – andere sagen zum Oberrheinischen Kreis, und ist theils Cöllnisch, theils Trierisch Lehn, theils Allodial, zum ersten gehören die 3 Oberkirchspielen, ausgenommen der Ort Liebenscheid, welcher Trierisches Lehn ist, und die 3 Unter Kirchspiele sind allodial.
§2
Es grenzet gegen Morgen an das Dillenburgische und Greifensteinische, gegen Mittag an das Weilburgische, gegen Abend an das Hadamarische, gegen Mitternacht an das Hachenburgisch und Sayn Altenkirchische, hat 9 Stunden in der Länge, und 3 Stunden in der Breite.
§3
Das Amt bestehet aus 44 Ortschaften, und wird in 7 Kirchspieln eingetheilet .
A . Das Kirchspiel Beilstein, wozu gehören :
Beilstein mit dem Herrschaftlichen Hof
Wallendorf
Hayren
Rodenroth
Die Pfalzmühle
B . Das Kirchspiel Nenderoth, wozu gehören:
Nenderoth
Arborn
Odersberg
Münchhausen Dietzischer Seits
Johannesburg
Die Sauerbornsmühle
Die Schneidmühle
C . Das Kirchspiel Niedershausen:
Niedershausen
Obershausen
Die Eckhards Mühle
Die Pallmerichs Mühle
D . Das Kirchspiel Emmerichenhain.
Emmerichenhain
Zehnhausen
Niederrosbach
Oberrosbach
Salzburg
Nister samt der dabei gelegenen Mühle
Mörndorf
Waigandshain samt der Mühle
Homberg
Rehe
Die Dam Mühle
Die Krombacher Mühle
Zehnhausen
Niederrosbach
Oberrosbach
Salzburg
Nister samt der dabei gelegenen Mühle
Mörndorf
Waigandshain samt der Mühle
Homberg
Rehe
Die Dam Mühle
Die Krombacher Mühle
E . Das Kirchspiel Neukirch .
Neukirch
Stein
Bretthausen
Löhnfeld
Willingen
Stein
Bretthausen
Löhnfeld
Willingen
F . Das Kirchspiel Liebenscheid dieses hält in sich:
Liebenscheid mit denen dabei gelegenen Mühlen
Weißenberg
Weißenberg
G . Das Kirchspiel Marienberg, wozu gehören:
Marienberg nebst der Filgerischen Mühle
Langenbach nebst der Grauschen Mühle
Haard
Erbach nebst der dabei gelegenen Mühle
Unnau
Korb
Stangenroth
Bilsberg
Zinnhain
Groseifen
Eichenstruth
Illfurth
Stockhausen
Fehl nebst der Kleberischen Mühle
Ritzhausen
Bach nebst den dabei gelegenen 2 Mühlen
Pfuhl
Hof
Langenbach nebst der Grauschen Mühle
Haard
Erbach nebst der dabei gelegenen Mühle
Unnau
Korb
Stangenroth
Bilsberg
Zinnhain
Groseifen
Eichenstruth
Illfurth
Stockhausen
Fehl nebst der Kleberischen Mühle
Ritzhausen
Bach nebst den dabei gelegenen 2 Mühlen
Pfuhl
Hof
§4
Das Amt wird eingetheilet in die 3 Unter Kirchspiele, wozu gehören A . B . C . Und die 4 Ober Kirchspiele haben D . E . F .G .
Das Amt wird eingetheilet in die 3 Unter Kirchspiele, wozu gehören A . B . C . Und die 4 Ober Kirchspiele haben D . E . F .G .
§5
Theils liegt das Amt am – theils auf dem Westerwald, mithin größten Theils in einer rauhen und kalten Gegend, wodurch dann entstehet, daß nicht an allen Orten Waizen und Korn, sondern nur Gerste, Mengfrucht und Hafer, auch etwas Heidenkorn, dann Erbsen, Linsen, Bohnen, Hirsen, Kappes, Kraut, unterirdische Kohlraben, Kartoffeln, und diese zwaren sehr häufig gezogen wird, der Tabacks Bau hat gleichfalls darinn seit verschiedenen Jahren angefangen, und ziemlichen Nutzen verschafft . Das Erdreich ist nicht einerley, sondern verschiedener Art, durchgehend faul, aber auch hier und da schieferartig und lettigt, also gröstentheils feucht und kalt, welches hauptsächlich denen vielen Quellen beigemessen ist. Das Korn geräth fast an den mehresten Orten selten, und zwaren wahrscheinlich um deswillen weilen es vor dem Winter sich nicht genugsam bepflanzet, also im Frühjahr wann der Schnee durch Sonnenschein abgehet, wobei gemeiniglich Frost sich einfindet, die zarte Würzelgen vom Frost herausgezogen werden, und nothwendig als von der Erde entblöset, verderben und abgehen müssen ; manchmal auch , wann der Schnee sehr häufig ist, und zu lange liegen bleibet, pflegt das Korn unter demselben, besonders auf den nassen Stücken zu verfaulen, es wäre daher vor solche Orten am besten, wann entweder gar kein Winter – oder statt dessen Sommer Korn gesäet und der Samen ersparet würde, dahingegen geräth die Sommerfrucht, und vorzüglich die Hafer, am besten, und müsste die Witterung sehr fatal seyn, wann es hierinnen fehlen sollte.
§6
Früchte sind also der Produkt nicht woraus der Unterthan des Amts Beilstein etwas lösen kann, auser der Hafer, deren in den Ober Kirchspielen sehr viel , in den Unter Kirchspieln hingegen weniger verkauft wird.
§7
Obst wird in denen Kirchspielen Neukirch und Liebenscheid schier gar keines, im Kirchspiel Emmerichenhain wenig, im Kirchspiel Marienberg etliche Orte ausgenommen, und in den Unter Kirchspielen aber größtentheils zur Nothdurft gezogen. Ich schreibe nicht einzig und allein dem Clima und Erdreich auf dem Westerwald diesen Mangel, sondern theils dem Vorurtheil der Leuten, welche fest glauben, dass das Obst nicht gerathe, theils ihrer schlechten Kenntnis im Obstpflanzen zu, gleichwolen muß ich aus Erfahrung sagen, dass ich Pflaumen auf der Neukirch zu einer Zeit, da an anderen Orten solche schon lange reif gewesen, an einem Baum hängen gesehen, die noch so hart wie ein Stein, und Gras grün waren, und wovon versichert wurde, dass sie noch nie zur Zeitigung gekommen seyen, mithin ist zu muthmasen, dass das Clima an den rauesten Gegenden, wozu Neukirch vorzüglich gehöret, die Anpflanzung und den Wachsthum des Obstes behindern; allein da wegen dem Obst pflanzen neuerdings, und wiederholt Verordnungen ergangen, auch schier allgemeine Baumschulen angelegt sind, fort die Unterthanen angehalten werden, sich mehr darauf zu legen, so stehet davon die Wirkung und auch dieses zu erwarten, ob wenigstens nicht ein und andere Obstarten an solchen Orten gerathen werden.
Obst wird in denen Kirchspielen Neukirch und Liebenscheid schier gar keines, im Kirchspiel Emmerichenhain wenig, im Kirchspiel Marienberg etliche Orte ausgenommen, und in den Unter Kirchspielen aber größtentheils zur Nothdurft gezogen. Ich schreibe nicht einzig und allein dem Clima und Erdreich auf dem Westerwald diesen Mangel, sondern theils dem Vorurtheil der Leuten, welche fest glauben, dass das Obst nicht gerathe, theils ihrer schlechten Kenntnis im Obstpflanzen zu, gleichwolen muß ich aus Erfahrung sagen, dass ich Pflaumen auf der Neukirch zu einer Zeit, da an anderen Orten solche schon lange reif gewesen, an einem Baum hängen gesehen, die noch so hart wie ein Stein, und Gras grün waren, und wovon versichert wurde, dass sie noch nie zur Zeitigung gekommen seyen, mithin ist zu muthmasen, dass das Clima an den rauesten Gegenden, wozu Neukirch vorzüglich gehöret, die Anpflanzung und den Wachsthum des Obstes behindern; allein da wegen dem Obst pflanzen neuerdings, und wiederholt Verordnungen ergangen, auch schier allgemeine Baumschulen angelegt sind, fort die Unterthanen angehalten werden, sich mehr darauf zu legen, so stehet davon die Wirkung und auch dieses zu erwarten, ob wenigstens nicht ein und andere Obstarten an solchen Orten gerathen werden.
§8
Der Flachsbau ist ziemlich stark im Amte, besonders in denen Kirchspieln Emmerichenhain und Marienberg eingeführet, und wird auch in denenselben hier und da Hanf gezogen. Der Flachs ist durchgängig lang und zart, doch kommt in der letzten Eigenschaft dem Siegenischen nicht gleich, dagegen ist er fester als dieser. Der Flachs ist zweierlei Gattung, nämlich der Früh und Spät Flachs, jener wird im Monat Mai, dieser um Johannstag gesäet, und geräth, je nachdem die Witterung ist, bald dieser bald jener am besten, an vielen Orten bedienet man sich auch schon des Rigaischen Leinsaamens nicht ohne Nutzen. Der Flachs wird, wann er bearbeitet ist, theils in starker Quantität gehechelt und ungehechelt verkauft, theils gesponnen zu Tuch gemacht, und dieses verhandelt; ich glaube zwaren und nicht ohne Grund, dass dadurch ein schön Stück Geld ins Amt kommt, ich halte aber davor, dass wann der Flachsbau annoch vermehret , der Flachs alle gesponnen, und die Garne, so wie im Hessischen und Braunfelsischen an Fabricken verkaufet würden, ein weit mehreres profitiret werden könnte allein dieses will denen mit lauter Vorurtheilen eingenommenen Unterthanen noch zur Zeit nicht einleuchten, doch wird gegenwärtig schon mehr als ehedem vor die in hiesigem Amte befindliche Entrepronneurs gesponnen, und das Garrn mehrentheils an Siegenische Fabricken verkaufet.
§9
Was den Wieswachs anbetrift, so wird, wann ich wenige Orte ausnehme, das Heu zur Nothdurft, ja hier und da, besonders aufm Westerwald mehr gezogen, und also noch vieles verkauft . In denen Ober Kirchspieln verschafet sich der Unterthan durch das sogenannte Triesch Heu grosen Nutzen, dieses wächset auf denen Brachfeldern, welche wechselweis respice 2. und 4. Jahr urbar liegen, und bestehet in einem natürlichen Klee, welcher zur Fütterung ungemein gut ist . Grummet wird in denen Unter Kirchspielen durchgängig, aber noch zur Zeit nicht allgemein in den Ober Kirchspielen gemacht, doch sind dieserhalb die besten Vorkehrungen getroffen, der Kleebau ist auch schon stark eingeführet worden.
§10
Anstatt in denen Unterkirchspieln Heimbergern in jeder Gemeinde sind, so befinden sich in denen Ober Kirchspieln Schultheisen, deren jeder ein ganzes Kirchspiel unter sich hat, ihrer Function nach sind sie aber einerlei, und zu dem Ende von gnädigster Herrschaft angeordnet, um nicht allein Höchstderselben Interesse zu wahren, sondern auch die Geldern zu erheben, und an den Rendanten abzuliefern, sie sind dannenhero quasi als Herrschaftliche Bediente zu betrachten, gleich sie dann auch ex Casha, jedoch einer mehr und weniger, besoldet werden.
Der Schultheis des Kirchspiels Emmerichenhain hat an Besoldung 69 fl.
Der Schultheis der Kirchspiele Neukirch und Liebenscheid 69 fl.
Der Schultheis des Kirchspiels Marienberg 74 fl.
Heimberger zu Beilstein und Wallendorf 10 fl.
Heirn 1 fl. 15 alb.
Rodenroth 7 fl.
Münchhausen 1 fl. 15 alb.
Odersberg 7 fl.
Nenderoth 7 fl.
Arborn 7 fl.
Obershausen 7 fl.
Niedershausen 14 fl.
Der Schultheis der Kirchspiele Neukirch und Liebenscheid 69 fl.
Der Schultheis des Kirchspiels Marienberg 74 fl.
Heimberger zu Beilstein und Wallendorf 10 fl.
Heirn 1 fl. 15 alb.
Rodenroth 7 fl.
Münchhausen 1 fl. 15 alb.
Odersberg 7 fl.
Nenderoth 7 fl.
Arborn 7 fl.
Obershausen 7 fl.
Niedershausen 14 fl.
Auser diesen Besoldungen geniesen sämtliche die personal – und real Freiheit sind auch mit einem Gezüg vom Dienstgeld frei. Diese Schultheisen und Heimberger sind ferner verbunden, die herrschaftliche Verordnungen in denen Kirchspieln und Gemeinden bekannt zu machen, und auf deren Befolgung zu sehen, desgleichen sich angelegen seyn zu lassen, dass gute Ordnung und Polizei gehalten werde; die Kirchspiels und Gemeinds Gerechtsame, insofern solche mit dem Herrschaftlichen Interesse nicht in Collision kommen, müssen sie aufrecht zu erhalten, und in allem des Kirchspiels und derer Gemeinden Bestes zu befördern suchen. Sie werden auch zu Taxationen und Betheilungen u.d.m. vom Amte gebraucht.
§11
In allen Orten des Amtes befinden sich
- Ein oder mehrere Vorstehern, welche die Gemeinds Gelder einzunehmen, und auszugeben, und jährlich zu verrechnen haben, desgleichen müssen dieselbe nicht allein die Gemeinds Rechten zu handhaben, sondern auch in denen Gemeinden gute Ordnung und Polizei zu halten, und was in das Oekonomische einschlägt zu beachten suchen, wogegen sie dann noch zur Zeit mehr nicht als die personal Freiheit, und an etlichen Orten solche nicht einmal, zu geniesen haben, jedoch werden ihnen die Gänge, die sie in Gemeinds sachen gethan haben, vergüthet. Gleichwie nun bewandten Umständen nach das Vorsteher Amt ein Onus ist, so wechselt solches auch um, und werden alle zwei Jahren in jedem Ort neue Vorsteher gemacht.
- Ein Bürgermeister, dessen Verwaltung darinn bestehet, dass er die Gemeinds – Leute zusammen berufet, und die herschaftliche Briefe, dass solche an die Behörde gebracht werden, besorget, auch die Frohnden bestellet, und wird alle Jahr damit nach der Reihe abgewechselt, ihnen aber auch nichts gegeben.
- Gemeinds Flurschützen, deren, je nachdem die Gemeinds Gemarkungen gros oder klein sind, einer oder mehrere angeordnet, und solche im Monat Dezember verpflichtet werden. Das Schützen Amt wird ebenmäsig unter die Gemeinds Lasten gezehlet, und gehet deswegen auf der Reihe herum, solche Schützen haben auser dem wenigen Pfandgeld, welches sogar an einigen Orten ihnen entzogen und ins Gemeinds Acrarium gebracht wird, nicht den geringsten Genus, woher dann entstehet, dass sie ihren Pflichten schlecht nachkommen, und dem stark eingerissenen Freveln nicht zu steuern suchen, denken auch wohl, dass wenn sie diesen oder jenen Frevler aus der Gemeinde anzeigen – der selbe an ihnen, wann das Schützen Amt an ihn käme, das Vergeltungs Recht ausüben und sie wieder angeben würde. Manche dergleichen Schützen sind begütherte Leute, müssen ihrer Feld und anderer Arbeit nach gehen, und also ihre Pflicht hintansetzen, wodurch dann dem Frevel Thür und Thor geöfnet wird, und aus dem Mangel der Anzeigen ungestraft bleibet. Ich habe in denen Unter Kirchspielen, mit ständigen und zwar solchen Schützen, die keine Konnexion in den Gemeinden, und mit eigenem Guth nichts zu thun haben, eine Probe gemacht, und hoffe damit mehr auszurichten, als von jener Gattung mit dreyen, zumalen sie ordentlich Lohn, und dabeneben die Pfandgelder bekommen.
- Ein Gemeinds Waldförster, welcher die Gemeinds Hecken und Waldungen, wo deren sind beschützen muß, und davon seinen Lohn und die Pfandgeldern hat. Auser dem Lohn, welcher nicht an allen Orten gleich, durchgängig aber gering ist, genieset der Wald Förster die Personal Freiheit. Dieses Amt ist vormals überall, und gegenwärtig in denen mehresten Orten besonders in denen Ober Kirchspielen beständig gewesen, und auf der Reihe herum gegangen Fürstliches Oberforstamt hat aber verordnet, dass dergleichen Förster ständig seyn, und ordentlich besoldet werden sollten, wogegen viele Ortschaften eingekommen sind, und es auf den alten Fus zu bringen gesucht haben, ich vermuthe und hoffe aber nicht, dass ihrem unstatthaften Gesuch willfahret werde.
- Gemeinds Hirten, als Kuh –und Schweine –Pferde- und Ochsen Hirten, wie auch Schäfer, und die Pferde und Schafhirten an solchen Orten, wo respective viele Pferde und Zuchtschafe gehalten werden, also fallen jene, Münchhausen ausgenommen, in denen Unter – Kirchspieln weilen sie nicht zur Stutherei gehören, und diese in den Ober Kirchspieln, als worinn keine Zuchtschafe gehalten, sondern die Waiden an frembde Metzgern vor Masthämmeln verpachtet werden hinweg, nicht an allen Orten befinden sich auch Ochsenhirten, sondern die Einwohner lassen ihre Ochsen durch ihre Kinder oder Gesinde einzeln hüthen, allein da solches zu vielen Freveln Anlas giebt, habe ich in dem Amt den geschärften Befehl ergehen lassen, dass jede Gemeinde ihren besonderen Ochsenhirten haben solle. Diese Hirten werden von den Gemeinden mit Frucht besoldet, haben auch mehrentheils ihre Wohnung in denen Gemeinds Hirtenhäusern .
- Tags und Nachtwächter diese sind entweder von denen Gemeinden gegen einen gewissen Lohn auf ein Jahr oder länger gedingt, oder es müssen die Hirten die Nacht und die Gemeinds Leute selbst nach der Reihe die Tags Wacht versehen, und den Dorfspies tragen .
§12
Auser diesen gedachten Personen sind auch in jedem Kirchspiel Gerichtsschöffen, und erstrecket sich deren Anzahl im ganzen Amte auf Dreisig. Anfangs wohnten diese Gerichtsschöffen denen Gerichten bei, waren quasi Assessores bei denen Ämtern, und hatten in Rechts und Polizei Sachen mit zu rathen und zu sprechen, hielten die Siegelgerichten mit, worinnen alle Contrackten und Hypotheken confirmirt und besiegelt wurden, nachhero haben sie dieses Ansehen verlohren, und dermalen weiter nichts mehr zu thun, als die herrschaftliche Gerecht und Verordnungen zu handhaben, auf Polizei in denen Gemeinden mitzusehen, und sich zu Taxationen gebrauchen zu lassen; da sie die personal Freiheit geniesen, so ist denen mehresten das Güter Aufseher Amt beigegeben worden, damit die Ortschaften mit nicht allzu viel Freileuten beschweret werden. Das Schöffen Collegium wählet, wann einer aus ihnen abgegangen ist den neuen Schöffen, das Amt aber, wogegen seinen Karakter nichts auszusetzen ist, bestätiget und verpflichtet denselben; ehemalen ware das Schöffen Amt mit schweren Kosten verknüpft, da der neue Schöffe eine kostbare Mahlzeit geben muste, dieses aber ist nunmehro abgestellt, und hat ein solcher auser denen Verpflichtungs Gebühren, die 1 Rthlr ausmachen nichts zu bezahlen.
Auser diesen gedachten Personen sind auch in jedem Kirchspiel Gerichtsschöffen, und erstrecket sich deren Anzahl im ganzen Amte auf Dreisig. Anfangs wohnten diese Gerichtsschöffen denen Gerichten bei, waren quasi Assessores bei denen Ämtern, und hatten in Rechts und Polizei Sachen mit zu rathen und zu sprechen, hielten die Siegelgerichten mit, worinnen alle Contrackten und Hypotheken confirmirt und besiegelt wurden, nachhero haben sie dieses Ansehen verlohren, und dermalen weiter nichts mehr zu thun, als die herrschaftliche Gerecht und Verordnungen zu handhaben, auf Polizei in denen Gemeinden mitzusehen, und sich zu Taxationen gebrauchen zu lassen; da sie die personal Freiheit geniesen, so ist denen mehresten das Güter Aufseher Amt beigegeben worden, damit die Ortschaften mit nicht allzu viel Freileuten beschweret werden. Das Schöffen Collegium wählet, wann einer aus ihnen abgegangen ist den neuen Schöffen, das Amt aber, wogegen seinen Karakter nichts auszusetzen ist, bestätiget und verpflichtet denselben; ehemalen ware das Schöffen Amt mit schweren Kosten verknüpft, da der neue Schöffe eine kostbare Mahlzeit geben muste, dieses aber ist nunmehro abgestellt, und hat ein solcher auser denen Verpflichtungs Gebühren, die 1 Rthlr ausmachen nichts zu bezahlen.
§13
Ferner befinden sich im Amte drey Amts- oder Gerichtsdiener und ein Amts Bothe. Der hiesige Amtsdiener, welcher zugleich Gefangenenwärter ist, bekommt an Besoldung jährlich 60 fl. und alle drey Jahre eine vollständige Montur, die im Kirchspiel Emmerichenhain und Neukirch mehr nicht als 12 fl. und der im Kirchspiel Marienberg 6 fl. und keine Montur. Diese müssen sowohl die Insimuationen, als auch die Executionen und Auspfändungen, welche vom Amt und dem Rendanten demondirt werden, verrichten. Sie geniesen daneben die Freiheit. Der Amtsbothe muß zweimal in der Woche und zwaren Dientags und Samstags die hiesige herrschaftliche Briefe nach Dillenburg, und die von dannen anhero überbringen, wovon ihm vom Amt jährlich 26 fl. und aus der herrschaftlichen Kasse 20 fl. bezahlet wird, dagegen aber ist er verbunden, nicht allein die Briefe vom Amt zu Herborn mit nach Dillenburg zu nehmen, sondern auch die auf die Johannsburg und Löhnberger Hütte gehörigen herrschaftliche Sachen zu besorgen.
§14
Sämtliche Unterthanen werden in drei Klassen eingetheilt, und sind dieselbn entweder
-
ganze, oder
-
halbe Bauern, oder sogenannte Heppenhauer, oder
-
Beisassen.
Die ersten haben den ganzen, die Heppenhauer aber, ausgenommen an einigen Orten, nur den halben und die Beisassen gar keinen Gemeinds Nutzen, der ganze Bauer muß mit seinem Gezüg, der halbe hingegen mit seiner Hand dienen; jene müssen dabeneben annoch Dienstgeld, diese aber Handfröhnergeld bezahlen; ersteres bestehet von einem einspännigen Pferd 2 Rthr letzteres in 13 alb. 4ch wovon unten noch ein mehreres vorkommen wird. Die Beisassen entrichten auser dem Beisassengeld, welches an einem Ort mehr am andern weniger ist, gleichwolen die Summe von 4 fl. nicht übersteigt, weiter nichts.
§15
Ich habe bereits oben angmerkt, dass sämtliche Amts Unterthanen hauptsächlich vom Ackerbau und der Viehzucht, die wenigste aber von ihren Handwerken vom Spinnen und der Handarbeit sich nähren, ich komme demnach auf einen der vornehmsten Artickel, nämlich die Viehzucht, als den Hauptnahrungs – und Handlungs Zweig der mehresten Unterthanen, behalte mir aber vor, hiervon unten in einem besonderen Kapitel noch weiter zu handeln. In denen Unter Kirchspieln kann die Viehzucht zwaren annoch eine starke Erweiterung leiden weilen es darinnen an manchen Orten sowohl noch an hinreichendem Nahrungs – als auch ordentlichem Zuchtvieh mangelt, es fehlet aber auch vielen an dem nötigen Wieswachs, und sind also so viel Vieh aufzustellen nicht im Stande, als ihre Nothdurft es wohl erforderte, in denen Ober Kirchspieln hingegen, wo es an weitläufigen Triften und an Fütterung nicht abgehet, auch die Kartoffeln und Kohlraben, womit das Mast und Melk-Vieh gefüttert wird, in Mengen gezogen werden, ist der Viehstand um so beträchtlicher. Auser dem zahlreichen Nahrungsvieh wird alle Frühjahr eine starke Anzahl und über 200 Stück magere Ochsen aufgekauft, und in Braband und andere Gegenden getrieben, noch mehrere aber werden gemästet, und von In und Ausländischen Metzgern – besonders denen aus Frankfurth – Mainz – Koblenz und Bonn abgeholet, und wegen ihres vorzüglich guten und schmackhaften Fleisches theuer bezahlt; rechne ich nun, dass von der ersten Gattung einer in den andern wenigstens mit 20 Rthlr. von der letztern aber das Stück nur mit 40 Rthlr. bezahlt wird, so kommt schon ohne einmal des jungen Viehes, als Lipper – Rinder – Kälber, so verkauft werden zu gedenken, eine Summe von 12000 Rthlr. heraus. In dem Kirchspiel Marienberg ist der Rindvieh – Handel nicht so beträchtlich, als in denen andern Kirchspieln, von desto gröserer Bedeutung dagegen ist aber der Schwein Handel, und werden aus diesem Kirchspiel jährlich viele 100 Stück Schweine auser Land, und vorzüglich in die Pfalz getrieben, und mehr als 10000 fl. daraus erlöset; die dasige Schweine sind aber auch von der grosen und langseitigen Art, welche wie die Erfahrung lehret – oft bis auf 400 Pfund durchs Mästen gebracht werden können.
§16
Von der Pferde Zucht und dem damit verbundenen Handel wird unten in einem besonderen mit mehrerem gehandelt werden, es würde also ein Überflus seyn, sich allhier damit aufzuhalten.
Von der Pferde Zucht und dem damit verbundenen Handel wird unten in einem besonderen mit mehrerem gehandelt werden, es würde also ein Überflus seyn, sich allhier damit aufzuhalten.
§17
Zucht Schaafe werden in denen Ober Kirchspieln keine gehalten, sondern die Waiden, so viel deren ohne dem Rind – Vieh Abbruch zu thun, zu entbehren sind, an In und Ausländische Metzgern vor Masthämmel verpachtet, solcher Hämmel werden um viele Hunderte aufgetrieben, und von jedem Stück nach Beschaffenheit der Waide, 4 Kopfstück, auch 1 rf. und manchmal noch mehr bezahlet, diese Hämmel ziehen wegen der auf dem Westerwald häufig befindlichen guten Kräutern ungemein schmackhaftes Fleisch, und sind dieserhalb weit und breit berühmt. Nicht in allen Gemeinden ist nicht so viel Waide übrig, dass sie dergleichen Hämmel aufnehmen können, doch sind deren in denen Kirchspieln Emmerichenhain, Neukirch und Liebenscheid die mehresten im Kirchspiel Marienberg hingegenwerden fast gar keine aufgetrieben. Die Unter Kirchspieln halten, Münchhausen und die Johannsburg ausgenommen, als woselbsten fettgehütet wird, schier alle Zuchtschaafe, und vermeinen dabei besser, als beim Fetthüthen zu stehen. Nun ist es zwaren an dem, dass sich ihre Waiden weilen sie wenig oder gar keine Brachfelder haben, zur Hammelwaide sich sonderlich schicken, doch käme es hierbey einmal auf eine Berechnung an, und es mögte sich vielleicht finden, dass sie sich in ihrer Meinung betrügen, wenigstens ist beim Fetthüthen und wann die Waide verpachtet wird, das Risico nicht so stark, als bei denen Zuchtschaafen, welche in hiesiger Gegend, wegen desmehrentheils lang anhaltenden Winters sehr oft faul werden und krepiren; sowohl von den Waid – Hämmeln als Zuchtschaafen bekommt die Herrschaft das 10te Stück nebst Wollwieg –Geld.
§18
Die Bienen Zucht ist zwaren schon ziemlich stark eingeführet, doch noch nicht so allgemein geworden, als sie billig seyn könnte und sollte . Seit einigen Jahren fangen aber die Unterthanen an, sich mehr wie vorher darauf zu befleisigen, obgleich zu Gemeinds – Bienen Ständen noch Niemand, und zu Ablehnung der Magazienen nur noch wenige bis daher gebracht werden können; allein wie alles mit bei dem mit vielen Vorurtheilen eingenommenen und auf dem lieben Alten haftenden gemeinen Mann, wann auch gleich sein eigener Nutzen darunter offenbar versiget, sehr langsam hergehet, und Zeit erfordert wird ihn davon abzuführen, so stehet noch zu hoffen, dass die Bienen – Zucht in wenigen Jahren sich um ein vieles vergrösern und verbessern werde, zumalen die Fürstliche Landes Regierung die Unterthanen auf alle mögliche Art dazu aufmuntern suchet, und thätig unterstützt.
Die Bienen Zucht ist zwaren schon ziemlich stark eingeführet, doch noch nicht so allgemein geworden, als sie billig seyn könnte und sollte . Seit einigen Jahren fangen aber die Unterthanen an, sich mehr wie vorher darauf zu befleisigen, obgleich zu Gemeinds – Bienen Ständen noch Niemand, und zu Ablehnung der Magazienen nur noch wenige bis daher gebracht werden können; allein wie alles mit bei dem mit vielen Vorurtheilen eingenommenen und auf dem lieben Alten haftenden gemeinen Mann, wann auch gleich sein eigener Nutzen darunter offenbar versiget, sehr langsam hergehet, und Zeit erfordert wird ihn davon abzuführen, so stehet noch zu hoffen, dass die Bienen – Zucht in wenigen Jahren sich um ein vieles vergrösern und verbessern werde, zumalen die Fürstliche Landes Regierung die Unterthanen auf alle mögliche Art dazu aufmuntern suchet, und thätig unterstützt.
§19
Mit Holz sind die Unter Kirchspiele und größten Theils das Kirchspiel Marienberg, noch ziemlich wohl versehen; in dem Kirchspiel Emmerichenhain ist dessen weit weniger, und in denen Kirchspieln Neukirch und Liebenscheid, wann ich Stein und Weisenberg ausnehme, dessen fast gar keines, mithin sind diese 3 Kirchspiele genötiget, das erforderliche Brand und Bauholz in beiden letzteren schier ganz im ersteren zum Theil, aus denen herrschaftlichen Waldungen und sonsten zu kaufen, und mit vieler Beschwerlichkeit und Kosten herbei zu holen. Durch das bei Stockhausen im Kirchspiel Marienberg befindliche Holzkohlen Bergwerk aber werden diese Kirchspiele sehr soulagiret, weilen sie sich derselben gröstentheils zum Brand bedienen, und die daraus gebrannte Asche gar nützlich auf ihre Wiesen verwenden oder verkaufen können. Unten wird noch in besondern Abschnitten so wohl von diesen Holzkohlen, als auch, wie an besagten Orten dem Holzmangel abgeholfen, und dessen daselbst angepflanzet werden kann, gehandelt werden.
§20
Die Güter werden in loco rei sitae verschätzt, nur befinden sich in der Niederrosbacher Gemarkung verschiedene nach Neustadt ins Hadamarische gehörige Güter, welche bis auf den heutigen Tag beim Heerd verschätzet werden, und so ware es auch nicht allein mit denen Gütern, welche Emmerichenhain in Renneröther Gemarkung liegen haben, sondern auch welche die Hachenburger Unterthanen im Kirchspiel Marienberg, und vice versa, welche die Marienburger im Hachenburgischen besitzen, beschaffen; allein jenes ist durch einen zwischen beiden Gemeinden getroffenen Vergleich, und dieses durch eine zwischen beiderseitigen Herrschaften, vor etlichen Jahren, zu Stande gekommene Convention abgeändert, und dahin eingerichtet worden, dass alle diese Güter nunmehro in loco rei sitae verschätzet werden müssen;- Hachenburg bemüht sich zwaren, die so gemachte Convention, als vermeintlich dem Interesse ihrer Unterthanen nachtheilig, wieder aufzuheben, und hat zu dem Ende, um seinen Zweck desto leichter zu erreichen, das Kirchspiel Rotzenhan mit in das Spiel gezogen, ich hoffe aber , dass es ihnen nicht gelingen, sondern es bei der Convention verbleiben, nicht aber dem Kirchspiel Marienberg ferner zugemuthet werden wird, vor die Hachenburger Unterthanen jährlich ein beträchtliches an Schatzung zu bezahlen.
§21
Die Grundschatzung lieget auf den Güthern und ist ständig, die Contribution hingegen wird theils von denen Güther, theils vom Vieh , theils vom Kopf /: dann jeder im Amt muß Kopf Geld geben :/ entrichtet, und ist gleichfalls ständig, wovon weiter und näher zu handeln es annoch unten Gelegenheit geben wird.
§22
Das Amt Beilstein hat vor andern annoch das besondere, nicht allein dass einer, welcher eben geheyrathet hat, ein Freijahr erhält, sondern , dass auch das Stempelpapier in demselben eingeführet ist. Dieses rühret daher, weilen Beilstein zu der Grafschaft Dietz, als worinn man sich des Stempelpapieres bedienen muß gehöret, woher aber jenes originire - ob es sich auf eine spetiale Concession, oder eine alte Observanz gründe – habe ich weder in der hiesigen Registatur finden, noch sonsten in Erfahrung bringen können.
§23
Wenn ein Frembder, welcher von gnädigster Herrschaft als Unterthan recipiret worden, in eine Gemeinde aufgenommen werden will, muß er ein gewisses Einzugsgeld, und vor die Frau die Halbschied an die Gemeinde erlegen . Heyrathet einer oder eine aus der Gemeinde einen Frembden oder auch nur aus einem anderen Ort des Amts oder des Landes, muß ein gleiches geschehen. Dieses Einzugsgeld ist verschieden, an einem Ort werden 40 an andern 25 wieder an andern 20 – 15 – 10 fl. bezahlet, die Ursache warum das Einzugsgeld an etlichen Orten so hoch gesetzt worden, ist diese, damit nicht so viele Frembde in die Gemeinden einschleichen, denenselben schädlich werden, und den Gemeinds Nutzen verringern, es sind Beispiele genug vorhanden, dass durch dergleichen eingezogene Leute einige Orten dermasen beschweret worden, dass sie wirklich dadurch zurück gekommen sind; aus denenselben will ich nur Beilstein und Niedershausen zum Exempel anführen, um also dergleichen Inconvenienzien zu entgehen, haben dieselbe das Einzugs Geld stark zu erhöhen, und confirmiren zu lassen sich genötiget gesehen; Ich meines Orts würde aus diesem Grunde auch nicht anrathen, die Einzugsgelder viel herunter zu setzen . Obzwaren keiner, welcher nicht wenigstens 200 fl. einbringen kann als Unterthan angenommen wird, so entstehet doch oft der Fall, dass das Recipicendi Vermögen noch zukünftig, und derselbe nicht ererbet ist, also die 200 fl. nicht gleich zu inferiren und anzulegen vermag, alsdann aber muß er solche so lange in die Gemeinde verschätzen, bis sie eingebracht und angelegt worden.
§24
Wann ein Bastard ohne Leibes Erben im Amt stirbt, so ist dessen Vermögen dem Fisco anheim gefallen, der Fall ist aber sehr rar, und hat sich seit meinem 13. Jährigen Hiersyn nur ein einziges mal ereignet.
§25
Die Unterthanen des Amts sind alle der reformirten Religion zugethan, starke und gesunde Leute, frei und auser Niedershausen, nicht leibeigen . In ihrem Moralischen Karakter aber verschieden. In einem Kirchspiel und in einem Ort besser und schlimmer, fleisiger und fauler als an dem anderen. Arbeitsam, in Superlativo gradu darf man sie durch die Bank nicht heisen, besonders wann man andere z. B. die Siegenische, als bei welchen sich noch Industrie findet, ihnen an die Seite stellet. Das Kirchspiel Marienberg hat sowohl in Ansehung der Sitten als des Fleises, meiner Meinung nach, vor den übrigen den Vorzug. Das Kirchspiel Neukirch und Liebenscheid hingegen muß hinten anstehen, und sind darinnen die Leute mehrentheils wilder und rauher Art, besonders ist der gröste Theil zu Willingen faul und unthätig, jedoch will ich hierdurch denen darinn sich befindenden Rechtschaffenen nicht zu nahe treten. Das Kirchspiel Emmerichenhain mag mit denen Unter Kirchspielen in ziemlicher Parallel stehen, und beide mit guten und bösen, fleisigen und faulen untermischt seyn.