Von denen im Amte befindlichen Domanial Höfen und adlichen Güthern
 
§1
In dem Amte befinden sich keine adelichen Güter, jedennoch sind in Hairner Gemarkung Güter, welche von denen Hhl. Grafen von Walderdorff der Zehnte gebühret, und kann solcher in einem Durchschnitt des Jahres ein Fuder Frucht geben. Dieser Zehnde ist auch von den Herrschaftlichen ordentlich ausgesteinet, Niemand will aber wissen, wie die Hhl. Grafen oder deren Vorfahren dazu gekommen sind, allein da dieselbe, wie schon oben angeführet, von Wallendorf abstammen so ist wahrscheinlich, dass diese Zehnde annoch ein Überbleibsel von ihren ehemaligen Gerechtsamen seye.
Das Kloster Marienstadt fordert auch noch eine Frucht Güll an der Gemeinde Unnau, weilen dieselbe aber solche disputiret, so ist Prozess darüber entstanden, und solcher meines Wissens nicht geendigt.
§2
In dem Amte befinden sich sonsten folgende herrschaftliche Höfe : 
a) der zu Beilstein,
b) der zur Johannsburg,
c) der zu Niedershausen,
d) der zu Emmerichenhain,
e) der zu Liebenscheid.

§3
Der Hof zu Beilstein ist dermalen verpachtet vor 801 fl.2 alb. 7 ch.( Pfg)  und bestehtet :
Aus einem Haus – drei Scheuern – zwei besondere Stallungen, welche nach dem Brandsteuer Kataster zusammen auf 1930 fl.angeschlaen sind, so dann aus 99 ¼  Morgen Ackerfeld, 128 ¾ Wiesen 3 ¾ Gärten. Der Hofbeständer hat die freye Wirtschaft und Brandenwein Brennerey, auch vermög, Leih – Contracts 6 Klafter Holz unentgeldlich. Der Hof hat mit der Gemeinde Beilstein den Waidgang gemeinschaftlich, in der Hanhecke aber die privative und alleinige Hutgerechtigkeit.  Der Beständer hat dermalen, einschlieslich seines Fahrviehes 44 Stück Rind Vieh 2 Pferde 24 Stück Schweine und 180 Schaafe. Nach seinem Contract ist er verbunden 200 Stück Schaafe zu halten hierinn hat er denselben auch jederzeit erfüllet, und manchmal noch mehr, als die stipulirte ( verabreden )Anzahl, nicht ohne grosen Nachtheil der armen Gemeinde Beilstein gehalten. Da der Hof ungemein viel Wieswachs hat, auch Plätze genug Klee zu pflan zen, so könnte der Beständer seinen Viehstand um ein merkliches vergrösern, und seine Landwirtschaft verbessern, des gleichen könnte er sich auch durch Obstanpflanzen, noch einen ungemeinen Nutzen verschaffen, er ist aber sowohl vom Kleebau als Obstpflanzung kein sonderbarer Freund. Der Hof hat keine Fronden, sondern es muß der Beständer das Guth mit seinen eigenen Leuten und Vieh sodann durch Taglöhner bearbeiten lassen.

§4
Nachdem die Gemeinde Beilstein in sehr schlechten Nahrungsumständen, wie schon oben erwähnet, sich befindet, solches aber darinn seinen Grund hat, weilen die Einwohner überhaupt wenig begüthert, besonders mit Wieswachs nicht hinreichend versehen, also nicht im Stande sind, ihren Viehstand zu vermehren, und daraus etwas zu erlösen, wie weniger nicht dadurch ihre Feldereyen zu verbessern, auch kein Mittel vorhanden ist, sie aus ihrem Armuth herauszureisen, und in bessere Nahrungs Umständen zu versetzen, durch das Hofguth aber, wann solches der Gemeinde zur Erbleihe überlassen würde, ihr völlig wieder aufgeholfen werden könnte, so wäre zu wünschen, dass nach geendigten Pachtjahren dasselbe der Gemeinde auf eine Erbleihe übergeben werde. Die Gemeinde Obershausen waren in gleichen Umständen, seit dem dieselbe aber den Johannsburger Hof hat, hat sie sich ungemein hervorgethan und verbessert.

§5
Der Hof zur Johannsburg wovon die Landwirtschaftliche Gebäude, theils verkaufet, theils denen hiesigen Hofgebäuden beigefügt worden, bestehet aus 97 ¾ Morgen Ackerfeld, aus 86 1/8 Wieswachs, und ist solcher der Gemeinde Obershausen auf eine Erbleihe, gegen ein Canonem ( Erb- pacht )von 510 fl. gegeben. Dem zeitigen Oberförster welcher in dieser Burg wohnet, die Gärten ad. 55 Ruthen und eine Scheuer nebst Stallung zum Gebrauch überlassen worden. Von dieser Burg, und was noch sonsten davon zu sagen ist, habe ich bereits oben bei  denen Spetcial – Beschreibungen gehandelt.

§6
Der Hof zu Niedershausen hat keine Gebäude, und ist an dasige Gemeinde temperaliter vor 110 fl. verpachtet worden, es bestehet das selbe aus 85 ¾ Morgen Ackerfeld, aus 12 ¾ Morgen Wieswachs

§7
Der Hof zu Emmerichenhain ist gleichfalls mit Landwirtschaftlichen Gebäuden nicht versehen, und der dasigen Gemeinde auf einen temperal  (zeitlich) Pacht vor jährlich 200 fl. überlassen worden, dabei befinden sich 31 ¾ Morgen Ackerfeld, und 40 ½ Morgen Wieswachs, sodann Gärten 1 1/8 Morgen.

§8
Der Hof zu Liebenscheid, Ohne Gebäude, die dasige Gemeinde hat deselben gegen 220 fl.27 alb.
4 ch (Pfg.) auf einen temporal Pacht, und das Recht 200 Stück Hämmeln ohnendgeltlich aufzutreiben, das dazu gehörige Guth bestehet aus --- Morgen Ackerfeld, und --- Morgen Wieswachs.
p.n. Dieses Guth ist noch nicht gemessen.

 

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