Von Ehl , Maas und Gewicht
§42
Man hat in hiesigem Amt verschiedene geschworene Eichmeister welche auf Ehl, Maas und Gewicht, auch das Brod und Weckbacken der Becker Acht geben und darauf sehen müssen, dass alles in Richtigkeit gehalten werde, sie müssen zu dem Ende geeichte Maasen, gebraute Ehlen und abgezogene Waagen haben, und andere darnach visitiren und berichtigen, sie haben imgleichen eine gewisse Beckerprobe, nach welcher die Becker das Gewicht an Brod und Weck, je nachdeme die Früchte in diesem oder jenem Preis stehen, liefern müssen, fehlet an dem vorgeschriebenebn Gewicht, so wird jedes Loth mit 1 fl. bestrafet, auch manchmal wann der Betrug gar zu gros ist sämtliches Brod confisciret, und unter die Armen ausgetheilet.
Man hat in hiesigem Amt verschiedene geschworene Eichmeister welche auf Ehl, Maas und Gewicht, auch das Brod und Weckbacken der Becker Acht geben und darauf sehen müssen, dass alles in Richtigkeit gehalten werde, sie müssen zu dem Ende geeichte Maasen, gebraute Ehlen und abgezogene Waagen haben, und andere darnach visitiren und berichtigen, sie haben imgleichen eine gewisse Beckerprobe, nach welcher die Becker das Gewicht an Brod und Weck, je nachdeme die Früchte in diesem oder jenem Preis stehen, liefern müssen, fehlet an dem vorgeschriebenebn Gewicht, so wird jedes Loth mit 1 fl. bestrafet, auch manchmal wann der Betrug gar zu gros ist sämtliches Brod confisciret, und unter die Armen ausgetheilet.
§43
Ehl , Maas und Gewicht ist im Amte nicht einerley und überhaupt in denen Nassauischen Landen sehr verschieden. An einigen Orten hiesigen Amts hat man das Herborner trocken und naß Maas, an anderen das Hachenburger und Weilburger trocken Maas, hier gehen 34 Loth dort 36 Loth schwer Gewicht auf das Pfund, an jenem Ort hat man den Rheinländischen, an diesem den Nürnberger Fus. In denen Unterkirchspieln, Niedershausen ausgenommen, allwo das Weilburger Maas eingeführet ist, und in denen Kirchspieln Emmerichenhain und Neukirch hat man das Herborner trocken Maas, jedoch mit dem Unterschied, dass in jenem 16 Mesten, und in diesem 12 Mesten aufs Malter gehen .
Im Kirchspiel Marienberg gilt das Hachenburger Maas welches etwas größer als das Herborner ist, und machen auch 12 Mesten ein Malter aus; dann hat man auch in den Ober Kirchspieln Mesten, welche noch stärker als eine derer gedachten sind. Nachdem es sich nun von selbsten ermessen lässt, dass dergleichen Differenzien grose Confusion im Handel und Wandel verursachen, so wäre zu wünschen, dass einerlei Maas und Gewicht in der Nassau eingeführet würde.
Von Vieh Seuchen
§44
Entweder ist die Viehseuche im Lande, und in diesem oder jenen Ort, oder sie ist nicht allzu entfernt von unseren Grenzen, in jedem Fall, und sobald etwas davon bekannt wird, so wird der inficirte Ort nicht allen so gleich gesperret, alle Comunication mit dem selben verbothen, und jedes in denen nach und nach ergangenen Verordnungen vorgeschriebenes Mittel, um dem weitern Einreisen dieses Übels zu steuern, angewendet, sondern auch solches in denen Nachbarschaften bekannt gemacht, und jeder gewahrschauet, dann werden von 8 Tagen zu 8 Tagen die Ställe an solchen unglücklichen Orten visitret, um zu erfahren, ob noch krankes Vieh vorhanden, und was etwa krepiret seye, wann nun die Seuche sich vermindert, und endlich kein Stück Vieh mehr fällt, so wird dennoch der Ort nicht gleich wieder freigesprochen, sondern noch wohl 6 – 12 Wochen mit den Stall Visitationen fortgefahren, und wann sich alsdann noch alles gut befindet, so kann mit Grund vermuthet werden , dass das Übel aufgehöret habe, und lässet sich darauf die Fürstliche Landes Regierung auf die Freisprechung Antwort sagen .
§45
Wie man an solchem Ort an dem annoch gesunden, wie auch dem kranken, wie mit dem infizirten Vieh, und wie mit den Ställen während und nach der Seuche zu Werke gehen,welches Mittel man vor gesundes und krankes Vieh anwenden, wie man mit Eröfnung und Verscharrung des gefallenen Viehes verfahren, und endlich wie die Leute aus einem inficirten Ort sich verhalten, und letztlich, wie weit sie mit ihrem Vieh von ihren Amtsgrenzen entfernt bleiben müssen, dieserhalb wird sich lediglich auf die um solche vielfältige Verordnungen bezogen, weilen es viel zu weitläufig fallen würde alles dieses Specifice anzuführen, und würde solches auch vielleicht zu weit vom Zweck ableiten .
§46
Ist die Seuche auser dem, gleichwolen nicht weit von denen Grenzen entfernet, so wird solches so gleich bekannt gemacht, und denen Unterthanen verbothen, in dasige Gegend mit ihrem Rindvieh zu fahren, oder von dannen Vieh zu handeln, es werden an alle Landstrasen, besonderes solche welche nach der inficirten Gegend führen sowohl, als in denen näheren Orten selbst starke Wachten ausgestellet, damit kein fremdes Vieh ohne Obrigkeitlichen Schein eingelassen, sondern solches sogleich wieder zurückgewiesen werde. Keinem fremden Metzger oder Viehhändler wird der Eingang in die Ställe verstattet, keine Häute ohne certificaten passiret, überhaupt alle Mensch mögliche Procaution gebrauchet um das Übel abzuhalten .
§47
In solchen Fällen habe ich aller Orten in meinem Amt das Rindvieh Specificiren , alle 14 Tage die Ställe visitiren, und über den Befund mir berichten lassen, hierdurch konnte ich erfahren, ob an jedem Ort noch alles Vieh gesund oder einiges davon krank, oder gar etwas abgegangen seye, und konnte alsdann darnach meine Masregeln nehmen, auf das kranke Vieh attendiren, solches vor dem gesunden absondern, und solange den Stall vernageln lasse bis ich von der Art Krankheit vergewißert wann, wegen dem abgegangenen Vieh aber habe ich eine genaue Untersuchung an, und verfügen, nachdem ich alles befunden.
§48
Wann in dergleichen kritischen und gefährlichen Zeiten ein Unterthan dem andern im Amte oder auserhalb demselben ein Stück Vieh ver- oder eines einkaufet, so muß der Verkäufer dem Käufer ein Obrigkeitliches Attest zustellen, weilen darohero Rindvieh in eine Gemeinde nicht gelassen werden darf , um dergleichen Attestaten, welche gratis ausgegeben werden, wird so lange continuiret, bis man weit und breit von der Seuche nichts mehr höret .
§49
Der Landmann ziehet sich dieses Übel oder durch an Vieh Krankheiten manchmal selben zu, wann er entweder bei Frost oder starken Reifen, oder zur Zeit eines starken stinkenden Nebels, das Vieh auf die Waide gehen, und nicht so lange, bis ein oder das andere vorbei ist, im Stalle läßet, oder wann das Vieh bei lang anhaltendem Regenwetter das nasse Gras beständig fressen, und Tag an Tag in der Nässe sich aufhalten, oder im Herbst verfrorenes Kartoffel und Kohlraben Kraut fressen muß, dieserhalb sind zwaren schon verschiedene Verordnungen ergangen, und sowohl eines als das andere verbothen worden, allein ich fürchte, dass sie nicht aller Orten genau befolget werden, weilen dem Bauer wegen seinem eingewurzelten Vorurtheile nicht einleuchten will, dass dergleichen schädlich seye.
Von Hebammen
§50
Hier komme ich auf einen Artikel, der einer der wichtigsten ist, ich beklage eben, dass ich darüber nicht so schreiben kann, wie ich es wünsche, und wird der Verfolg zeigen wie leer es noch in diesem Falle aussehe.
§51
Je wichtiger das Hebammen Amt ist, und jemehr dem gemeinen Wesen daran gelegen seyn muß, dass taugliche und erfahrene Weiber dazu angeordnet werden, umso mehrere Sorgfalt man anzuwenden, diesen Zweck zu erreichen, ohngeachtet es den größten Haufen des Gemeinen Volks gleichgültig zu seyn scheinet, ob die von ihm berufene Hebamme die erforderliche Geschicklichkeit besitze, oder nicht vielen ist es genug , wann ein Kind zur Welt gebracht wird, ob todt oder lebendig, ob misraden oder zerstümmelten Gliedmasen, ob die Gebährerin davon komme oder drauf gehe; die Gleichgültigkeit in diesem Stück kommt dem unglaubhaft vor, der noch nicht davon die Erfahrung gehabt, dieselbe bestättiget aber was ich eben gesagt habe, und lehret genugsam, wie vieles Unglück dergleichen unerfahrne Hebammen nur bereits angerichtet haben, sondern auch wie wenig solche Fällen von denen mehresten geachtet werden. Der Göttlichen Güte und Hülfe, dann der starken Natur den gebührenden Weiber ist es alleinig beizumessen, dass noch so viele gesunde und gerade Kinder unter unserm Bauern Volk gefunden worden, gewislich darf man es der Geschicklichkeit der Hebammen nicht zuschreiben.
§52
Man hat in verschiedenen Landen dieses wohl eingesehen, und solche Veranstaltungen gemacht, dass nicht allein taugliche Hebammen angeordnet, sondern dieselbe auch hinreichend besoldet werden, auch unsere Landes Regierung hat schon längstens darauf ein Augenmerk genommen, und heilsam verordnet, eines Theils, dass die Hebammen von den Landes Physicus unterrichtet, andern Theils sie auch besser besoldet werden sollen, wie ersteres in vorigen Jahren geschehen, mag ich nicht recensiren, sondern nur einem jeden zu überlegen geben, wie es möglich seye durch einen Unterricht von 6 Stunden die nötige Wissenschaft einer rohen Bäuerin beizubringen, jegesehen des schlechten Gehalts, ist es noch auf dem alten Fus, hierdurch aber entstanden, dass die mehresten unserer alten Hebammen nichts verstehen, und so schwer hält, dergleichen Weiber zu bekommen.
§53
Die Ursachen, warum wir keine gute Hebammen auf dem Lande haben sind also diesen theils weilen sie in vorigen Zeiten nicht hinreichend unterrichtet worden, theils ihre Mühe so schlecht belohnet wird. Eine Amme aufm Land hat nur die personal Freiheit, und wann sie ein Kind zur Welt bringet 10 alb. und die 8 tägige Kost vor ihre Mühe, wogegen sie dabinnen der Kindbetterin aufwarten, das Kind verpflegen, und solches zur Taufe bringen muß. Ist dieses aber eine Verhältnismäsige Belohnung vor eine der gleichen mit Angst und Schrecken verknüpfte Bemühung? Allein wie diese Ursachen zu renoviren seyen, will ich nach meiner Einsicht so gleich verhandeln.
§54
Städische Hebammen kommen dermalen bei mir in keinen Betracht, eines Theils,weilen ihr Amt ihnen ein gutes Einkommen verschaffet, und sie davon wohl bestehen können, anderen Theils weilen in denen Städten bei gefährlichen Umständen erfahrene Ärzte oder Chirugi vorhanden sind, und beigezogen oder um Rath gefraget werden können, ob ich gleich hiermit nicht sagen will, dass die Städtische Hebammen keinen Unterricht bedürfen .
§55
Ich fange also mit dem Unterricht an, und setze auf dem Lande zwo Arten Hebammen, als nämlich eine Kirchspiels und eine Gemeinds Hebamme, jene müssten um so eine vorzügliche Geschicklichkeit und Erfahrung auch mehrere Besoldung haben, als dieselbe der schweren Fällen sich im ganzen Kirchspiel gebrauchen zu lassen, und denen Gemeinds Hebammen, auser dem vom Physicus ertheilten Unterricht, erforderlichen Fall die nötige Handgriffe zu zeigen schuldig wäre; diese Beispiels Hebamme müsste eben
- mit besonderer Sorgfalt erwählet, und von dem Physicus wenigstens ½ Jahr, so der Herr Professor Fritz, der dies mit Grund in seinem Gutachten angeführet hat, unterrichtet werden.
- Sie müssten so viel möglich mitten im Kirchspiel wohnen, und einer Gemeinde so nahe als der Andern seyn.
- müsse sie vom Kirchspiel eine Besoldung von wenigstens 10 Reichsthaler haben, dann müsste ihr
- wann sie auser ihrem Wohnort geholt würde, wäre es des Tags ½ des Nachts aber 1 fl. vor ihren Gang, und frei Essen und Trinken von der Kindbetterin erhalten, endlich denen Gemeinds Hebammen müsste sie
- nebst diesen Prärogation darinn gleich stehen
- dass die Kindbetterin ihres Wohnorts ihr vor ihre Bemühung und 8 tägige Aufwartung auser dem Essen und Trinken 15 – 20 alb. baar bezahlen,
- die Gemeinde ihr neben der ganzen Freiheit, welche sich, wann sie verheurathet ist, auf ihren Mann, aber weiter nicht, erstrecket, in soferne selbige mit notwendiger Waldung versehen ist, 5 –6 Waagen Holz, oder indessen Ermangelung,1 Malter Frucht, oder statt deren einen sogenannten Gemeindeseifen oder Trisch von 1 Waagen Heu zur Abnutzung geben, allenfalls aber auch aus denen Gemeinds Gefällen, je nachdem der Ort stark oder Schwach ist, 3 – 4 fl. zahlen müsse, diese aber dürften nicht auf den Contributions Fus, sondern auf die Häuser erhoben werden.
§56
In Ansehung der jenigen Gemeinden, welche aus wenigen Gliedern bestehet, und auch weder mit Gemeinds Waldungen, noch Guth versehen ist, deren da verschiedene im Amt sind, scheint noch Schwierigkeit vorhanden zu seyn, weilen es solchen schwer fallen würde ihre Ammen auf diesem Fus zu besolden, hierbei wäre kein ander Expediant als dergleichen kleine Orte mit ihnen am nächsten gelegenen größeren zu combiniren, als zum Beispiel Wallendorf käme zu Beilstein, Neukirch zu Stein, Lehnfeld zu Liebenscheid, Bretthausen zu Willingen, Nister und Mörndorf zu Waigantshain, Homberg zu Rehe, Bach und Pfuhl zum Hof, Stockhausen, Illfurth und Fehl zu Ritzhausen, Eichenstruth zu Grosseifen, Korb zu Unnau, Haard zu Erbach.
§57
Die Gemeinds Hebammen müssten wenigstens einen 6 Wöchigen Unterricht vom Physicus erhalten,und die Gemeinden die Kosten bezahlen, alles wie ich schon oben erwähnet, wird dieses alles ohne den äusersten Zwang nicht zu Stande kommen, wäre es aber so eingerichtet, so stünde zu vermuthen, dass man mit der Zeit tauglichere Hebammen bekommen, und deren - die das Amt annehmen, weit leichter zu finden seyn würden.
In Ansehung der jenigen Gemeinden, welche aus wenigen Gliedern bestehet, und auch weder mit Gemeinds Waldungen, noch Guth versehen ist, deren da verschiedene im Amt sind, scheint noch Schwierigkeit vorhanden zu seyn, weilen es solchen schwer fallen würde ihre Ammen auf diesem Fus zu besolden, hierbei wäre kein ander Expediant als dergleichen kleine Orte mit ihnen am nächsten gelegenen größeren zu combiniren, als zum Beispiel Wallendorf käme zu Beilstein, Neukirch zu Stein, Lehnfeld zu Liebenscheid, Bretthausen zu Willingen, Nister und Mörndorf zu Waigantshain, Homberg zu Rehe, Bach und Pfuhl zum Hof, Stockhausen, Illfurth und Fehl zu Ritzhausen, Eichenstruth zu Grosseifen, Korb zu Unnau, Haard zu Erbach.
§57
Die Gemeinds Hebammen müssten wenigstens einen 6 Wöchigen Unterricht vom Physicus erhalten,und die Gemeinden die Kosten bezahlen, alles wie ich schon oben erwähnet, wird dieses alles ohne den äusersten Zwang nicht zu Stande kommen, wäre es aber so eingerichtet, so stünde zu vermuthen, dass man mit der Zeit tauglichere Hebammen bekommen, und deren - die das Amt annehmen, weit leichter zu finden seyn würden.
Von Aufkaufung der Früchten und anderer Victualien
§58
Ob zwaren der Unterthan in allem einen freien Handel haben muß, und man ihm die Hände hierin nicht binden. und Einschränkungen machen darf, so erlaubet doch eine wohl eingerichtete Polizei nicht, dass man den freien Handel auch nicht zu weit ausdehnen, sondern bewannten Umständen limitiren, oder gar verbiethen könne, damit einer allzugrosen Theurung , oder Mangel im Lande vorgebogen werde .
§59
Der Haupthandel des Amts bestehet a) im Vieh, b) Butter, c) Hafer, d) Fütterung, wird auch gleich von andern Sachen, als Kartoffeln, Kraut Kohlraben pp verkaufet, so ist es eben nicht beträchtlich, Sollten nun die Unterthanen, wie es mehrmalen geschehen, ihr mageres Zug und Mast – Vieh dermasen viel und zwaren auswärts verkaufen, dass es an anderem fehle, und der Ackerbau nicht behörig bestellet werden, oder dass es den inländischen Metzgern an fettem Vieh mangele, und sie dessen keins mehr zu schlachten hätten, so ist es billig, hierinn Remedium zu treffen, und hat es in Ansehung der Butter , Hafer und Fütterung die gleiche Bewandnis, dass man dergleichen dermasen viel auser Land verkaufen würde, dass im Lande Mangel oder allzugrose Theuerung entstünde, man hat mit Fug den auswärtigen Handel eingeschränket und gar auf einige Zeit und so lange, bis ein jeder im Lande sich hinreichend versehen hätte, verbothen, allenfalls auch eine Taxe machen können, welche, wie ich aus Erfahrung weiß, oft von der besten Wirkung gewesen .
§60
Bei dieser Gelegenheit merke ich an, dass die Polizey manchmal erfordern, wann die Wirthe ihre Victualien und Fourage allzuhoch anschlagen, und die Pasagiers übernehmen, man eine Taxe und denenselben darinn eine Vorschrift mache. Metzgern sind keine im Amte, sonsten wäre als eine Nothwendigkeit annoch anzuführen, dass denenselben ebenmäsig eine Taxe, wie sie das Fleisch verkaufen dörfen, gemacht würde, dieses überlasse ich also denen Städtischen Polizei Aufsehern, und will dieselbe nur erinnern, bei dem Fleischschätzen nicht allein auf die Güte des Fleisches zu sehen, sondern vor allen Dingen auf den Einkauf des Viehes, ob es hoch im Wert stehe, oder nicht, Reflection nehmen zu lassen .
§58
Ob zwaren der Unterthan in allem einen freien Handel haben muß, und man ihm die Hände hierin nicht binden. und Einschränkungen machen darf, so erlaubet doch eine wohl eingerichtete Polizei nicht, dass man den freien Handel auch nicht zu weit ausdehnen, sondern bewannten Umständen limitiren, oder gar verbiethen könne, damit einer allzugrosen Theurung , oder Mangel im Lande vorgebogen werde .
§59
Der Haupthandel des Amts bestehet a) im Vieh, b) Butter, c) Hafer, d) Fütterung, wird auch gleich von andern Sachen, als Kartoffeln, Kraut Kohlraben pp verkaufet, so ist es eben nicht beträchtlich, Sollten nun die Unterthanen, wie es mehrmalen geschehen, ihr mageres Zug und Mast – Vieh dermasen viel und zwaren auswärts verkaufen, dass es an anderem fehle, und der Ackerbau nicht behörig bestellet werden, oder dass es den inländischen Metzgern an fettem Vieh mangele, und sie dessen keins mehr zu schlachten hätten, so ist es billig, hierinn Remedium zu treffen, und hat es in Ansehung der Butter , Hafer und Fütterung die gleiche Bewandnis, dass man dergleichen dermasen viel auser Land verkaufen würde, dass im Lande Mangel oder allzugrose Theuerung entstünde, man hat mit Fug den auswärtigen Handel eingeschränket und gar auf einige Zeit und so lange, bis ein jeder im Lande sich hinreichend versehen hätte, verbothen, allenfalls auch eine Taxe machen können, welche, wie ich aus Erfahrung weiß, oft von der besten Wirkung gewesen .
§60
Bei dieser Gelegenheit merke ich an, dass die Polizey manchmal erfordern, wann die Wirthe ihre Victualien und Fourage allzuhoch anschlagen, und die Pasagiers übernehmen, man eine Taxe und denenselben darinn eine Vorschrift mache. Metzgern sind keine im Amte, sonsten wäre als eine Nothwendigkeit annoch anzuführen, dass denenselben ebenmäsig eine Taxe, wie sie das Fleisch verkaufen dörfen, gemacht würde, dieses überlasse ich also denen Städtischen Polizei Aufsehern, und will dieselbe nur erinnern, bei dem Fleischschätzen nicht allein auf die Güte des Fleisches zu sehen, sondern vor allen Dingen auf den Einkauf des Viehes, ob es hoch im Wert stehe, oder nicht, Reflection nehmen zu lassen .
Oekonomie
§61
Ich komme nun auf unsere hiesige Oekonomie Anstalten, ich werde aber um so mehr da kurz zu werk gehen, als weniger ich vorhabens bin, eine Abhandlung zu schreiben, um die Schranken einer Amts Beschreibung zu überschreiten .
§62
Noch vor kurzen Jahren waren die mehresten Wiesen und Felder in den schlechtesten Umständen, voller Hecken, Steinen , Brücher und Lachen, durch die nach 6 und mehreren Jahren nach und nach herausgenommenen hohe Verordnung ist aber schon vieles darinn verbessert worden, und die beste Hoffnung vorhanden, dass in wenigen Jahren es ein weit anderes Aussehen bei uns haben wird, die allgemeine Verdorbenheit in Feldern und Wiesen waren viel zu gros, als dass die Verbesserung auf einmal hätte vorgenommen und behandelt werden können, und würde man auch hierdurch die Leute nur mismüthig und verdrieslich gemacht haben, man hat also denen Unterthanen nachgelassen dieses heilsame Werk nach und nach auszuführen, die Wiesen und Felder von Steinen und Hecken zu säubern, und die Brücher durch Gräben und verdeckte Kanäle abzuleiten, und auszutrocknen. Anfangs sahen die Leute es vor eine unnötige Sache an, und waren also schwer daran zu bringen, jetzt aber sehen sie nicht allein die Möglichkeit, sondern auch den ungemein großen Nutzen davon ein, und bequemen sich desto leichter zu dergleichen Arbeiten.
§63
Um den Zweck desto besser zu erreichen, hat man in jedem Ort Güther Aufseher angeordnet, und denselben die personal Freiheit ertheilet, welche darauf sehen sollen, dass Felder und Wiesen verbessert, im Ackern die rechte Methode beobachtet, und die Wiesen zu rechter Zeit gewässert werden. Nachdem man in der ersten Auswahl der Güther Aufseher nicht sehr glücklich gewesen, sondern an vielen dasjenige nicht gefunden hat, was man finden wollte, und durch ihre Freiheiten die Gemeinden sehr beschweret wurden, so hat man nunhero das Güther Aufseher Amt mit dem Amt des Heimbergers oder Schöffen verbunden, und stehet also in der Erwartung, ob diese nicht mehr als jene ausrichten werden; wird, wie allerdings zu hoffen ist, dieses nicht in Ansehung der Felder und Wiesen erreichet, so erhält das Amt einen Nutzen von vielen Tausenden, gestatten alsdann der Viehzucht annoch vermehret, die dar besser gedünget, mehrere urbar gemacht, so eine grösere Qualität an Früchten gezogen werden können.
§64
Einer der grösten Fehler ware es, das an den wenigsten Orten Grummet gemacht wurde, kaum ware das Heu aus denen Wiesen, so wurden solche dem Vieh Preis gegeben, seit einem Jahr hat man angefangen, mehr Grummet zu machen, und den grosen Nutzen der daraus entspringet, einzusehen, es ist also die gröste Wahscheinlichkeit vorhanden, dass das Grummet machen bald allgemein werde, ob es gleich denen Ober Kirchspiln noch nicht völlig einleichten will.
§65
In vorigen Zeiten wurde auch das Vieh im Frühjahr zu lange in den Wiesen gelassen, und dem Heuwachs dadurch ungemein groser Schaden zugefüget, allein auch dieses ist abgeändert, und ver- ordnet, dass das Vieh nicht länger als Walpurgis in den Wiesen gehen dörfe.
§66
Der Kleebau ist in denen Unter Kirchspieln, doch an einem Ort mehr und am andern weniger eingeführet, und schon 100 Morgen damit besamet, in denen Ober Kirchspieln wollen aber die Leute noch nicht allgemein dran, doch haben einige damit den Anfang gemacht, ihre Einwendungen bestehen darinn,
§61
Ich komme nun auf unsere hiesige Oekonomie Anstalten, ich werde aber um so mehr da kurz zu werk gehen, als weniger ich vorhabens bin, eine Abhandlung zu schreiben, um die Schranken einer Amts Beschreibung zu überschreiten .
§62
Noch vor kurzen Jahren waren die mehresten Wiesen und Felder in den schlechtesten Umständen, voller Hecken, Steinen , Brücher und Lachen, durch die nach 6 und mehreren Jahren nach und nach herausgenommenen hohe Verordnung ist aber schon vieles darinn verbessert worden, und die beste Hoffnung vorhanden, dass in wenigen Jahren es ein weit anderes Aussehen bei uns haben wird, die allgemeine Verdorbenheit in Feldern und Wiesen waren viel zu gros, als dass die Verbesserung auf einmal hätte vorgenommen und behandelt werden können, und würde man auch hierdurch die Leute nur mismüthig und verdrieslich gemacht haben, man hat also denen Unterthanen nachgelassen dieses heilsame Werk nach und nach auszuführen, die Wiesen und Felder von Steinen und Hecken zu säubern, und die Brücher durch Gräben und verdeckte Kanäle abzuleiten, und auszutrocknen. Anfangs sahen die Leute es vor eine unnötige Sache an, und waren also schwer daran zu bringen, jetzt aber sehen sie nicht allein die Möglichkeit, sondern auch den ungemein großen Nutzen davon ein, und bequemen sich desto leichter zu dergleichen Arbeiten.
§63
Um den Zweck desto besser zu erreichen, hat man in jedem Ort Güther Aufseher angeordnet, und denselben die personal Freiheit ertheilet, welche darauf sehen sollen, dass Felder und Wiesen verbessert, im Ackern die rechte Methode beobachtet, und die Wiesen zu rechter Zeit gewässert werden. Nachdem man in der ersten Auswahl der Güther Aufseher nicht sehr glücklich gewesen, sondern an vielen dasjenige nicht gefunden hat, was man finden wollte, und durch ihre Freiheiten die Gemeinden sehr beschweret wurden, so hat man nunhero das Güther Aufseher Amt mit dem Amt des Heimbergers oder Schöffen verbunden, und stehet also in der Erwartung, ob diese nicht mehr als jene ausrichten werden; wird, wie allerdings zu hoffen ist, dieses nicht in Ansehung der Felder und Wiesen erreichet, so erhält das Amt einen Nutzen von vielen Tausenden, gestatten alsdann der Viehzucht annoch vermehret, die dar besser gedünget, mehrere urbar gemacht, so eine grösere Qualität an Früchten gezogen werden können.
§64
Einer der grösten Fehler ware es, das an den wenigsten Orten Grummet gemacht wurde, kaum ware das Heu aus denen Wiesen, so wurden solche dem Vieh Preis gegeben, seit einem Jahr hat man angefangen, mehr Grummet zu machen, und den grosen Nutzen der daraus entspringet, einzusehen, es ist also die gröste Wahscheinlichkeit vorhanden, dass das Grummet machen bald allgemein werde, ob es gleich denen Ober Kirchspiln noch nicht völlig einleichten will.
§65
In vorigen Zeiten wurde auch das Vieh im Frühjahr zu lange in den Wiesen gelassen, und dem Heuwachs dadurch ungemein groser Schaden zugefüget, allein auch dieses ist abgeändert, und ver- ordnet, dass das Vieh nicht länger als Walpurgis in den Wiesen gehen dörfe.
§66
Der Kleebau ist in denen Unter Kirchspieln, doch an einem Ort mehr und am andern weniger eingeführet, und schon 100 Morgen damit besamet, in denen Ober Kirchspieln wollen aber die Leute noch nicht allgemein dran, doch haben einige damit den Anfang gemacht, ihre Einwendungen bestehen darinn,
- dass es ihnen an geilem Feld, welches doch zum Kleebau erfordert würde, stark fehle, und sie solches zu Korn, Gerste und allen Urlas Gewächsen nötig hätten.
- hätten sie auf denen Triesch Feldern den natürlichen Klee in Mengen, es wäre also der Künstliche ein Überfluß,
- Mangele es ihnen überhaupt an Fütterung nicht, sondern es hätten einige deren noch zum Verkauf übrig.
Dieses ist zwaren alles die Wahrheit, doch glaube ich, dass wann denen ohngeachtet der Kleebau eingeführet worden – der Nutzen bald hervor leuchten sollte, würde dazu vom geilen Feld etwas genommen so könnte dagegen vom gemeinen Feld so viel wieder geil gemacht werden, als durch den Klee davon abgegangen. Den natürlichen Klee könnte man zu Heu machen, und den Künstlichen grün verfüttern. Wäre ein Überfluß von Fourage vorhanden so könnte man den Viehstand, und mit demselben die Feldereyen vermehren, fort sich aus denen Früchten und dem Vieh mehrern Nutzen verschaffen; mancher würde ein oder etliche Stück Vieh mehr auch noch einige Malter Hafer verkaufen welches er vorher nicht thun können .
§67
So nötig und nützlich die Stallfütterung ist, und so oft solche schon denen Unterthanen angepriesen worde, so wenig wollen dieselbe darauf Bedacht nehmen, vielmehr wenden sie dagegen ein:
§67
So nötig und nützlich die Stallfütterung ist, und so oft solche schon denen Unterthanen angepriesen worde, so wenig wollen dieselbe darauf Bedacht nehmen, vielmehr wenden sie dagegen ein:
- Fehle es ihnen nicht an hinreichender Waide, und solche müste doch benutzet werden.
- schade dieses ihrer Viehzucht, weilen die Kälber welche der Landmann anziehen wolle, von Christag an bis längstens Fastnacht geworfen werden müssen, solche welche später kämen taugten zur Zucht nichts, es müssten dannenhero die Kühe im Mai und Junius zum Ochsen laufen, und als dann kämen die Kälber um die gedachte Zeit, sollten die Kühe sich aber ordentlich belaufen, so müsste es auf der Waide geschehen, gestalten die Stall Kühe diese Period versäumen, und langsam Ochsig werden, oder, wenn sie ja laufig werden sollten, nicht genugsam beobachtet würden, nicht zu gedenken , dass die Stall Kühe öfterer umzulaufen pflegen.
- Müste das junge Vieh nothwendig auf die Waide getrieben werden, und sogar darauf strecken. Allein alle diese Einwendungen halten nicht Stich fest. dann
-
- lassen sich die Waid Distrikten oder der gröste Theil derselben entweder urbar machen, und kann darauf Frucht und Holz gezogen und gepflanzt, oder dieselbe zur Hammelwaide verpachtet, oder Zuchtschaafe darauf getrieben, und von beiden grosen Nutzen gezogen werden .
- wann ich alles dieses als wahr und richtig annehmen wollte, so wollte ich rathen, die Kühe im Mai oder Brach Monat 8 – 14 Tage auszutreiben, und so bald sie sich belaufen im Stall zu halten, doch weis ich aus Erfahrung, dass die Kühe auch zur rechten Zeit im Stall Ochsig werden, nur kommt es darauf an, dass man sie einige Zeit beobachten, und wann sie läufig sind, dem Ochsen ihnen zuführen. Von dem öfteren Umlaufen der Stall Kühe habe ich noch keine Proben, doch möchte solche auch bei Waid Kühen Platz haben .
- Dieses will ich ganz zugeben, und dem jungen Vieh die Waide nicht versagen; Allein solches ist bei weitem nicht hinreichend, die vor die Stallfütterung eintrettende Gründen zu entkräften, und behaupte ich dannenhero, dass solche nötig und nützlich und bei uns einzuführen seye.
§68
Da in dem hiesigen Amt die Zerstückelung der Güther ungemein gros ist, und daraus vieler Schaden vor die Unterthanen entstehet, so ist die Zusammenlegung der Güther äuserst nothwendig. Obzwaren die Leute den daher entspringenden Nutzen nicht einsehen können, sondern eine dergleichen Zusammensetzung für unmöglich halten, also daher dazu noch nicht zu bringen gewesen, da wird dennoch die Sache mit Gewalt durchgesetzet, und mit den Wiesen der Anfang gemacht werden, damit sie von der Möglichkeit überzeugt, und von diesem einleuchtenden Nutzen sonder Zweifel desto ehender bewogen werden, mit denen Feldern ein gleiches vorzunehmen.
§69
Die Kosten, welche ein Konsolidazion verursachen scheint derselben noch sehr im Wege zu stehen, und manche, welche, welche auch den Nutzen davon einsehen, abzuschrecken; allein dieses ist kein erheblicher Einwand, dann entweder werden nun Lagerbücher, wie in vielen Gemeinden nötig ist, gemacht, so müsen ohnehin sämtliche Güther gemessen und beschrieben werden, bei welcher Gelegenheit die Zusammenlegung, ohne besondere Kosten, vorgenommen werden kann, oder es wird einem jeden das seine, wie er es gegenwärtig besitzet, dar die starken Hecken und Sträuche aber nicht mit – sondern besonders gemessen, solche demnächst von Gemeinds wegen ausgerottet, so werden hierdurch viele Morgen übrig bleiben, und davon, wann sie verkauft werden, wo nicht alle, doch der gröste Theil derer Kosten können bestritten werden, oder es fangen die Leute an, selbst einer dem andern zu vertauschen,und dadurch ihr Guth an einander zu bringen.
§70
Oben im zweiten Kapitel § 8 habe ich bereits vom Flachsbau gehandelt, ich werde also davon nichts wiederholen, sondern nur noch beifügen, dass der Flachs nicht ins Wasser geleget, sondern gleich in die Scheuer gethan wird.
§71
Vom Tabakbau, von Obst und Baumschulen habe ich ad: Cap. § 5 und 7 auch geredet, will also hier beides mit Stillschweigen übergehen.
Da in dem hiesigen Amt die Zerstückelung der Güther ungemein gros ist, und daraus vieler Schaden vor die Unterthanen entstehet, so ist die Zusammenlegung der Güther äuserst nothwendig. Obzwaren die Leute den daher entspringenden Nutzen nicht einsehen können, sondern eine dergleichen Zusammensetzung für unmöglich halten, also daher dazu noch nicht zu bringen gewesen, da wird dennoch die Sache mit Gewalt durchgesetzet, und mit den Wiesen der Anfang gemacht werden, damit sie von der Möglichkeit überzeugt, und von diesem einleuchtenden Nutzen sonder Zweifel desto ehender bewogen werden, mit denen Feldern ein gleiches vorzunehmen.
§69
Die Kosten, welche ein Konsolidazion verursachen scheint derselben noch sehr im Wege zu stehen, und manche, welche, welche auch den Nutzen davon einsehen, abzuschrecken; allein dieses ist kein erheblicher Einwand, dann entweder werden nun Lagerbücher, wie in vielen Gemeinden nötig ist, gemacht, so müsen ohnehin sämtliche Güther gemessen und beschrieben werden, bei welcher Gelegenheit die Zusammenlegung, ohne besondere Kosten, vorgenommen werden kann, oder es wird einem jeden das seine, wie er es gegenwärtig besitzet, dar die starken Hecken und Sträuche aber nicht mit – sondern besonders gemessen, solche demnächst von Gemeinds wegen ausgerottet, so werden hierdurch viele Morgen übrig bleiben, und davon, wann sie verkauft werden, wo nicht alle, doch der gröste Theil derer Kosten können bestritten werden, oder es fangen die Leute an, selbst einer dem andern zu vertauschen,und dadurch ihr Guth an einander zu bringen.
§70
Oben im zweiten Kapitel § 8 habe ich bereits vom Flachsbau gehandelt, ich werde also davon nichts wiederholen, sondern nur noch beifügen, dass der Flachs nicht ins Wasser geleget, sondern gleich in die Scheuer gethan wird.
§71
Vom Tabakbau, von Obst und Baumschulen habe ich ad: Cap. § 5 und 7 auch geredet, will also hier beides mit Stillschweigen übergehen.
§72
Die Kartoffeln werden im Amt sehr häufig, und einigen Arten in allzugrosen Mengen gezogen, so dass wohl einige Einschränkungen nötig zu seyn schiene, will man aber bedenken,wie allgemein nützlich diese Früchte vor Menschen und Vieh ist, wie viele Leute sich davon ernähren, und wie viel Vieh davon gemästet wird, dass aber wie weniger Gefahr des Verderbens sie ausgesetzet seyen, so wollte ich eben keine allzustarke Einschränkung, sondern nur dieses anrathen, dass an jedem Ort wo es thunlich ist, besondere Bitzen angeleget, und damit umgewechselt, nicht aber gestattet werde, dass ein jeder nach eigener Willkühr mit seinen Kartoffeln die Felder versperren, und solche, wo er hin will, setzen dörfe. Übrigens muß ich noch anführen, dass die Unterthanen annoch viele Kartoffeln verkaufen, und nicht wenig daraus lösen.
§73
Untererdige Kohlraben werden gleichfalls häufig gezogen, und viel Kappes gepflanzet, beides dienet Menschen und Vieh, zur Nahrung, und wie die Erfahrung lehret, mästen erstere ungemein, und geben die Kühe, so damit gefüttert werden, vorzüglich Milch.
Die Kartoffeln werden im Amt sehr häufig, und einigen Arten in allzugrosen Mengen gezogen, so dass wohl einige Einschränkungen nötig zu seyn schiene, will man aber bedenken,wie allgemein nützlich diese Früchte vor Menschen und Vieh ist, wie viele Leute sich davon ernähren, und wie viel Vieh davon gemästet wird, dass aber wie weniger Gefahr des Verderbens sie ausgesetzet seyen, so wollte ich eben keine allzustarke Einschränkung, sondern nur dieses anrathen, dass an jedem Ort wo es thunlich ist, besondere Bitzen angeleget, und damit umgewechselt, nicht aber gestattet werde, dass ein jeder nach eigener Willkühr mit seinen Kartoffeln die Felder versperren, und solche, wo er hin will, setzen dörfe. Übrigens muß ich noch anführen, dass die Unterthanen annoch viele Kartoffeln verkaufen, und nicht wenig daraus lösen.
§73
Untererdige Kohlraben werden gleichfalls häufig gezogen, und viel Kappes gepflanzet, beides dienet Menschen und Vieh, zur Nahrung, und wie die Erfahrung lehret, mästen erstere ungemein, und geben die Kühe, so damit gefüttert werden, vorzüglich Milch.