Günter Steup wurde am 3. Januar 1928 in Berlin-Neukölln geboren, wohnhaft in Berlin-Schöneweide, von Beruf Feinmechaniker, tätig bei der AEG in Niederschöneweide, zudem HJ-Geschäftsstellenführer.
Er wurde am 31. Mai 1945 in Berlin in seiner Wohnung verhaftet und am 20. Juli 1945 aufgrund Art. 58-8, 58-9 und 58-11[1] des Strafgesetzbuches der RSFSR[2] vom SMT[3] der 60. Garde-Schützendivision in Döberitz zum Tode durch Erschießen verurteilt.
Vorwurf:
Terror, Diversion und Mitgliedschaft in einer konterrevolutionären Organisation, die Gruppe gründete Ende Februar/Anfang März 1945 eine Organisation Werwolf mit dem Ziel sich gegenüber der Roten Armee loyal verhaltende Deutsche zu töten, sie tauchten vom 22. bis zum 28.4.1945 in die Illegalität ab, um Waffen und Munition für spätere terroristische Anschlage zu verstecken, verließen jedoch das Versteck wieder und ließen Munition und Waffen zurück.
Das Urteil wurde am 13. August 1945 zwölf Kilometer südöstlich vom Berliner Olympischen Dorf vollstreckt. Er wurde zusammen mit Konrad Drews, Dietrich Pagel, Harry Prestel, Horst Ritzkowski und Günter Ziegenhagen hingerichtet.
- Konrad Drews wurde am 12. September 1928 in Berlin geboren, wohnhaft in Berlin, Oberschüler, war K-Jungstammführer Berlin-Britz im Bann 61 der HJ. Er wurde am 6. Juni 1945 in Berlin festgenommen und am 20. Juli 1945 zum Tode durch Erschießen verurteilt.
- Dietrich Pagel wurde am 9. März 1928 in Berlin-Charlottenburg geboren, wohnhaft in Berlin-Adlershof, Schüler, war Hitler-Jugend-Führer. Er wurde am 15. Juni 1945 am Wochowsee bei Storkow (Mark) verhaftet und am 20. Juli 1945 zum Tode durch Erschießen verurteilt.
- Harry Prestel wurde am 25. Februar 1928 in Berlin geboren, wohnhaft in Berlin-Adlershof, von Beruf Chemiker. Er wurde am 6. Juni 1945 am Wochowsee bei Storkow (Mark) festgenommen und am 20. Juli 1945 zum Tode durch Erschießen verurteilt.
- Horst Ritzkowski wurde am 1. Mai 1928 in Berlin geboren, wohnhaft in Berlin, von Beruf kaufmännischer Angestellter. Er wurde am 6. Juni 1945 in Berlin festgenommen und am 20. Juli 1945 zum Tode durch Erschießen verurteilt.
- Günter Ziegenhagen wurde am 30. Juli 1928 in Berlin geboren, wohnhaft in Berlin, von Beruf Mechaniker, begann eine Ingenieurlaufbahn bei AEG-Oberschöneweide, HJ-Fähnleinführer. Er wurde am 8. Juni 1945 in Berlin in seiner Wohnung verhaftet und am 20. Juli 1945 zum Tode durch Erschießen verurteilt.
Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation
(Glawnaja Wojennaja Prokuratura – GWP)
rehabilitierte alle Hingerichteten am
8. April 1996
siehe auch 1945 Werwolf wurde ihnen zum Verhängnis
Anmerkungen:
[1] Der Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR wurde am 25. Februar 1927 erlassen und mehrere Male revidiert. Nach dem tödlichen Attentat auf Sergej Kirow (1886–1934) wurde er verschärft und blieb bis 1959 in Kraft. Auf der Basis des Artikels sollten Personen mit konterrevolutionären Aktivitäten bestraft werden. Die auf Grundlage dessen Verurteilten, „Politische“ und „Konterrevolutionäre“, wurden meistens nach dem Artikel als „58er“ bezeichnet. Im Jargon des Gulag wurde der Strafparagraph kurz der „58er“ genannt.
Der Paragraph definierte, wer als Klassenfeind beziehungsweise als Volksfeind galt. Diese wurden unterteilt in Verräter und Saboteure. Artikel 58 war ein sogenannter Gummiparagraph, seine einzelnen Bestimmungen waren weit auslegbar.
Artikel 58.8: Die Begehung terroristischer Handlungen gegen Vertreter der Sowjetmacht oder Funktionäre revolutionärer Organisationen der Arbeiter und Bauern sowie Teilnahme auch einer gegenrevolutionären Organisation nicht angehöriger Personen an der Ausführung solcher Handlungen wird mit den Strafmaßnahmen aus Artikel 58.2 geahndet.
Artikel 58.9: In gegenrevolutionärer Absicht mittels Sprengung, Brandstiftung oder auf andere Weise begangene Zerstörung oder Beschädigung von Eisenbahnen oder sonstigen Verkehrswegen und -mitteln, von nationalen Nachrichtenmitteln, Wasserleitungen, öffentlichen Depots oder sonstigen zum staatlichen öffentlichen Vermögen wird mit den Strafmaßnahmen aus Artikel 58.2 geahndet.
Artikel 58.11: Auf die Vorbereitung oder Begehung der in diesem Kapitel vorgesehenen Verbrechen gerichtete organisatorische Tätigkeit jeglicher Art sowie Teilnahme an einer Organisation, die zur Vorbereitung oder Begehung eines in diesem Kapitel vorgesehenen Verbrechens gebildet worden ist wird mit den entsprechenden, in diesem Artikel genannten Strafmaßnahmen geahndet.
[2] Die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (RSFSR) war die älteste, größte und bevölkerungsreichste Unionsrepublik der Sowjetunion (UdSSR). Sie wurde kurz nach der Oktoberrevolution am 7. November 1917 gegründet und gehörte zu den Gründungsmitgliedern der Ende 1922 konstituierten Sowjetunion. Kurz vor deren Auflösung im Dezember 1991 wurde sie dann als Russische Föderation bzw. Russländische Föderation unter Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten der UdSSR unabhängig.
[3] SMT-Verurteilte sind die von der Endphase des Zweiten Weltkrieges an bis 1955 in der sowjetischen Besatzungszone und anfänglich auch in den besetzten deutschen Ostgebieten von Sowjetischen Militär-Tribunalen (SMT) verurteilten Zivilisten. Rund 40.000 Deutsche wurden verurteilt, entweder zu hohen Haftstrafen (meist 25 oder 10 Jahre), zur Deportation in die Sowjetunion oder zum Tode. Von 1945 bis zur zeitweiligen Abschaffung der Todesstrafe in der Sowjetunion 1947 wurden insgesamt 1797 Todesurteile verhängt und vollstreckt, von 1950 bis 1953 waren es 606.[2] Das einzige öffentliche SMT-Verfahren in der sowjetischen Besatzungszone war der Sachsenhausen-Prozess. Auch in der sowjetischen Besatzungszone in Österreich wurden zwischen 1945 und 1955 etwa 2200 Zivilisten verhaftet, von denen mindestens 1000 verurteilt und in die Sowjetunion deportiert wurden.
Quelle: http://blha-bibliothek.brandenburg.de/IHV/Inhaltsverzeichnisse/00082498-CD.pdf