Johann Wilhelm Ludwig Heinrich Steup war herzoglicher Oberförster und wurde am 27. November 1815 in Dillenburg als Sohn des Lehrers und Organisten Philipp Christian Steup und seiner Ehefrau Susanne Wilhelmine Steup, Tochter des Präceptors Johann Heinrich Steup zu Nassau, geboren.
In erster Ehe seit 30 März 1841 mit Philippine Johannette Friederike Schultheis, Tochter des Stadt-Schultheißen zu Dillenburg Christian Schultheis verheiratet. Aus der ersten Ehe gingen außer der am 25 Juli 1844 zu Nastätten geborenen Tochter Karoline Luise Natalie Auguste die Söhne Gustav, geb. am 22. Dezember 1841 in Usingen, und Wilhelm, geb. am 8. April 1846 in Höchstenbach, hervor. Es ist wahrscheinlich, daß es sich bei dem ältesten Sohn um Gustav Steup gehandelt hat, der als Oberst (Colonel) im amerikanischen Heeresdienst stand und Regimentskommandeur war.
Nach dem frühen Tod seiner Frau am 16. November 1846 in Wahlrod heiratete er am 14. Novembner 1847 seine zweite Frau Louise Johannette Flindt, Tochter des Hofgerichtskanzlisten und Botenmeisters Georg Friedrich Flindt und seiner Ehefrau Katharina Luise, geb. Fey zu Dillenburg. Der zweiten Ehe entsprossen ein Sohn und zwei Töchter. Seine Nachkommen aus zweiter Ehe sind zum Stipendienbezug aus der Möllerschen Familienstiftung berechtigt.
Er wurde, nachdem er sich 1835 zum Examen gemeldet hatte und 1836 nach bestandener Prüfung unter die Kandidaten der Forstwissenschaft aufgenommen worden war, auch nacheinander Forstaccessist in Usingen (1842), Oberforstaccessist in Nastätten (1843) und in Dillenburg (1844) gewesen war, im Jahre 1845 als Oberförster in Höchstenbach mit einem Gehalt von 600 Gulden angestellt.
Von dort kam er 1852 nach Oberscheld. Die Versetzungsurkunde lautete:
„Wir Adolph, von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau etc. haben Uns gnädigst bewogen gefunden,
Unserem Oberförster Steup zu Höchstenbach den Forstverwaltungsbezirk Oberscheld zu übertragen und demselben eine vom 1. Juli 1851 anfangende in Quartalraten vorauszahlbare Besoldungszulage von Einhundert Gulden zu bewilligen, wodurch dessen Gehalt auf Achthundert Gulden erhöht wird.
Wir ertheilen demselben darüber gegenwärtiges Decret zu seiner Legitimation.
Urkundlich Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Cabinets-Siegels
(gez.) Adolph
So gegeben zu Wiesbaden, den 24. Februar 1852"
Der Sitz der Oberförsterei wurde später (1855) auf seinen Antrag nach Dillenburg verlegt. Das diesbezügliche Gesuch legte das Oberforstamt Dillenburg unterm 15. Oktober 1855 der Landesregierung befürwortend und u. a. mit dem Berichte vor, daß sich Oberförster Steup durch Fleiß und Tüchtigkeit im Dienst sowie durch pflichtgemäße Erfüllung der ihm desfalls zugehenden dienstlichen Auflagen, verbunden mit guter Application seither die volle Zufriedenheit der vorgesetzten Dienstbehörde, auch die Achtung der Waldeigentümer erworben habe. Er war ein brauchbarer Forstmann, und seinen Diensteifer erkannte die Regierung auch insofern an, als sie ihn beim Landesherrn für die sorgfältige Aufstellung des Wirtschaftsplanes 1858/68 der umfangreichen Domanialwaldungen in der Oberförsterei zur Bewilligung einer Gratification von 100 Gulden mit der Begründung in Vorschlag brachte, daß er für diese umfassende Ausarbeitung umsomehr eine entsprechende besondere Belohnung verdient habe, als der sehr ausgedehnte Domanialwaldbezirk, zumal bei seiner gebirgigen Lage, der auf ihm ruhenden verschiedenen Berechtigungen und dem Bergbau pp., schwieriger als andere einzurichten und zu bewirtschaften sei. Der Vorstellung blieb der Erfolg nicht versagt. Durch Dekret vom 6. 8. 1862 wurde ihm die beantragte Gratification von Seiner Hoheit, dem Herzog, bewilligt.
Er starb am 23. April 1863 zu Dillenburg. Über sein Ableben meldete damals das Oberforstamt zu Dillenburg der Landesregierung:
„Gestern Abend 9½ Uhr ist der Herzogl. Oberförster Steup dahier gestorben und von seinem harten Leiden erlößt worden.
An demselben verliert der Dienst einen sehr brauchbaren, gewissenhaften und eifrigen Mann, welcher allgemein beliebt war.
Indem ich hoher Behörde hiervon sofort die Anzeige mache, werde ich die Verwaltung der Oberförsterei Oberscheld durch den Oberförsterei-Accessisten Menke noch solange fortführen lassen, bis wegen der Wiederbesetzung dieser Stelle höchsten Orts verfügt werden wird.
Die Verwaltung der Oberförsterei Oberscheld ist wohl eine der beschwerlichsten im Herzogtum mit eigenthümlichen Verhältnissen und erfordert deshalb nicht nur einen recht intelligenten, sondern auch einen körperlich starken und gesunden Verwaltungsbeamten, worauf ich unterstelle, gehorsamst aufmerksam machen zu müssen.
Herzogl. Oberforstamt
Halbey
Dillenburg, den 24. April 1863"
Bei seinem Tod bezog Oberförster Steup ein Gehalt von 1400 fl. Seine Dienstzeit betrug 27 Jahre und zwölf Tage. Das hiernach der Witwe zustehende Witwen- und Waisengeld wurde durch Dekret vom 10. September 1863 auf jährlich 940 fl., 40 Kreuzer mit Wirkung vom 1. Juli 1863 ab festgesetzt.
Am 27. Juni 1863 ließen sie ihre Immobilien in Dillenburg, bestehend aus einem Wohnhaus an der Hauptstraße nebst Garten, einer Scheune vor dem Obertor und mehreren Garten- und Wiesenländereien zur öffentlichen Verpachtung bringen (Dillenburger Wochenblatt Nr. 50 von 1863).
Zur weiteren Ausbildung ihrer Kinder verzog die Witwe im April 1867 nach Wiesbaden,
- wo die Tochter Marianne Steup starb.
- Der Sohn Adolf Steup, welcher sich dem Studium der Feldmeßkunst gewidmet hatte, war am 25. Juni 1851 zu Höchstenbach geboren und siedelte später nach Amerika über. Bei ihm weilte seine Mutter einige Zeit. Zuletzt lebte sie bei ihrem Schwiegersohn, dem Musikdirektor Anton Weißer zu Mainz, woselbst sie Anfang der 1880er Jahre gestorben ist.