Die "Frankfurter Ober-Post Amts-Zeitung"
veröffentlicht 1834 folgende Mitteilung:
 

Edictalladung

Nachdem die Ehefrau des Heinrich Steup, Elise Margarethe geborene Kaiser zu Möhrendorf, Herzoglichen Amte Rennerod in einer dahier eingereichten Klage vorgestellt auch bescheinigt hat, daß ihr Ehemann vor mehreren Jahren, ohne seitdem von seinem Aufenthalte Nachricht zu geben, sie böslich verlassen habe, und gebeten hat, die Ehe zu trennen und ihr die Erziehung der Kinder auf Kosten ihres Mannes zuzusprechen; so wird dem gedachten Heinrich Steup aufgegeben,

binnen drei Monaten,

von heute an, durch einen bevollmächtigten hiesigen Procurator, auf diese Klage sich zu erklären, widrigenfalls er des Grundes der Klage geständig und etwaiger Einreden verlustig angenommen und das weiter Rechtliche erkannt werden wird. Auch sollen alsdann die künftigen Verfügungen in dieser Sache nur durch Anheften am Gerichtsbrett proclamiert werden.

Dillenburg, den 16. Juni 1834
Herzogl. Nass. Hof- und Appelationsgericht
(unterz.) Raht

vdt. Trepka

 

 

 

 

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