Erich Emil Hugo Steup wurde am 16.Juni 1909 in St. Goarshausen a. Rhein als Sohn unseres Chronisten Emil Steup und seiner Ehefrau Helene, geb. Brambach geboren.
Er besuchte seit Ostern 1915 die Volksschule zu St. Goarshausen a. Rh., die er im Mai 1918 mit der Vorschule des Städtischen Reform-Realgymnasiums an der Oranienstraße in Wiesbaden vertauschte.
Ostern 1919 wurde er in die Sexta des Humanistischen Gymnasiums in Wiesbaden aufgenommen.
Am 30. März 1924 wurde er als Untersekundaner in der Lutherkirche zu Wiesbaden von Pfarrer Hofmann konfirmiert. Zu dem Fest waren auch die Großeltern aus Marienberg erschienen. Sie hatten es sich nicht nehmen lassen, trotz der Paßschwierigkeiten an der Feier teilzunehmen, die sowohl in der Kirche als auch nachher im engen Familienkreis einen würdigen Verlauf nahm.
Das Gymnasium durchlief er glatt und bestand im Frühjahr 1928 die Reifeprüfung. Er widmete sich nun an den Universitäten in Bonn a. Rhein, Marburg a.d. Lahn und Frankfurt a. Main dem Studium der Rechtswissenschaften. Anschließend meldete er sich zur Referendarprüfung und erhielt die sechswöchige Prüfungsarbeit.
Als Student gehörte er der Bonner Turnerschaft "Cimbria" im V.C. an und war als Waffenstudent mehrmals erster Chargierter dieser Verbindung in Bonn a. Rhein.
Schicksalhaft schied während dieser Zeit sein Bruder Ernst freiwillig aus dem Leben und kurz darauf starb auch sein Großvater, der ihn bis dahin in geldlicher Hinsicht wirksam unterstützt hatte. All dies mag bewirkt haben, daß er sich bei den seelischen Erschütterungen und den trostlosen Verhältnissen der damaligen Zeit nicht mehr dazu aufraffen konnte, die begonnene Arbeit zur Vollendung zu bringen und sein Studium erfolgreich abzuschließen.
Infolgedessen blieb ihm nichts anderes übrig, als sich einer anderen Berufstätigkeit zuzuwenden. Auf Veranlassung seines Vaters wurde er im Sommer 1934 von der Regierung in Wiesbaden für den gehobenen Verwaltungsdienst vorgemerkt und am 1. März 1935 von der genannten Regierung als Regierungs-Supernumerar1) einberufen.
Anfang November 1937 bestand er am Finanzministerium in Berlin mit fast gutem (vollkommen befriedigendem) Erfolg die Staatsprüfung. Seine Personalakten wurden in Berlin zurückbehalten, und am 1. Dezember 1937 erfolgte seine Einberufung ins Preußische Staatsministerium nach Berlin, wo er an der General-Intendanz der Preußischen Staatstheater Dienst tat und am 1. November 1938 als Theater-Inspektor endgültig angestellt wurde.
Im Juli 1944 an den Rechnungshof des Deutschen Reiches nach Potsdam versetzt, wurde er vom 1. August 1944 ab endgültig als Regierungsinspektor in die Verwaltung dieser Behörde (Oberrechnungskammer) übernommen und ihm die Versehung einer Amtsratsstelle übertragen, in der er am 1. April 1945 zum Regierungs-Oberinspektor befördert wurde.
Hätten wir den zweiten Weltkrieg (1939-45) nicht verloren, so wäre er am 1. April 1946 zum Ministerial-Amtmann und ein Jahr später - also am 1. April 1947 - zum Amtsrat ernannt worden mit der Möglichkeit, nach weiteren 3-4 Jahren bei guten Leistungen zum Regierungsrat befördert zu werden. Das hätte er bei seinem Wissen und Können, seinem Eifer und Fleiß und nach Beurteilung seiner Leistungen und seiner ganzen Persönlichkeit durch seine Dienstvorgesetzten bestimmt zu erwarten gehabt, da diese ihm alle das beste Zeugnis ausstellten und ihm wiederholt mündlich und schriftlich rückhaltlos bestätigten, daß er die Fähigkeit besitze und es verstände, sich auch auf fremden und schwierigen Gebieten rasch eineinzuarbeiten und die ihm übertragenen Arbeiten nicht nur schnell, sondern auch gründlich, sorgfältig und unbedingt zuverlässig zu erledigen, was sie ihm immer wieder durch Belobigungen und namhafte Geldzuwendungen aus besonderen Fonds zu erkennen gaben, und es zudem im persönlichen Verkehr mit ihm an Beweisen höchster Zufriedenheit und größter Wertschätzung nicht fehlen ließen.
So aber verlor er durch den unglücklichen Ausgang des zweiten Weltkrieges nicht nur seine Stelle, sondern es bestand auch wenig Aussicht für ihn auf Wiederverwendung als Beamter im Staatsdienst, weil er der "Allgemeinen SS" angehört hatte, die von den Feindmächten als verbrecherische Organisation erklärt worden war, obwohl er in seinem ganzen Leben nichts Unrechtes getan, geschweige denn eine verbrecherische Handlung gegen die Menschheit begangen hat.
Von hoher Gestalt hat er eine Größe von 1,92 m. Seiner Militärpflicht genügte er im Jahre 1935 in zwei aufeinanderfolgenden achtwöchigen Übungen in Gießen. Mit Beginn des zweiten Weltkrieges zur Wehrmacht eingezogen, stand er 13 Monate im Kriegsdienst (Heimatdienst) und wurde auf Reklamation seiner vorgesetzten Dienstbehörde Anfang Oktober 1940 als Unteroffizier und Offiziersanwärter aus dem Kriegsdienst wieder entlassen, weil er nur garnisonverwendungsfähig war. Er besitzt das Kriegsverdienstkreuz II mit Schwertern2) und das Schutzwall-Ehrenzeichen3).
Im September 1944 erneut zum Kriegsdienst einberufen, fand er zunächst Verwendung im Osteinsatz, um im Oktober 1944 in das SS-Panzer-Grenadier-Ausbildungs- und Ersatz-Bataillon 5 in der Mühlberg-Kaserne nach Ellwangen an der Jagst eingezogen zu werden. Das Bataillon war für die Ausbildung von Soldaten der Waffen-SS zuständig, die in Panzereinheiten eingesetzt wurden.
Bei dem Ausrücken seiner Truppe an die Front am 26. Januar 1945 erkrankte er am 1. Februar 1945 infolge einer Dienstverletzung auf dem Transport und kam nach Prag ins Lazarett, wo er an "Wundrose und Lymphdrüsenentzündung" krank darniederlag. Von dort wurde er am 6. März 1945 in die Genesenden-Kompanie nach Ellwangen versetzt und unterm 3. April 1945 sein Gipsverband von den Zehen bis zum Knie abgenommen. Infolge bedenklicher Feindannäherung setzte sich seine Kompanie am 6. April 1945 nach Süden ab. Nach einem äußerst beschwerlichen dreiwöchigen Rückzug mit Pferdefuhrwerken, dessen Trossführer er war, wurde er am 28. April 1945 bei Ebenried im Allgäu von den Amerikanern gefangengenommen.
Bis zum 6. Mai 1945 war er im Kriegsgefangenenlager Kaufbeuren, später im Gefangenenlager Neu-Ulm interniert. Vom 11. bis 14. Juni befand er sich im Sonderlager Neu-Ulm und anschließend vom 15. Juni ab im Internierungslager Ludwigsburg. Seit 27. Juni 1946 war er im Arbeits- und Internierungslager Moosburg in Oberbayern untergebracht. Am 15. Juni 1947 wurde er aus der amerikanischen in englische Internierungshaft übergeführt. Dort befand er sich im Lager Sandbostel im Teufelsmoor bei Bremervoerde, aus welchem er am 17. Februar 1948 entlassen wurde.
Anschließend hielt er sich bei seiner Familie in Geisweid bei Siegen auf und wurde seit 30. März 1948 in der Metallgießerei und Maschinenfabrik Hundt & Weber als Schwerstarbeiter beschäftigt. Hier übertrug man ihm schon nach kurzer Zeit die Verwaltung des wichtigen Metallmagazins, eines Vertrauenspostens, der eine genaue Kenntnis der betrieblichen Sach- und Fachkunde sowie der gesamten werklichen Einrichtungen und Verhältnisse bedingte und voraussetzte.
Infolge der schweren feindlichen Terrorangriffe auf Berlin verließ seine Familie im April 1943 die Reichshauptstadt und fand am 5. Mai 1943 in Marienberg bei seinen Eltern ein Unterkommen. Hier hielt sie sich bis Ende Juni 1946 auf und siedelte nach Durchlaufen mehrerer Flüchtlingslager Ende August 1946 nach Geisweid bei Siegen über, wo seine Ehegattin bereits ab 1. August 1946 bei der Metallgießerei und Maschinenfabrik Hundt & Weber eine Berufsstellung im Bürodienst gefunden hatte.
In dem Fabrikunternehmen wurde der Familie auch eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Zu deren Einrichtung waren ihr von dem Verfasser die nötigen Möbelstücke und Haushaltsgeräte aus seinen Beständen überlassen worden, weil all ihr Hab und Gut in Berlin beschlagnahmt worden war und erst am 31. Juli 1950 zu ihrer Verfügung freigegeben wurde. Daraufhin konnte der überaus schwierige Möbeltransport aus dem Westsektor von Berlin nach Geisweid bewerkstelligt werden, soweit die bewegliche Habe noch vorhanden und nicht gestohlen war.
Die Durchführung des Transportes lag in den Händen seiner mutigen Ehegattin Margot, eine zierliche Person von ausdauernder und zäher Natur, eine äußerst intelligente und sprachgewandte Frau von angenehmem Wesen und mit feinen Umgangsformen, die sich in der überaus schweren Kriegszeit und den nachfolgenden schlimmen Notjahren tapfer gehalten und immer ihren Mann gestanden hat, mit den Widerwärtigkeiten und Sorgen des Lebens sowie den vielen Krankheiten und Unglücksfällen in der Familie in beispielhafter und bewundernswerter Weise einzigartig fertig wurde, also in allen Lebenslagen den harten und manchmal kaum tragbaren Daseinskampf meisterte. Dabei kommt sie ihren Berufspflichten als fremdsprachige Korrespondentin gewissenhaft und pünktlich nach und erfreut sich größter Wertschätzung und Achtung ihrer Vorgesetzten und aller Werksangehörigen. Kurzum: Sie ist eine außergewöhnlich begabte und geistvolle Frau, eine liebevolle Gattin, eine gute Mutter und eine tüchtige und fleißige Hausfrau sowie eine wertvolle Werksangestellte, die vollste Anerkennung verdient und jedes Lobes würdig ist.
Durch Entscheid der Spruchkammer in Siegen vom 16. Juni 1948 wurde er in Gruppe IV (Mitläufer) eingestuft unter Aufhebung der Vermögenssperre und ohne Berufsbeschränkung. Von der Staatsanwaltschaft in Stade war er bei seiner Entlassung aus dem Lager in Gruppe IVa eingestuft und infolge seiner Zugehörigkeit zur SS zu einer Geldstrafe von 2400 RM verurteilt worden, die durch die Internierungshaft als verbüßt galt. Am 18. Dezember 1949 wurde er in Gruppe V (Entlastete) umgestuft, durch Erlaß des Innenministers von Nordrhein-Westfalen zu Düsseldorf vom 24. Januar 1952 als berechtigter Beamter im Sinne des Art. 131 des Gesetzes über die verdrängten Beamten zur Wiederverwendung anerkannt und ihm einige Zeit später der Unterbringungsschein zugestellt.
Seit 19. Oktober 1953 fand er im vorläufigen Angestelltenverhältnis bei der Kreisverwaltung Opladen Wiederbeschäftigung als Sachbearbeiter auf dem Ausgleichsamt und wurde zum 16. Februar 1951 in eine Beförderungsstelle bei der Verwaltung der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, einberufen. Dort ist er wieder festbesoldeter Beamter auf Lebenszeit geworden und fungiert auf dem Ausgleichsamt daselbst als stellvertretender Abteilungsleiter (Oberinspektor) mit Aussicht auf Aufstiegsmöglichkeit. Das ihm von der Kreisverwaltung des Rhein-Wupper-Kreises zu Opladen am 15. Februar 1954 ausgestellte Zeugnis hat folgenden Wortlaut:
"Kreisverwaltung des Rhein-Wupper-Kreises Opladen, den 15. Februar 1954.
Der Oberkreisdirektor Az.-A 003/4 - 2 -
Zeugnis.
Herr Regierungsoberinspektor z. Wv. Erich Steup, geboren 16.6.1909 in St. Goarshausen, wohnhaft in Klafeld-Geisweid, war vom 19.10.1953 bis 15.2.1954 als Angestellter bei der Kreisverwaltung des Rhein-Wupper-Kreises beschäftigt. Er zeichnete sich durch besondere Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit aus und bewies als Sachbearbeiter für Kriegsschadenrente beim Lastenausgleichsamt ein überdurchschnittliches Maß an Fähigkeiten und Leistungen. Im Verkehr mit der Bevölkerung war er taktvoll und gewandt. Seine dienstliche Führung war einwandfrei.
Herr Steup scheidet aus dem Dienst des Rhein-Wupper-Kreises aus, um bei der Stadtverwaltung Düsseldorf eine Stelle als Beamter anzutreten.
gez.: Unterschrift."
1) Supernumerarius, bei einem Kollegium, ein Ueberzähliger, welcher gleichsam als Hülfsarbeiter beschäftiget ist oder fungirt, und erst irgendwo einrangirt werden soll. Er genießt Diäten, so lange er als Hülfsarbeiter beschäftiget ist. Man findet dergleichen Arbeiter hauptsächlich in den Kanzleyen, Registraturen, Kalkulaturen und bei den Kassen. Es sind Individuen, die eine Anwartschaft auf einen Staatsposten haben, denen aber eine wirkliche Anstellung wegen der Vollzahl der etatsmäßigen Staatsdiener noch nicht werden konnte, um sie jedoch zu beschäftigen, werden sie in den genannten Fächern vorläufig mit Diäten angestellt, jedoch auf unbestimmte Zeit, und nach Maaßgabe der Geschäfte, da Viele von ihnen Wartegeld genießen, also einigermaßen wegen ihres Unterhalts gesichert sind.
2) Das Kriegsverdienstkreuz (KVK) war eine Auszeichnung des Deutschen Reichs im Zweiten Weltkrieg für Soldaten und Zivilisten und wurde durch Verordnung vom 18. Oktober 1939 im Namen Adolf Hitlers als Staatsoberhaupt gestiftet. Es war die höchste Kriegsauszeichnung für Zivilisten, die nicht an Kriegshandlungen beteiligt waren. Es wurde auch an Soldaten verliehen, die sich bei sogenannten „sonstigen Kriegsaufgaben“, also keinen Kämpfen, betätigt hatten (z. B. Angehörige der Sanitätstruppe, Sanitätsoffiziere, Veterinäre usw.). Auch Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD) und der Polizei erhielten diese Auszeichnung. Außerdem wurden Mitarbeiter der mit Kunstraub beauftragten Behörde Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) mit diesen Orden ausgezeichnet. Im Falle von SD-Mitarbeitern deutet nach dem Historiker Carsten Schreiber die Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes mit Schwertern auf eine Teilnahme an Gewaltaktionen hin, womit beispielsweise die Teilnahme an Mordaktionen vorwiegend gegen die jüdische Bevölkerung in den eroberten Ostgebieten gemeint ist. Die ursprüngliche Stiftung sah nur das Kriegsverdienstkreuz I. und II. Klasse mit und ohne Schwerter vor, kam aber vor 1940 nicht zur Anwendung. Damit sollte eine klare Differenzierung zwischen den Verdiensten an der sog. „Heimatfront“ (ohne Schwerter) sowie dem rückwärtigen Frontgebiet, der Etappe und beim Ersatzheer (mit Schwertern) erreicht werden. Die Stiftungsverordnung besagt dazu, dass das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern verliehen wird „…für besondere Verdienste bei Einsatz unter feindlicher Waffenwirkung oder für besondere Verdienste in der militärischen Kriegsführung.“ (Art. 3a StiftungsVO) (also ohne die für das EK ausschlaggebende „Tapferkeit vor dem Feind“ oder „hervorragende Verdienste in der Truppenführung“). Hingegen wird es ohne Schwerter verliehen „…für besondere Verdienste bei der Durchführung von sonstigen Kriegsaufgaben, bei denen ein Einsatz unter feindlicher Waffenwirkung nicht vorlag.“ (Art. 3b StiftungsVO) (Quelle: Wikipedia)
3) Das Schutzwall-Ehrenzeichen wurde an Personen verliehen, die an der Errichtung deutscher Befestigungsanlagen, wie dem Atlantikwall oder dem Westwall, mitgearbeitet hatten. Das konnten sowohl Soldaten als auch männliche Angestellte und Arbeiter der Wehrmacht sein. Meist waren es jedoch Mitglieder des Reichsarbeitsdienstes oder der Organisation Todt.