Von der Herrschaft Beilstein überhaupt und wie dieselbe an das Haus Nassau gekommen
 
§1
In einer diplomatischen Staats-Geschichte von Nassau, würde es unter anderm eine nötige, dabey aber schwer zu erörternde Frage seyn, woher die Herrschaft Beilstein originire, und wie sie an das Haus Nassau gekommen seye.
 
§2
Henrich der Reiche, der gemeine Stamm-Vater der noch jetzt blühenden Nassauischen Häusern, hat solche wahrscheinlich noch nicht gehabt, und gehet solches aus der Theilungs Urkunde De 1255 kraft deren sie dessen Sohn Otto zugefallen seyn würde, hervor, allein es heiset in selbiger :
"Otto qui fungens Etictione he transtulit ad partem Comitatus de Nassau = in qua oppidae Siegen, Herborn, Dillenburg, novum Castrum hita sunt p,p,"
und wird also von einem Beilstein nichts gedacht.
§3
Nun hält zwaren der Herr Geheime Rath Reinhard in seinen juristischen und historischen kleinen Ausführungen davor, dass unter dem novum Castrum Beilstein zu verstehen seyn mögte, andere hingegen behaupten, dass das novum Castrum Driedorf, wieder andere, dass es das Schloß Dillenburg seye, und letzteres hätte auch viele Wahrscheinlichkeit vor sich, weilen aus ältern Urkunden erscheinet, dass gewöhnlich in dieser Gegend die neu gebaute Schlösser so lange solchen gemeinen Nahmen geführet, bis sie einen besonderen angenommen hatten, allein man will nunmehro entdecket haben, dass dieses novum Castrum das Schloß Ginsberg
Im Siegischen seye.

§4
Man hat urkundliche Nachrichten, unter andern in denen Rechts gegründeten Bedenken Sayn gegen Witgenstein, dass die Herrschaft Beilstein und Hadamar, wovon man gleichfalls eigentlich nichts weiß, wie sie zu Nassau gekommen, in den ältesten Zeiten mit zu denen  Gräflich – Saynischen Landen gehöret, welche Graf Henrich von Sayn, der letzte seines Hauses, denen Grafen von Sponheim, als seiner Schwester Adelhaid vier Söhnen, noch vor dem Jahr 1255 erblich zugewandt, und der jüngste Eberhard von Sayn sie besessen habe. Nach dessen tödtlichen Hintritt finden wir sie, und besonders Hadamar in des Herren von
Gudenius C.D.T.3. enthaltenden Urkunde De 1287 bey dem Haus Nassau, und im Besitz obgedachten Grafens Otto, hingegen zeigt uns ein anderer Brief daselbst  Tom.  2 im Jahr 1339 unter den Dynasten noch einen Gerhard von Beilstein, der dem Ansehen nach kein Nassauer war.

§5
Gleich hernach betheilten sich Ottens zwey Enkeln von dessen ältesten Sohn Henrich im Jahr 1345 und bekam der jüngere gleichen Nahmens, mithin Henrich der 1te, Beilstein und von der Zeit an ist die Herrschaft beständig bey dem Haus Nassau Ottonischer Linie, anzutreffen.
§6
Aus einem Bild oder Wappen, welches sich im Beilsteiner Schloß über einer Thurm Thür findet, wollte man vor Zeiten eine und anders, besonders dieses mutmasen, dass Beilstein durch eine Saynische Heirath an Nassau gekommen seye. Dieses Bild stellet einen nackenden Mann vor, wie der Simson mit den Eselskinnbacken abgemahlet zu werden pflegt. Derselbe hat auf jeder Seite ein gleiches Schild mit einem Löwen, und stehet oben IXIX.  Dieses hat nun zwaren allerdings das Gepräge des Alterthums, es gehet aber so weit nicht, als man  meinet. Der wilde Mann ist ein Schildhalter, und hat auf der einen Seite das Nassauische und auf der anderen Seite das Saynische Wappen, welches von den ältesten Zeiten einerley erscheinet .Die Überschrift ist die Jahrzahl 1474, und sind die 3 letztern Zahlen nur umgeworfen, und nach der damaligen Art ein wenig verzieret.

§7
Graf Henrich der 4te von Nassau Herr zu Beilstein, welcher im 4ten Glied von Henrich dem 1ten abstammte, wurde mit Eva von Sayn vermählet, und lebte um diese Zeit, erweiterte und er mauerte vermuthlich das alte Schloß Beilstein, und liesz zum Andenken sein und seiner Gemahlin Wappen mit der Jahrzahl über obgedachte Thür setzen.  

§8
Da nach dieser Überschrift das 15te Jahrhundert uns in eine Zeit führet, wo Beilstein schon längstens  Nassauisch ware, so stehet aus besagter Vermählung mit der Saynischen Gräfin Eva, wegen der Herrschaft Beilstein, nichts herzuholen, wohl aber entdecken sich Spuhren bei den alten Nassauern, die sich guten Theils den Obern und Untern Lahngau, als zu welchem erstern Beilstein gehöret hat, erblich zu machen wusten; dass mehrere und auch die Saynsche Herren von ihnen abgestammet haben, und dahero Beilstein und Hadamar theils durch Theilungen, theils durch Heyrathen von ihnen ab  und auch wieder zu ihnen gekommen seyn mag. Die Ähnlichkeit der Wappen hilft solches ziemlicher masen bestärken, aber nichts ausmachen, zumalen je tiefer man in das Alterthum kommt, wo keine beständige Wappen anzutreffen sind, es bedarf also hier besondere Nachrichten und einer genaueren Erforschung, die jedoch die Zeittiefe, worinn sich die Nassauische Abkunft verlieret, sehr schwer – ja fast unmöglich macht.   

§9
Ich übergehe dannenhero das Alterthum und komme zu neuern Zeiten, allwo Ottens zwei Söhne, nämlich Otto und Henrich sich betheilten, und jener Dillenburg dieser aber Beilstein bekame.

§10
Henrich ist also der Stamm – Vater des Hauses derer Herren von Beilstein Nassauischer Linie, derselbe war, wie der Vertrag De 1336 zeigt, in den Geistlichen Stand getretten, und Dom – Probst zu Speyer geworden, er hatte sich auch in diesem Vertrag anheischig gemacht  niemalen zu heurathen auser mit Bewilligung und Rath der erkohrenen Schieds Richter Graf Siegfrieds zu Wittgenstein, Gerlachens Herrn zu Limburg und Dietrichs Grafen zu Leyen und Herren zu Heinsberg, ob er aber seine Zusage genau gehalten habe, ist ungewis, dieses aber desto gewisser, dass er sich eine Gemahlin Nahmens Mayne, Gräfin von Westerburg, andere sagen von Solms, beigeleget, welches durch einen Lehensbrief den der Erzbischof Baldewin von Trier dem Grafen Henrich im Jahr 1352 ertheilet hat, bewiesen wird, wo es heiset :

"Thun kond allen Lüden, dass Wir den edlen Lüden Henrichen Grafen zu Nassau Unserem Lieben Getreuen und Maynen seiner Hausfrauen p.p."

Dieser Henrich hat zwey Söhne gezeuget, Henrichen den zweyten und Reinhard, welche die nämliche Landen eingehabt, die ihre Vater Henrich der erste durch die Theilung De 1341  Überkommen hatte .

§11
Reinhard scheint keine Kinder gehabt zu haben, Henrich aber vermählte sich mit einer Gräfin von Loon, und erzielte mit derselben 4 Kinder Johann, Henrich, Wilhelm und Catharina; derer zwey erstern wird erwähnet in einem Vertrag zwischen Grafen Johann und Erzbischoff  zu Trier De 1418 und des dritten Sohns Wilhelm, als Domprobsten zu Mainz in einer Urkunde De.1412 bei Herrn von Senkenberg in Set. jur. et Hist. Tom V . Pag : 574 Catharina ist dem Grafen Reinhard von Hanau – Münzenberg vermählet worden.

§12
Henrich der 3te succedirte seinen Vater, und zeugte Johann den 1ten von Beilstein, dieser aber mit seiner zweiten Gemahlin, einer Gräfin von Isenburg, Heinrich den 4ten welcher sich mit  Eva Gräfin von Sayn vermählte, und mit derselben 2 Söhne Johann und Bernhard zeugte. Dieser ist unverheurathet gestorben, jener aber heurathete Maria Gräfin von Solms und zeugte mit derselben 2 Söhne Johann und Henrich; Letzterer ist Johannitter Ritter gewesen, und bei Pavia umgekommen, ersterer hingegen hat die Gräfin von Weilburg geheurathet, aber keine Kinder erzeuget, auch dazu keine Hofnung gehabt, wie er solches selbst in seinem Testament De 1554 bekannt hat, und ist also mit ihm das Haus Beilstein an den Nassau Dillenburgischen Stamm gekommen.

§13
Nach Graf Johann des älteren im Jahre 1606 erfolgtes Absterben ist in der Brüder Theilung dem Graf Georg die Herrschaft Beilstein zugefallen, und nachdem derselbe verschiedene Jahre daselbst residiret, und das Schloß viel verbessert hat, ist diese Herrschaft nach Graf Wilhelm Ludwigs Tod an Grafen Ernst Casimir, und also an das Haus Dietz durch eine anderweite Theilung gekommen, und bis auf die gegenwärtige Zeit zu dieser Grafschaft gerechnet worden.
 
 

Keine Kommentare

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.