Über Johann Friedrich Steup geboren am 11. September 1818 in Oberroßbach als Sohn des Johann Martin Steup und seiner Ehefrau schreibt "Eberhardt's Allgemeiner Polizei Anzeiger, Dresden" im Jahre 1858 folgendes:
Steup (Steub), Friedrich, Maschinist aus Oberroßbach, Herzogthum Nassau (zul. Bd XLVI, S. 147). Alter: geb. am 11.9.1818; Statur: untersetzt, 5'5“ (1 Hannoverscher Fuß = 292,1 mm, 1 Zoll = 24,3 mm d.h. ca. 1,58 m); Stirn: hoch, frei; Haare u. Augenbrauen: dunkelblond; Augen: hellbraun; Nase: stumpf; Mund: gew.; Bart: dunkelblond, stark, rasiert; Zähne: defect in den beiden Zahnladen; Kinn: rund; Gesicht: breit; gesund. Kennz.: Vor der Stirn einige kleine feine Narben, hinter dem rechten Ohre eine Narbe; unterm rechten Daumen eine Narbe; der Nagel des kleinen Fingers der linken Hand etwas verwachsen.
Er ist der eheliche Sohn des unbemittelten Landmanns Johann Martin Steup zu Oberroßbach. Seine Eltern starben im Jahre 1823, worauf er unter Vormundschaft seines Oheims, des Schmiedes Wilhelm Peter Schreiner zu Oberroßbach, kam, auch von diesem erzogen wurde. Der Schule entlassen, erlernte er bei einem andern Oheim, dem Christian Schreiner zu Weg bei Solingen, die Schmiedeprofession, arbeitete später in einer Scherenfabrik zu Solingen und wurde 1838 militärpflichtig, durch das Loos1) Soldat und der 1. Artilleriecompagnie als fahrender Kanonier zugetheilt. Nach einem ununterbrochenen Dienste von 2 Jahren auf den so genannten großen Urlaub entlassen, kehrte er in das Bergische zurück, wandte sich aber bald dem Eisenbahnbau zu und erhielt Arbeit und guten Verdienst an den Düsseldorf-Elberfelder, Bonn-Cölner u. Cöln-Aachener Bahnen. Im October 1840 verließ er jene Gegend und begab sich nach kurzem Aufenthalte in seiner Heimath in das Großherzogthum Baden, kehrte aber, ohne dort Beschäftigung gefunden zu haben, nach Bonn und Cöln zurück, wo er sich von Neuem an jenen Bahnen beschäftigte.
Durch seinen guten Verdienst üppig geworden, trachtete er nach höherem Erwerbe u. suchte die Erdarbeiten und das Schienenlegen auf ganzen Bahnstrecken von den Directionen in Accord zu übernehmen. Das schlug indessen fehl, da er nicht vermögend war, die verlangte Caution zu leisten. Nunmehr verfiel er auf Schwindeleien und legte sich den Titel eines Bahnbaumeisters bei, versah sich mit einer falschen Quittung der Bonn-Cölner Bahndirection über Hinterlegung der verlangten Caution und gab vor, daß ein Theil der Bahnanlage ihm werde übertragen werden. Die Täuschung gelang und verschaffte ihm einen ziemlich erheblichen Credit bei Gastwirthen und Privatpersonen, denen er Wechsel ausstellte, die niemals honorirt sind.
Dieses mühelose Leben auf Kosten anderer führte er fort bis in den April 1842, zu welcher Zeit er als Betrüger erkannt wurde und sich auf flüchtigen Fuß begab. Er führte seine Flucht in geborgten Kleidern und auf einem Miethpferde aus, welches letztere er in Limburg an der Lahn stehen ließ, wo solches der Eigenthümer gegen Bezahlung der Fütterungskosten wieder in Empfang nahm. Er begab sich über Frankfurt a.M., wo er einen armen Lohndiener um eine ziemlich erhebliche Geldsumme betrog, in das Großherzogtum Baden zurück, trat dort als ein Kaufmann aus Cöln auf, logierte in Gasthöfen verschiedener Städte, verschaffte sich durch das Vorgeben, daß er seine Effecten erwarte, den nöthigen Credit u. machte sich, sobald er denselben genügend benutzt zu haben glaubte, gewöhnlich unter dem Vorwande eines Ausfluges auf das Land aus dem Staube.
Am 21.4.1842 wurde er, ohnehin nicht genügend legitimirt, von dem Polizeiamte zu Carlsruhe festgenommen und nach statt gehabter Communication an das Militärgericht der Artillerie zu Wiesbaden abgeliefert. Diese Behörde leitete eine umfangreiche Untersuchung gegen ihn ein, welche bereits zum kriegsgerichtlichen Spruche reif war, als Steup aus dem Gefängnisse ausbrach und entwich.
Er hat sich darauf 16 Jahre in England, in Nordamerika, Deutschland und andern Ländern Europa's meist unter dem Namen Robert Owen aus Mowith (?) in der Grafschaft Nord-Wales (Bd. XLVI, S. 11u. 147), selten unter dem Namen Samuel Owen und Henry Evans aus England herumgetrieben, bis er am 10.12.1857 von der Polizeibehörde zu Wismar wegen mangelnden Ausweises verhaftet wurde. In das Landarbeitshaus zu Güstrow gebracht, spielte er längere Zeit die Rolle des Engländers fort, bis er, mit einer unbestimmten Detention (Gewahrsam) bedroht, die Maske abwarf und an das herzoglich nassauische Criminalgericht Dillenburg überliefert wurde, in dessen Gefängnissen er seit dem 8.4. diesen Jahres sich befindet.
Es steht actenmäßig fest, daß Steup in den Jahren 1852 und 1853 und später in Sachsen sich herumgetrieben, theils allein, theils mit einer für seine Ehefrau ausgegebenen Zuhälterin und deren Kinder, die Gastwirthe um die Zeche betrogen hat und wegen solchen Vergehens von dem Gerichte zu Chemniz zu einer Gefängnißstrafe von 10 Tagen verurtheilt ist. In neuerer Zeit hat Steup in Kärnthen vagirt und Schwindeleien verübt, weshalb er vom k. k. Landesgerichte zu Klagenfurt mit einer Gefängnißstrafe von 14 Tagen belegt ist. Nach dieser Bestrafung hat er angeblich Frankreich, Italien und die Schweiz bereist und ist dann in das nördliche Deutschland gekommen, wo er vorzugsweise die Hansestädte Bremen und Hamburg zum Ziele genommen hat. Auf der Weiterreise von Hamburg kam er zu Wismar in Haft. Die Betrügereien, deren er sich vor seiner obigen Verhaftung zu Carlsruhe in den Jahren 1841/42 schuldig gemacht hat, belaufen sich auf 28 und sind einzelne durch Urkundenfälschung verübt.
Steup ist außer seiner Muttersprache auch der englischen und französischen Sprache mächtig und hat sich in dem Maschinenwesen nicht gewöhnliche Kenntnisse erworben. Sein Auftreten ist bescheiden u. einnehmend. Seiner Kenntniß der englischen Sprache u. der englischen Verhältnisse hat Steup es zu verdanken, daß er auf den Namen „Robert Owen“ von der englischen Gesandtschaft zu Hannover am 14.10.1857 einen Reisepaß erhielt, worin er als britischer Unterthan bezeichnet ist. Diesen Paß führte er bei seiner Verhaftung in Wismar bei sich. Er behauptete, schon im Jahre 1853 von derselben Gesandtschaft einen Reisepaß ausgestellt erhalten und bei dem Antrage auf Ertheilung eines Passes im Jahre 1857 sich hierauf bezogen zu haben, worauf, als das Paßregister der Gesandtschaft die Richtigkeit dieses Umstandes ergeben habe, mit der Ertheilung des neuen Passes keine weitere Schwierigkeit gemacht sei.
Hannover, 1. Juli 1858
Polizeidirection
Rüppell
1864 scheint Johann Friedrich das Glück verlassen zu haben. In der Ausgabe vom 3. Juli 1864 meldet "Eberhardt's allgemeiner Polizei-Anzeiger" folgendes:
Steup (Steub), Friedr., Maschinist und berüchtigter, oft bestrafter Gauner von Oberroßbach, herzogl. Nass. Amts Rennerod (zul. Bd. XLVII, S.23). Alter: 45 J.; Statur: mittel; Haare: hellbraun; Augenbr: blond; Augen: grau; Zähne: schadhaft; Gesicht: oval; Kennz.: eine Narbe über dem l. Auge; spricht deutsch, französisch und englisch; ist vor einigen Tagen von Osnabrück in die Heimath geschubt worden.
Seine Lebensgeschichte ist hier beschrieben.
1) In der Verfassung des Deutschen Reiches war der Grundsatz einer dreijährigen allgemeinen Wehrdienstzeit aufgenommen worden. Dieser Grundsatz ließ sich aufgrund der schnell wachsenden Bevölkerung und damit auch der wehrfähigen Männer nicht voll umsetzen. In vielen Fällen wurden die Wehrdienstleistenden nach Ablauf von 2 Jahren vom Wehrdienst beurlaubt (sog. Dispositionsbeurlaubungen).
Die Anzahl der zum Wehrdienst Herangezogenen wurde durch die Heeresgröße bestimmt. Es konnte deshalb vorkommen, dass mehr Wehrpflichtige eines Jahrganges vorhanden waren als benötigt wurden. In diesen Fällen wurde das Losverfahren angewandt, um die Wehrpflichtigen zu bestimmen, die letztendlich zum Militärdienst herangezogen wurden. Auf die derart nicht berücksichtigten Wehrpflichtigen konnte im nächsten Jahr erneut zurückgegriffen werden. Die nach dieser Verfahrensweise im dritten Jahr ihrer Wehrpflicht weiterhin nicht einer militärischen Verwendung zugeführten Rekruten wurden der Ersatzreserve zugewiesen. Auf diese Art wurden alle wehrfähigen Männer eines Jahrganges militärisch ausgebildet.
Quelle: http://preussische-armee.blogspot.com/2011/06/wehrpflicht.html (2019)