Capitel I
Von der Herrschaft Beilstein überhaupt und wie dieselbe an das Haus Nassau gekommen
§1
In einer diplomatischen Staats-Geschichte von Nassau, würde es unter anderm eine nötige, dabey aber schwer zu erörternde Frage seyn, woher die Herrschaft Beilstein originire, und wie sie an das Haus Nassau gekommen seye.
In einer diplomatischen Staats-Geschichte von Nassau, würde es unter anderm eine nötige, dabey aber schwer zu erörternde Frage seyn, woher die Herrschaft Beilstein originire, und wie sie an das Haus Nassau gekommen seye.
§2
Henrich der Reiche, der gemeine Stamm-Vater der noch jetzt blühenden Nassauischen Häusern, hat solche wahrscheinlich noch nicht gehabt, und gehet solches aus der Theilungs Urkunde De 1255 kraft deren sie dessen Sohn Otto zugefallen seyn würde, hervor, allein es heiset in selbiger :
Henrich der Reiche, der gemeine Stamm-Vater der noch jetzt blühenden Nassauischen Häusern, hat solche wahrscheinlich noch nicht gehabt, und gehet solches aus der Theilungs Urkunde De 1255 kraft deren sie dessen Sohn Otto zugefallen seyn würde, hervor, allein es heiset in selbiger :
"Otto qui fungens Etictione he transtulit ad partem Comitatus de Nassau = in qua oppidae Siegen, Herborn, Dillenburg, novum Castrum hita sunt p,p,"
und wird also von einem Beilstein nichts gedacht.